Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sofosbuvir/Velpatasvir gegenüber Ledipasvir/Sofosbuvir:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Aktiver Wirkstoff
Sofosbuvir/Velpatasvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir oder die Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin).
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe a) Patienten ohne Zirrhose, Genotyp 1
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir oder die Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin).“
Der pharmazeutische Unternehmer legt einen nicht adjustierten indirekten Vergleich vor. Für Sofosbuvir/Velpatasvir wurden Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der Studien ASTRAL-1 GS-US-342-0102 und GS-US-342-0109 mit insgesamt 301 Patienten berücksichtigt.
Auf der Seite der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir (nur für die 12-wöchige Therapie) wurden Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der randomisierten, offenen Studien ION-1, ION-2, ION-3, LONESTAR und GS-US-337-0113 mit insgesamt 623 Patienten verwendet.
Für die ausgewerteten patientenrelevanten Endpunkte der Mortalität und Morbidität (dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende [SVR12]) liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
Eine Betrachtung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurde im indirekten Vergleich nicht vorgenommen.
Für SUE und Therapieabbruch wegen UE liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich für diese Patientengruppe kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir feststellen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe b) Patienten mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 1
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir oder die Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin).“
Der pharmazeutische Unternehmer legt einen nicht adjustierten indirekten Vergleich vor. Für Sofosbuvir/Velpatasvir wurden Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der Studien ASTRAL-1 und GS-US-342-0109 mit insgesamt 80 Patienten berücksichtigt.
Auf der Seite der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir wurden Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der randomisierten, offenen Studien ION-1, ION-2 , SIRIUS mit insgesamt 132 Patienten verwendet.
Für die ausgewerteten patientenrelevanten Endpunkte der Mortalität und Morbidität liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
Eine Betrachtung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurde im indirekten Vergleich nicht vorgenommen.
Für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) ergibt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Sofosbuvir/Velpatasvir. Aufgrund des nichtadjustierten indirekten Vergleichs und der unterschiedlich langen Beobachtungsdauern der Vergleichsgruppen ist die Unsicherheit jedoch als so hoch einzuschätzen, dass sich für diesen Endpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit das Vorliegen eines relevanten Effekts ergibt.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich für diese Patientengruppe kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir feststellen.
Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 2
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sofosbuvir/Velpatasvir gegenüber Sofosbuvir plus Ribavirin:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im SVR12 (dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende).
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im UE "psychiatrische Erkrankungen".
Aktiver Wirkstoff
Sofosbuvir/Velpatasvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Sofosbuvir plus Ribavirin.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe c) Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 2
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe c) lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Sofosbuvir plus Ribavirin“.
Für die Nutzenbewertung zieht der pharmazeutische Unternehmer einen Zwischenbericht der randomisierten, offenen Studie Astral-2 heran, in der Sofosbuvir/Velpatasvir gegenüber Sofosbuvir in Kombination mit Ribavirin in einer 12-wöchigen Therapie verglichen wird. Durch die Nichtberücksichtigung der 24-wöchigen Behandlungsmöglichkeit mit Sofosbuvir plus Ribavirin können die Effekte der Vergleichstherapie potenziell falsch geschätzt werden. Die Aussagekraft der Studie ist daher eingeschränkt.
Die Anzahl der Todesfälle unterschied sich nicht statistisch signifikant.
Für das SVR12 (dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende) liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Sofosbuvir/Velpatasvir vor.
Für die Lebensqualität ergeben sich keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
Für das Auftreten von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse liegen keine statistisch signifikanten Unterschiede vor. Statistisch signifikante Unterschiede zugunsten von Sofosbuvir/Velpatasvir ergeben sich für die unerwünschten Ereignissen Ermüdung, psychiatrische Erkrankungen und Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes.
Aus der Betrachtung der einzelnen Endpunkte SVR12 und psychiatrische Erkrankungen lässt sich ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen ableiten.
Der festgestellte Zusatznutzen ist auch für HIV-koinfizierte Patienten anzunehmen.
Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 3
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sofosbuvir/Velpatasvir gegenüber Sofosbuvir plus Ribavirin:
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil für dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12).
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil in Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen.
Aktiver Wirkstoff
Sofosbuvir/Velpatasvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Sofosbuvir plus Ribavirin.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe d) Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 3
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe d) lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Sofosbuvir plus Ribavirin.“
Für die Nutzenbewertung zieht der pharmazeutische Unternehmer den Interimsbericht der randomisierten, offenen Studie Astral-3 heran, in der Sofosbuvir/Velpatasvir in einer 12-wöchigen Therapie gegenüber Sofosbuvir in Kombination mit Ribavirin in einer 24-wöchigen Therapie verglichen wird.
Durch die Nichtberücksichtigung der 24-wöchigen Behandlungsmöglichkeit mit Sofosbuvir plus Ribavirin können die Effekte der Vergleichstherapie potenziell falsch geschätzt werden. Die Aussagekraft der Studie wird daher eingeschränkt.
Die Ergebnisse für die Endpunktkategorien Mortalität, Lebensqualität und für die Endpunkte unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender UE sind aufgrund der unterschiedlichen Beobachtungszeiträume zwischen den Vergleichsarmen nicht sinnvoll interpretierbar.
Für das dauerhafte virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Sofosbuvir/Velpatasvir vor.
Im Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von UE zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Sofosbuvir/Velpatasvir.
Aus der Betrachtung der einzelnen Endpunkte SVR12 und Therapieabbruch aufgrund von UE lässt sich ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen ableiten.Der festgestellte Zusatznutzen ist auch für HIV-koinfizierte Patienten anzunehmen.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sofosbuvir/Velpatasvir gegenüber Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Aktiver Wirkstoff
Sofosbuvir/Velpatasvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir oder die Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe e) Patienten ohne Zirrhose, Genotyp 4
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe e) lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir oder die Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin.“
Der pharmazeutische Unternehmer legt einen nicht adjustierten indirekten Vergleich vor. Für Sofosbuvir/Velpatasvir wurden Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der Studien ASTRAL-1 und GS-US-342-0102 mit insgesamt 96 Patienten berücksichtigt.
Auf der Seite der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (12-wöchige Therapie) wurde eine Teilpopulation einzelner Behandlungsarme der randomisierten, offenen Studie PEARL-1 Substudie 1 mit insgesamt 91 Patienten für den indirekten Vergleich verwendet.
Für die im historischen Vergleich ausgewerteten patientenrelevanten Endpunkte der Mortalität und Morbidität (SVR12) liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
Eine Betrachtung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurde im indirekten Vergleich nicht vorgenommen.
In der Endpunktkategorie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) und Therapieabbruch wegen UE liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich für diese Patientengruppe kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin feststellen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe f) Patienten mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 4
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe f) lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir“.
Der pharmazeutische Unternehmer legt Daten einer Teilpopulation eines Behandlungsarmes der Studie ASTRAL-1 mit insgesamt 27 Patienten vor. Zur Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir werden keine Daten vorgelegt.
Auf Basis der nichtvergleichenden Daten kann kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir abgeleitet werden. Für die kürzere Therapiedauer von 12 Wochen im Gegensatz zu 24 Wochen, wie sie für diese Patientengruppe gemäß Fachinformation unter Ledipasvir/Sofosbuvir notwendig sind, kann ohne vergleichende Auswertungen patientenrelevanter Endpunkte (z.B. Vermeidung von UE) nicht per se ein Zusatznutzen angenommen werden. Dies gilt insbesondere für den Vergleich verschiedener direkt-antiviraler Therapieregime untereinander, da sich durch die relative Neuartigkeit der Substanzen noch keine abschließende Einschätzung hinsichtlich des Nebenwirkungsprofils etabliert hat.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe g) Patienten ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 5 oder Genotyp 6
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe g) lautet: „Für therapienaive und therapieerfahrene Patienten die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir“.
