Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen,…
Gering
Anhaltspunkt
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie
Lebensqualität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:
Crizotinib oder Alectinib Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.
Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation a)
In der Kategorie Mortalität zeigt sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib, der als eine deutliche Verbesserung bewertet wird.
Ebenso zeigen sich für einige patientenberichtete Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.
In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.
Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
Angesichts des offenen Studiendesigns, der bestehenden Unsicherheiten beim Endpunkt Gesamtüberleben bezüglich des breiten 95 %-Konfidenzintervalls für den Effektschätzer zum Hazard Ratio sowie unter Berücksichtigung weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie.
Lebensqualität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:
Crizotinib oder Alectinib Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.
Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation b)
In der Kategorie Mortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib.
In mehreren patientenberichteten Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte zeigen sich deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.
In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.
Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen geringen Zusatznutzen fest.
Angesichts des offenen Studiendesigns sowie weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.