Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Beovu wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ).

Patientengruppe

Erwachsene mit Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brolucizumab gegenüber Aflibercept:

Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Aktiver Wirkstoff

Brolucizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ranibizumab oder Aflibercept

ICD-Codes

Diagnosen

  • Makulaödem
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brolucizumab.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Brolucizumab ist zugelassen zur Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) bei Erwachsenen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Aflibercept oder Ranibizumab bestimmt.

Für die Bewertung des Zusatznutzens legt der pharmazeutische Unternehmer die beiden RCTs KITE und KESTREL sowie die Metanalyse beider Studien zu Woche 52 vor, in denen jeweils Brolucizumab mit Aflibercept verglichen wurde.

Zusammenfassend zeigt sich in der Mortalität zu Woche 52 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. In der Kategorie Morbidität lässt sich zu Woche 52 ebenfalls kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Brolucizumab und Aflibercept in der Veränderung der bestkorrigierten Sehschärfe ableiten. Auch in der Kategorie der Lebensqualität ergibt sich in der erhobenen, visusbezogenen Lebensqualität kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Brolucizumab und Aflibercept. In der Kategorie der Nebenwirkungen lassen sich insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Vor- oder Nachteile ableiten.

In der Gesamtschau ergeben sich für Brolucizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Aflibercept keine Vor- oder Nachteile. Ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Beschlüsse zu Beovu (2)

  1. Dieser Beschluss

    • H35 Sonstige Affektionen der Netzhaut
    Ist nicht belegt
    • H35 Sonstige Affektionen der Netzhaut
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026