Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen,…
Minor
Hint
↔No statistically significant or relevant difference
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
↔No statistically significant or relevant difference
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Proof
Indication
Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
Major
Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
Minor
Non-quantifiable
Not proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteil im Gesamtüberleben.
Morbidity
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie
Quality of life
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion
Adverse effects
↔No statistically significant or relevant difference
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:
Crizotinib oder Alectinib Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.
Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation a)
In der Kategorie Mortalität zeigt sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib, der als eine deutliche Verbesserung bewertet wird.
Ebenso zeigen sich für einige patientenberichtete Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.
In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.
Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
Angesichts des offenen Studiendesigns, der bestehenden Unsicherheiten beim Endpunkt Gesamtüberleben bezüglich des breiten 95 %-Konfidenzintervalls für den Effektschätzer zum Hazard Ratio sowie unter Berücksichtigung weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden:
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Crizotinib:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Proof
Indication
Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
Major
Considerable
Minor: Previously unattained moderate improvement in treatment-relevant benefit that is more than marginal: reduction of non-serious symptoms, relevant avoidance of adverse effects
Non-quantifiable
Not proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
↔No statistically significant or relevant difference
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidity
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile in den Endpunkten Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Fatigue, Appetitverlust, Schmerzen (Arm / Schulter) und periphere Neuropathie.
Quality of life
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile in den Endpunkten globaler Gesundheitszustand, emotionale Funktion und soziale Funktion.
Adverse effects
↔No statistically significant or relevant difference
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Brigatinib. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.“Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde wie folgt vom G-BA bestimmt:
Crizotinib oder Alectinib Der pharmazeutische Unternehmer legt die Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen aus der offenen, randomisierten, kontrollierten Studie ALTA-1L vor, in der Brigatinib mit Crizotinib verglichen wird. In ALTA-1L wurden Patienten mit ALK-positivem, lokal fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem NSCLC eingeschlossen, welche bisher maximal eine systemische Vortherapie für das fortgeschrittene oder metastasierte Stadium jedoch noch keine Vortherapie mit einem Tyrosinkinaseinhibitor erhalten hatten.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Hirnmetastasen zu Studienbeginn: ja/nein“, wonach sich ein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib für Patienten mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn ergab. Für Patienten ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn lag kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen vor.
Auf Basis dieser Effektmodifikation sowie der hohen klinischen Relevanz von ZNS-Metastasen im vorliegenden Anwendungsgebiet erachtet der G-BA eine Unterteilung der Patientenpopulation bezüglich des Merkmals „mit bzw. ohne Hirnmetastasen“ als sachgerecht. Es ergeben sich folgende Patientenpopulationen:
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom mit Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Erwachsene Patienten mit Anaplastische-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom ohne Hirnmetastasen, die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden
Patientenpopulation b)
In der Kategorie Mortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Effekt zugunsten von Brigatinib.
In mehreren patientenberichteten Morbidität- und Lebensqualitätsendpunkte zeigen sich deutliche Vorteile für Brigatinib gegenüber Crizotinib.
In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen keine Vor- oder Nachteile für Brigatinib vor.
Im Ergebnis stellt der G-BA für Brigatinib als Monotherapie gegenüber Crizotinib einen geringen Zusatznutzen fest.
Angesichts des offenen Studiendesigns sowie weiterer Unsicherheiten kann bezüglich der Aussagesicherheit nur ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet werden.