↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Alunbrig ist als Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt, die zuvor mit Crizotinib behandelt wurden.
Patientengruppe
Erwachsene mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), die zuvor mit Crizotinib behandelt wurden
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Brigatinib gegenüber Ceritinib:
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Alunbrig mit dem Wirkstoff Brigatinib, das zugelassen ist als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenen, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), die zuvor mit Crizotinib behandelt wurden.
Die zweckmäßige Vergleichstherapie wird wie folgt gefasst: „Ceritinib oder Alectinib“.
Es liegen keine direkt vergleichenden Studien oder adjustierte indirekte Vergleiche über einen gemeinsamen Brückenkomparator von Brigatinib gegenüber Ceritinib vor. Für den Nachweis des Zusatznutzens von Brigatinib werden Ergebnisse aus dem zulassungskonformen Brigatinib-Arm der Studie ALTA und dem Ceritinib-Arm der Studie ASCEND-5 vorgelegt und miteinander verglichen: Einerseits anhand eines Matching-adjustierten indirekten Vergleichs (MAIC) in der Hauptanalyse und andererseits anhand eines naiven Vergleichs in einer Sensitivitätsanalyse.
Der MAIC wird aufgrund gravierender methodischer Unsicherheiten nicht für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen. Insgesamt entspricht die Datenlage aus dem MAIC einem nicht-kontrollierten Vergleich. Für entscheidende methodische Teilschritte im MAIC existieren bisher keine methodisch anerkannten, standardisierten Verfahren, z.B. zur Selektion der Baseline-Charakteristika und Schätzung der Gewichte der Patienten. Ebenso liegen für das Angleichen der Patientenpopulationen aus beiden Studien auf Ebene individueller Patientendaten (IPD) und virtueller individueller Patientendaten (VIPD) bislang keine methodischen Publikationen vor. Zudem können die Kriterien für die Auswahl der Klinikärzte und die genaue Ermittlung der Kollinearität (insbesondere das Untersuchen der paarweisen Multikollinearität) nicht nachvollzogen werden. Daraus ergibt sich insgesamt das Risiko einer hohen Verzerrung (Selektionsbias) und einer ergebnisgesteuerten Berichterstattung, welches durch das Fehlen eines Brückenkomparators zusätzlich verstärkt wird. Darüber hinaus besteht die inhaltliche Problematik, dass durch den MAIC auf eine Vortherapiesituation mit Chemotherapie adjustiert wird, die nicht (mehr) die derzeitige Versorgungsrealität der TKI-Vorbehandlung abbildet.
Für die in der Sensitivitätsanalyse dargestellten Ergebnisse des naiven Vergleichs zweier Studien ohne Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede ist keine Aussage zum Zusatznutzen von Brigatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableitbar.
Als unterstützende Evidenz werden für Brigatinib in nicht vergleichender Form die Ergebnisse des zulassungskonformen Brigatinib-Arms der Studie ALTA, AP26113-11-101 und ALTA-1L dargestellt. Aus der nicht vergleichenden Darstellung der Brigatinib-Ergebnisse aus den Studien ALTA und AP26113-11-101 ergibt sich kein Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, weshalb keine Aussage zum Zusatznutzen von Brigatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie möglich ist. Da die Patienten in der Studie ALTA-1L aufgrund der fehlenden Vorbehandlung mit Crizotinib nicht den Patienten der Zielpopulation im vorliegenden Anwendungsgebiet entsprechen und im Kontrollarm mit Crizotinib behandelt wurden, lässt sich aus diesen Ergebnissen keine Aussage zum Zusatznutzen von Brigatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten.
Da keine Daten vorliegen, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Beschlüsse zu Alunbrig (2)
2019
Dieser Beschluss
C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge