Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nebenwirkungen
Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Stivarga ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK), die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien umfassen Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine…Gesamten Text anzeigen

Stivarga ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK), die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien umfassen Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie und eine Anti-EGFR-Therapie.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK), die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteil im Endpunkt Diarrhö.
LebensqualitätNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteile in den Endpunkten Rollenfunktion und soziale Funktion.
NebenwirkungenNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteil im Endpunkt schwere unerwünschte Ereignisse mit CTCAE-Grad ≥ 3.

Aktiver Wirkstoff

Regorafenib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Best Supportive Care

ICD-Codes

Alle 12 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 12 Diagnosen anzeigen
  • Karzinom des Colon und des Sigmas
  • Bösartige Neubildung der Appendix vermiformis
  • Bösartige Neubildung des Colon sigmoideum
  • Bösartige Neubildung des rektosigmoidalen Überganges
  • Bösartige Neubildung des Rektums
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli sinistra
  • Bösartige Neubildung des Kolons
  • Bösartige Neubildung des Colon transversum
  • Bösartige Neubildung des Colon descendens
  • Bösartige Neubildung des Zäkums
  • Bösartige Neubildung des Colon ascendens
  • Bösartige Neubildung der Flexura coli dextra
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Arzneimittels Stivarga mit dem Wirkstoff Regorafenib aufgrund des Ablaufes der Befristung des Beschlusses vom 20. März 2014.

Regorafenib ist zugelassen zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien umfassen Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie und eine Anti-EGFR-Therapie.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Best-Supportive-Care (BSC) bestimmt.

Als BSC wird diejenige Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.

Der erneuten Nutzenbewertung liegen Ergebnisse der Studien CORRECT und CONCUR vor. Hierbei handelt es sich um doppelblinde, randomisierte Phase III-Studien, in welchen jeweils Regorafenib + BSC gegenüber Placebo + BSC untersucht wurde. Die Studie CORRECT lag bereits der Erstbewertung von Regorafenib im vorliegenden Anwendungsgebiet zugrunde.

Die Ergebnisse der CORRECT-Studie zeigen eine statistisch signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens für die Behandlung mit Regorafenib im Vergleich zu BSC. Dieser Effekt wird durch die Ergebnisse aus der Studie CONCUR nicht bestätigt. Die Metaanalyse beider Studien zeigt ein statistisch signifikantes Ergebnis, in der die Ergebnisse der CONCUR-Studie aufgrund der geringen Patientenzahl geringer gewichtet werden.

Der positive Effekt auf die Überlebensdauer steht in der Gesamtbewertung negativen Effekten zu den weiteren patientenrelevanten Endpunkten krankheitsbedingte Symptomatik, Lebensqualität sowie Nebenwirkungen gegenüber.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der medizinischen Sachverständigen sowie des hier vorliegenden Krankheitsstadiums gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass die patientenrelevanten negativen Effekte von Regorafenib derart schwer wiegen, dass der Vorteil hinsichtlich der erzielten geringen Verlängerung der Überlebensdauer in der Gesamtbewertung nicht überwiegt.

Bezüglich der Fragestellungen, die der Befristung des Erstbeschlusses zugrunde gelegt wurden, besteht nach wie vor eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der Übertragbarkeit der vorliegenden Studienergebnisse auf die Versorgungsrealität in Deutschland, insbesondere auf ältere Patienten und Patienten mit einem schlechteren ECOG-Performance-Status.

Im Ergebnis wird nach der erneuten Nutzenbewertung nach Fristablauf festgestellt, dass für Regorafenib zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind, ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Beschlüsse zu Stivarga (2)

    • C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
    • C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
    • +4 weitere
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C18 Bösartige Neubildung des Kolons
    • C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026