Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Beträchtlich

Aussagesicherheit

Anhaltspunkt

Mortalität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Elotuzumab ist in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor, erhalten haben und…Gesamten Text anzeigen

Elotuzumab ist in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor, erhalten haben und unter der letzten Therapie eine Progression gezeigt haben.

Patientengruppe

Erwachsene mit rezidivierten und refraktären Multiplem Myelom, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor, erhalten haben und unter der letzten Therapie eine Progression gezeigt haben

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason gegenüber Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in dem Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3).

Aktiver Wirkstoff

Elotuzumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

- Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin oder - Bortezomib in Kombination mit Dexamethason oder - Lenalidomid in Kombination mit Dexamethason oder - Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason oder - Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder - Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder - Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason oder - Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder - Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiples Myelom
  • Multiples Myelom in kompletter Remission
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Elotuzumab aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 2. April 2020. Elotuzumab ist in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor, erhalten haben und unter der letzten Therapie eine Progression gezeigt haben.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde bestimmt:
  • Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin
oder
  • Bortezomib in Kombination mit Dexamethason
oder
  • Lenalidomid in Kombination mit Dexamethason
oder
  • Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason
oder
  • Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason
oder
  • Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason
oder
  • Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason
oder
  • Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason
oder
  • Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason
Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse der offenen, randomisierten kontrollierten Studie ELOQUENT-3 vor, in der Elotuzumab plus Pomalidomid und Dexamethason mit Pomalidomid plus Dexamethason verglichen wird.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von E-Pd, der als eine deutliche Verbesserung bewertet wird.

Für die Symptomatik und den Gesundheitszustand zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied.

Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen aus der Studie ELOQUENT-3 keine geeigneten Daten vor.

Bei den Nebenwirkungen zeigt sich beim Endpunkt schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) ein Vorteil von E-Pd.

Im Ergebnis stellt der G-BA für E-Pd einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Pd fest.

Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft. Diesbezüglich wird unter anderem berücksichtigt, dass die Subgruppenanalysen für das Merkmal „Vorangegangene Stammzelltransplantation“ einen inhomogenen Effekt für den Endpunkt Gesamtüberleben, bei allerdings einer insgesamt geringen Fallzahl, aufzeigen.

Beschlüsse zu Empliciti (2)

    • C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
    Gering
  1. Dieser Beschluss

    • C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
    Beträchtlich

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026