Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Gilt als belegt
Mortalität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Morbidität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Lebensqualität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Nebenwirkungen
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xerava wird angewendet zur Behandlung komplizierter intraabdominaler Infektionen (cIAI) bei Erwachsenen. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.

Patientengruppe

Erwachsene mit komplizierten intraabdominalen Infektionen (cIAI)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Eravacyclin:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Eravacyclin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 28 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 28 Diagnosen anzeigen
  • Darmabszess
  • Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation mit Blutung
  • Akute Appendizitis mit Peritonealabszess
  • Akute Cholezystitis
  • Perihepatitis
  • Leberabszess
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis
  • Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis
  • Sepsis durch Katheter zur Peritonealdialyse
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Blutung
  • Peritonitis
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis nach Perforation
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Abszess
  • Spontane bakterielle Peritonitis
  • Akute Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Bakterielle Peritonitis
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation
  • Infektion der Geschlechtsorgane nach Abort
  • Akute Beckenbindegewebsentzündung
  • Gallengangsstein mit Cholezystitis
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis mit Blutung
  • Chronische Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis
  • Intraabdominaler Abszess nach medizinischen Maßnahmen
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis mit Blutung
  • Nichttraumatische Darmperforation
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Eravacyclin wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung komplizierter intraabdominaler Infektionen (cIAI).

Der Zusatznutzen von Eravacyclin wird wie folgt bewertet:

Erwachsene mit komplizierten intraabdominalen Infektionen (cIAI)

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Xerava mit dem Wirkstoff Eravacyclin wurde mit Beschluss vom 21. April 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.


Beschlüsse zu Xerava (2)

  1. Dieser Beschluss

    • K63 Sonstige Krankheiten des Darmes
    • N73 Sonstige entzündliche Krankheiten im weiblichen Becken
    • +9 weitere
    Gilt als belegt
    • K35 Akute Appendizitis
    • K57 Divertikelkrankheit des Darmes
    • +9 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026