Der pharmazeutische Unternehmer legt Daten einer Teilpopulation eines Behandlungsarmes der Studie ASTRAL-1 mit insgesamt 81 Patienten mit Genotyp 5 oder 6 vor. Bei der Studie ASTRAL-1 handelt es sich um eine multizentrische, randomisierte, doppelblinde Studie zum Vergleich von Sofosbuvir/Velpatasvir (12 Wochen) mit Placebo bei therapienaiven und therapieerfahrenen Erwachsenen mit HCV-Infektion von Genotyp 1, 2, 4, 5, 6 oder von nicht ermittelbarem Genotyp, jeweils ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose. Zur Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir werden keine Daten vorgelegt.
Auf Basis der nichtvergleichenden Daten kann kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir abgeleitet werden.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe h) Patienten mit dekompensierter Zirrhose, Genotyp 1
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe h) lautet: „Die Kombination aus Ledipasvir/Sofosbuvir plus Ribavirin“.
Der pharmazeutische Unternehmer legt einen nicht adjustierten indirekten Vergleich vor. Für Sofosbuvir/Velpatasvir plus Ribavirin wurde eine Teilpopulation mit dekompensierter Zirrhose (Child-Poch-Trotten-[CPT]-Klasse B) eines Behandlungsarmes der randomisierten, offenen Studie ASTRAL-4 berücksichtigt.
Auf der Seite der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir plus Ribavirin (12-wöchige Therapie) wurden eine Teilpopulation einzelner Behandlungsarme der Studien SOLAR-1 (Kohorte A) und SOLAR-2 (Kohorte A) für den indirekten Vergleich verwendet.
Für die im historischen Vergleich ausgewerteten patientenrelevanten Endpunkte der Mortalität und Morbidität (dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende [SVR12]) liegen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
Eine Betrachtung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wird im indirekten Vergleich nicht vorgenommen.
Für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) und Therapieabbruch wegen UE liegen keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen vor.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich für diese Patientengruppe kein Zusatznutzen von Sofosbuvir/Velpatasvir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Ledipasvir/Sofosbuvir feststellen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir.
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Epclusa wird bei Erwachsenen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C Virusinfektion (HCV) angewendet.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 9 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1, 2, 3, 4, 5, 6) und dem Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) unterschieden.
Patientengruppe i) Patienten mit dekompensierter Zirrhose, Genotyp 2, 3, 4, 5 oder 6
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe i) lautet: „Best Supportive Care. Als „Best Supportive Care“ (BSC) wird diejenige Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.“
Der pharmazeutische Unternehmer legt Daten von Teilpopulationen einzelner Behandlungsarme der Studie ASTRAL-4 vor. Es werden keine vergleichenden Daten zur Vergleichstherapie Best Supportive Care vorgelegt.
Es traten keine Todesfälle auf.
Der Endpunkt SVR12 wird von 84,6% bis 100% der Patienten erreicht.
Aufgrund der erreichten Größenordnung des dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) wird trotz des Vorliegens einarmiger Daten weniger Patienten eine Kausalität mit der Behandlung als hinreichend medizinisch plausibel erachtet, da eine spontane Viruselimination nur in seltenen Einzelfällen beobachtet wird.
Eine vergleichende Bewertung der Häufigkeiten von unerwünschten Ereignissen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best Supportive Care ist nicht möglich. Es sind keine Daten zur Gesundheitsbezogenen Lebensqualität verfügbar.
In der Gesamtbetrachtung wird ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für die Behandlung der Genotypen 2, 3, 4, 5 und 6 mit Sofosbuvir/Velpatasvir auf der Grundlage des Erreichens der SVR12 festgestellt.
Der festgestellte Zusatznutzen ist auch für HIV-koinfizierte Patienten anzunehmen.
Beschlüsse zu Epclusa (3)
2017
Dieser Beschluss
B18 Chronische Virushepatitis
Ist nicht belegtGeringBeträchtlichNicht quantifizierbar