Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Beträchtlich

Aussagesicherheit

Anhaltspunkt

Mortalität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Lebensqualität
Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nebenwirkungen
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Jakavi ist angezeigt für die Behandlung von Erwachsenen mit Polycythaemia vera, die resistent oder intolerant gegenüber Hydroxycarbamid sind.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit Polycythaemia vera, die resistent oder intolerant gegenüber Hydroxycarbamid sind.

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile insbesondere in der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands, der Hämatokrit-Kontrolle und Phlebotomiefreiheit
LebensqualitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Skalen globaler Gesundheitszustand und körperliche Funktion.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede; im Detail Nachteile in einzelnen spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Ruxolitinib

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes, grundsätzlich unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus bei Arzneimitteltherapien; gegebenenfalls kommt auch eine Dosisreduktion von oder Retherapie mit Hydroxyurea in Frage.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Polycythaemia vera
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes des Arzneimittels Jakavi mit dem Wirkstoff Ruxolitinib. Dieses Arzneimittel war als Orphan Drug zugelassen und hatte bereits zuvor die 50 Mio. Euro Umsatzgrenze überschritten.

Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Jakavi ist angezeigt für die Behandlung von Erwachsenen mit Polycythaemia vera, die resistent oder intolerant gegenüber Hydroxycarbamid sind.“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde:
Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des Arztes, grundsätzlich unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus bei Arzneimitteltherapien; gegebenenfalls kommt auch eine Dosisreduktion von oder Retherapie mit Hydroxyurea in Frage bestimmt.

Für die Nutzenbewertung von Ruxolitinib zieht der pharmazeutische Unternehmer die offene, randomisierte, kontrollierte Studie RESPONSE heran, in der Ruxolitinib gegenüber BAT (Best-Available-Therapy) untersucht wurde. Etwa 25 % der Patienten wurden mit in Deutschland in der vorliegenden Indikation nicht zugelassenen Wirkstoffen behandelt. Die Ergebnisse der Gesamtpopulation der RESPONSE-Studie können trotz des hohen Anteils nicht-zulassungskonform behandelter Patienten für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen werden, weil Sensitivitätsanalysen zeigen, dass die Ergebnisse in der zulassungskonform behandelten Teilpopulation und der Gesamtpopulation die gleiche Effektrichtung aufweisen und sich in der Größe der Effekte nicht wesentlich unterscheiden.

In der RESPONSE-Studie traten in beiden Studienarmen keine Todesfälle auf.

Vorteile von Ruxolitinib zeigen sich in der Endpunktkategorie Morbidität durch eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands, durch eine Verringerung von Phlebotomien aufgrund einer verbesserten Hämatokrit-Kontrolle, durch die Reduktion des Milzvolumens verbunden mit einer Abnahme beeinträchtigender Krankheitssymptome, durch eine Verbesserung der Morbiditätsendpunkte Fatigue und Appetitlosigkeit sowie in der Endpunktkategorie Lebensqualität in Hinblick auf den globalen Gesundheitszustand und die körperliche Funktion.

Bei den Nebenwirkungen liegen hinsichtlich der Gesamtraten an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (UE) und schweren UE (CTCAE-Grad 3 oder 4) keine statistisch signifikanten Unterschiede vor. Für den Endpunkt „Therapieabbruch aufgrund UE“ liegen keine verwertbaren Daten vor. Im Detail liegen Nachteile bei einzelnen spezifischen UE vor.

Die Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens) wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingeordnet. Aufgrund des offenen Studiendesign sind insbesondere die Ergebnisse zu subjektiven Endpunkten als potenziell hoch verzerrt anzusehen. Zudem können die Ergebnisse zur zulassungskonform behandelten Subpopulation nicht herangezogen werden, da die Randomisierung für die Sensitivitätsanalyse aufgehoben ist und nicht gewährleistet werden kann, dass die grundlegenden Charakteristika der Patienten in beiden Gruppen vergleichbar sind. In der Gesamtschau stellt der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Ruxolitinib fest.

Beschlüsse zu Jakavi (2)

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026