Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom…Ist nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarEs liegen keine Daten vorNicht bewertbar
b)Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
c)Nicht vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem…Ist nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarEs liegen keine Daten vorNicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des ROS1-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed infrage kommt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Docetaxel oder Pemetrexed:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Crizotinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Docetaxel oder Pemetrexed

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Xalkori mit dem Wirkstoff Crizotinib.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des ROS1-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC)“.

In diesem Anwendungsgebiet wurden folgende drei Patientengruppen unterschieden:

1) Nicht vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)

2a) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed infrage kommt

2b) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed nicht infrage kommt

Zu Patientengruppe 2a)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Docetaxel oder Pemetrexed bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer führt zur Herleitung des Zusatznutzens einen Vergleich einzelner Arme aus verschiedenen Studien durch. Dabei stammen die Studienarme zur zweckmäßigen Vergleichstherapie aus Studien, in denen Patienten mit einem ALK-positiven fortgeschrittenen NSCLC untersucht wurden. Bei den Armen auf der Crizotinib-Seite handelt es sich um Daten aus den einarmigen Studien von Patienten mit einem ROS1-positiven fortgeschrittenen NSCLC.

Der pharmazeutische Unternehmer nimmt eine Übertragbarkeit von Behandlungsergebnissen von ROS1-positivem fortgeschrittenem NSCLC auf ALK-positives fortgeschrittenes NSCLC an. Den Übertragbarkeitsüberlegungen des pharmazeutischen Unternehmers wird aus nachfolgend ausgeführten Gründen nicht gefolgt. Die im Rahmen der Dossierbewertung durchgeführte orientierende Recherche des IQWiG identifizierte Studien, die Zweifel an der Vergleichbarkeit der Prognose unter Chemotherapie und an der vom pharmazeutischen Unternehmer postulierten Vergleichbarkeit der Charakteristika der Patienten mit ALK-positivem und ROS1-positivem Tumor vermitteln. Daher wird dem Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers nicht gefolgt, dass sich die Ergebnisse aus den RCT mit Patienten mit einem ALK-positiven fortgeschrittenen NSCLC für die vorliegende Fragestellung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf Patienten mit einem ROS1-positiven fortgeschrittenen NSCLC übertragen lassen. Dies betrifft auch den Vergleich einzelner Arme aus verschiedenen Studien, da die vom pharmazeutischen Unternehmer herangezogenen Daten zur zweckmäßigen Vergleichstherapie ebenfalls aus den RCT bei Patienten mit einem ALK-positiven NSCLC stammen.

In der Gesamtschau liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens von Crizotinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglichen. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed nicht infrage kommt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Crizotinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Best Supportive Care

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Xalkori mit dem Wirkstoff Crizotinib.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des ROS1-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC)“.

In diesem Anwendungsgebiet wurden folgende drei Patientengruppen unterschieden:

1) Nicht vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)

2a) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed infrage kommt

2b) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed nicht infrage kommt

Zu Patientengruppe 2b)

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Best-Supportive-Care bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer hat für diese Fragestellung keine Daten vorgelegt. Für vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom, für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed nicht infrage kommt, ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie somit nicht belegt.

Subpopulation c)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Nicht vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Cisplatin in Kombination mit Pemetrexed oder Carboplatin in Kombination mit Pemetrexed:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Crizotinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

- Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 oder 2: Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) unter Beachtung des Zulassungsstatus oder Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (nur für Patienten mit erhöhtem Risiko für Cisplatin-induzierte Nebenwirkungen im Rahmen einer Kombinationstherapie; vgl. Anlage VI zum Abschnitt K derArzneimittel-Richtlinie) - Patienten mit ECOG-Performance-Status 2: alternativ zur platinbasierten Kombinationsbehandlung: Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin

ICD-Codes

Diagnosen

  • Lungenkarzinom des Mittellappens
  • Karzinom des Hauptbronchus
  • Karzinom des Oberlappenbronchus
  • Lungenkarzinom des Unterlappens
  • Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
  • Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für das Arzneimittel Xalkori mit dem Wirkstoff Crizotinib.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des ROS1-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC)“.

In diesem Anwendungsgebiet wurden folgende drei Patientengruppen unterschieden:

1) Nicht vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)

2a) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed infrage kommt

2b) Vorbehandelte Patienten mit ROS1-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), für die eine Behandlung mit Docetaxel oder Pemetrexed nicht infrage kommt

Zu Patientengruppe 1)

Als zweckmäßigen Vergleichstherapie wurde für Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 oder 2:

- Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) unter Be-achtung des Zulassungsstatus

oder

- Carboplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (nur für Patienten mit erhöhtem Risiko für Cisplatin-induzierte Nebenwirkungen im Rahmen einer Kombinationstherapie; vgl. Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie)

Bzw. für Patienten mit ECOG-Performance-Status 2:

alternativ zur platinbasierten Kombinationsbehandlung: Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin

bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer führt zur Herleitung des Zusatznutzens einen Vergleich einzelner Arme aus verschiedenen Studien durch. Dabei stammen die Studienarme zur zweckmäßigen Vergleichstherapie aus Studien, in denen Patienten mit einem ALK-positiven fortgeschrittenen NSCLC untersucht wurden. Bei den Armen auf der Crizotinib-Seite handelt es sich um Daten aus den einarmigen Studien von Patienten mit einem ROS1-positiven fortgeschrittenen NSCLC.

Der pharmazeutische Unternehmer nimmt eine Übertragbarkeit von Behandlungsergebnissen von ROS1-positivem fortgeschrittenem NSCLC auf ALK-positives fortgeschrittenes NSCLC an. Den Übertragbarkeitsüberlegungen des pharmazeutischen Unternehmers wird aus nachfolgend ausgeführten Gründen nicht gefolgt. Die im Rahmen der Dossierbewertung durchgeführte orientierende Recherche des IQWiG identifizierte Studien, die Zweifel an der Vergleichbarkeit der Prognose unter Chemotherapie und an der vom pharmazeutischen Unternehmer postulierten Vergleichbarkeit der Charakteristika der Patienten mit ALK-positivem und ROS1-positivem Tumor vermitteln. Daher wird dem Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers nicht gefolgt, dass sich die Ergebnisse aus den RCT mit Patienten mit einem ALK-positiven fortgeschrittenen NSCLC für die vorliegende Fragestellung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf Patienten mit einem ROS1-positiven fortgeschrittenen NSCLC übertragen lassen. Dies betrifft auch den Vergleich einzelner Arme aus verschiedenen Studien, da die vom pharmazeutischen Unternehmer herangezogenen Daten zur zweckmäßigen Vergleichstherapie ebenfalls aus den RCT bei Patienten mit einem ALK-positiven NSCLC stammen.

In der Gesamtschau liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens von Crizotinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ermöglichen. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Beschlüsse zu Xalkori (3)

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Beträchtlich
    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    BeträchtlichIst nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026