Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Gilt als belegt
Mortalität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Morbidität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Lebensqualität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Nebenwirkungen
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xerava wird angewendet zur Behandlung komplizierter intraabdominaler Infektionen (cIAI) bei Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren, die mindestens 50 kg wiegen. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.

Patientengruppe

Jugendliche im Alter von 12 bis <18 Jahren mit einem Körpergewicht von ≥ 50 kg mit komplizierten intraabdominalen Infektionen (cIAI)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Eravacyclin:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Eravacyclin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 28 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 28 Diagnosen anzeigen
  • Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis nach Perforation
  • Akute Appendizitis mit Peritonealabszess
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation mit Blutung
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Abszess
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Blutung
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis mit Blutung
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis mit Blutung
  • Darmabszess
  • Nichttraumatische Darmperforation
  • Spontane bakterielle Peritonitis
  • Bakterielle Peritonitis
  • Perihepatitis
  • Peritonitis
  • Leberabszess
  • Gallengangsstein mit Cholezystitis
  • Akute Cholezystitis
  • Akute Beckenbindegewebsentzündung
  • Akute Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Chronische Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Infektion der Geschlechtsorgane nach Abort
  • Intraabdominaler Abszess nach medizinischen Maßnahmen
  • Sepsis durch Katheter zur Peritonealdialyse
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Eravacyclin.Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Xerava wird angewendet zur Behandlung komplizierter intraabdominaler Infektionen (cIAI) bei Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren, die mindestens 50 kg wiegen.
Der Zusatznutzen von Eravacyclin gilt für Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren mit einem Körpergewicht von ≥ 50 kg mit komplizierten intraabdominalen Infektionen (cIAI) als belegt.
Für das Arzneimittel Xerava mit dem Wirkstoff Eravacyclin wurde mit Beschluss vom 21. April 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGBV erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Beschlüsse zu Xerava (2)

    • K63 Sonstige Krankheiten des Darmes
    • N73 Sonstige entzündliche Krankheiten im weiblichen Becken
    • +9 weitere
    Gilt als belegt
  1. Dieser Beschluss

    • K35 Akute Appendizitis
    • K57 Divertikelkrankheit des Darmes
    • +9 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026