Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem…
Ist nicht belegt
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ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
ØEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).
Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der Chemotherapie mit Docetaxel oder Pemetrexed:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Symptomskalen Atemnot, Schmerz, Appetitlosigkeit, Müdigkeit und Husten.
Lebensqualität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteile in den Symptomskalen körperliche Funktion, Rollenfunktion, emotionale Funktion und soziale Funktion sowie in der Skala zum globalen Gesundheitszustand.
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteile in einzelnen Operationalisierungen schwerwiegender UE und schwerer UE (CTCAE-Grad 3 und 4).
Aktiver Wirkstoff
Crizotinib
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel oder Pemetrexed zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 und gegebenenfalls 2 sein).
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Xalkori mit dem Wirkstoff Crizotinib nach Fristablauf zum Anwendungsgebiet:
„Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).“
In diesem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
a) Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist
b) Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist
Zu Patientengruppe a)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Docetaxel oder Pemetrexed bestimmt.
Für die erneute Nutzenbewertung von Crizotinib nach Ablauf der Befristung des Erstbeschlusses legt der pharmazeutische Unternehmer, entsprechend der Befristungsauflagen, die finalen Ergebnisse zur Studie PROFILE 1007 vor, in der Crizotinib gegenüber einer Chemotherapie (Docetaxel oder Pemetrexed) verglichen wurde (2. Datenschnitt vom 31.08.2015). Dieser Datenschnitt weist jedoch erhebliche Limitationen in der Interpretierbarkeit auf, die aus dem Wechsel eines hohen Anteils der Patienten von der Kontrollgruppe in die Crizotinib-Behandlungsgruppe resultieren („Cross-over“). Der bereits zum 1. Datenschnitt hohe Anteil mit 62 % hat im Verlauf der Studie weiter zugenommen und lag für den 2 Datenschnitt bei 87 % Patienten mit Cross-over.
Daher können aus den neuen Daten zum Gesamtüberleben und zu Nebenwirkungen des 2. Datenschnitts keine neuen Erkenntnisse für die vorliegende Bewertung gewonnen werden. Die neuen Informationen zum Cross-over im Studienverlauf werden berücksichtigt.
Die vorliegende Bewertung basiert somit auf den Ergebnissen, die bereits dem Erstbeschluss zugrunde lagen:
In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen liegen eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität sowie eine deutliche Verringerung von nicht schwerwiegenden, jedoch bedeutsamen Symptomen vor. Für das Gesamtüberleben ist kein Zusatznutzen für die Behandlung mit Crizotinib belegt. Das Gesamtüberleben wird für die vorliegende Indikation als ein bedeutender Endpunkt angesehen. Das Ergebnis für diesen Endpunkt führt, unter Berücksichtigung des hohen Anteils der Patienten, die nach Tumorprogression in die Crizotinib-Behandlungsgruppe gewechselt sind („Cross-over“), mit der möglichen Folge, dass Überlebenszeitunterschiede zwischen den Behandlungsgruppen nicht erfasst werden, zu keiner Änderung in der Gesamtbetrachtung.
Die Ergebnisse zu den Nebenwirkungen werden vor dem Hintergrund der erzielten Verbesserungen in der Lebensqualität und der Schwere der Erkrankung nicht als schwerwiegend bewertet, so dass eine Herabstufung des Ausmaßes des Zusatznutzens nicht gerechtfertigt wäre. In der Gesamtbetrachtung wird ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt.
Insbesondere aufgrund des unverblindeten Studiendesigns sowie des hohen Anteils an Patienten, die im Studienverlauf aus der Kontrollgruppe in die Crizotinib-Behandlungsgruppe gewechselt sind, wird ein Anhaltspunkt für den festgestellten Zusatznutzen abgeleitet.
Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend
Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom
Lungenkarzinom des Mittellappens
Karzinom des Hauptbronchus
Karzinom des Oberlappenbronchus
Lungenkarzinom des Unterlappens
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Xalkori mit dem Wirkstoff Crizotinib nach Fristablauf zum Anwendungsgebiet:
„Xalkori wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).“
In diesem Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
a) Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist
b) Erwachsene mit vorbehandeltem Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist
Zu Patientengruppe b)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Best-Supportive-Care zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 4, 3 und gegebenenfalls 2 sein), bestimmt.
In seinem Dossier legt der pharmazeutische Unternehmer keine Studien vor, die Aussagen zum Zusatznutzen von Crizotinib für Patienten erlauben, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Ein Zusatznutzen für diese Patientengruppe ist daher nicht belegt.