Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (a)
  • Gering (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen,…BeträchtlichAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen,…GeringAnhaltspunktKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.

Subpopulation a)

BeträchtlichAnhaltspunkt
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Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Aktiver Wirkstoff

Brigatinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

- Crizotinib oder -Alectinib

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt: Crizotinib oder Alectinib
Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.

Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
  1. Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
  2. Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation a)

In der Kategorie Mortalität zeigt sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib, der als eine deutliche Verbesserung bewertet wird.

Ebenso zeigen sich für einige patientenberichtete Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.

In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.

Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.

Angesichts des offenen Studiendesigns, der bestehenden Unsicherheiten beim Endpunkt Gesamtüberleben bezüglich des breiten 95 %-Konfidenzintervalls für den Effektschätzer zum Hazard Ratio sowie unter Berücksichtigung weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden

Subpopulation b)

GeringAnhaltspunkt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie.
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Aktiver Wirkstoff

Brigatinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

- Crizotinib oder -Alectinib

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt: Crizotinib oder Alectinib
Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.

Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
  1. Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
  2. Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation b)

In der Kategorie Mortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib.

In mehreren patientenberichteten Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte zeigen sich deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.

In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.

Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen geringen Zusatznutzen fest.

Angesichts des offenen Studiendesigns sowie weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.

Beschlüsse zu Alunbrig (2)

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichGering

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026