Übersicht der Subpopulationen

4 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Nicht quantifizierbar (c)
  • Ist nicht belegt (a, b, d)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende…Ist nicht belegt–Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
c)Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende…Nicht quantifizierbarAnhaltspunktPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
d)Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende…Ist nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Blenrep ist bei Erwachsenen zur Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom indiziert in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason bei Patienten, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Belantamab-Mafodotin in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

a1) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. Nachteil in der kognitiven Funktion.
NebenwirkungenNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteile bei den SUE, schweren UE und Therapieabbrüchen aufgrund von UE sowie bei Augenerkrankungen (Ocular Surface Disease Index [OSDI]).

Aktiver Wirkstoff

Belantamab-Mafodotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von - Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die gegenüber Lenalidomid refraktär sind oder für Personen mit mindestens zwei Vortherapien infrage), - Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper und Lenalidomid refraktär sind, infrage), - Ixazomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf Bortezomib, Carfilzomib und einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind, infrage) und - Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiples Myelom
  • Multiples Myelom in kompletter Remission
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Blenrep mit dem Wirkstoff Belantamab-Mafodotin (B.M.). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Blenrep ist bei Erwachsenen zur Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom indiziert in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason bei Patienten, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet werden für die Nutzenbewertung Patientengruppen (PG) betrachtet, die sich in der Anzahl der Vortherapien unterscheiden.

a) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben

Als zVT wurde vom GBA eine individualisierte Therapie unter Auswahl mehrerer Therapieoptionen, darunter Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (DVd) sowie weitere Triplett- bzw. Duplett-Therapie(n) bestimmt. Die Therapieentscheidung wird insbesondere unter Berücksichtigung der in den vorherigen Therapien eingesetzten Wirkstoff(Kombinationen) sowie der Art und Dauer des Ansprechens auf die jeweiligen vorherigen Therapien getroffen.

Für die Nutzenbewertung von B.M. + Bortezomib und Dexamethason (BVd) legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der globalen Kohorte der Studie DREAMM-7 vor. In dieser Studie wird BVd gegenüber DVd verglichen. Da in der Studie DREAMM-7 ausschließlich DVd als Komparator eingesetzt wurde, stand keine Auswahl an Therapieoptionen zur Verfügung, die eine individualisierte Therapieentscheidung hätte ermöglichen können. Aufgrund dessen wird die Bewertung getrennt für Untergruppen vorgenommen, die sich darin unterscheiden, ob DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt oder nicht.

a1) [...] und für die DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Für den Endpunkt Gesamtüberleben (OS) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von BVd.

In der Endpunktkategorie Morbidität liegen Ergebnisse zur Symptomatik (EORTC QLQ-C30, PGIS, PGIC) und zum Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) vor, die keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Studienarmen aufzeigen.

In der Endpunktkategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen Ergebnisse des EORTC QLQ-C30 vor. Für die gesundheitsbezogenen Lebensqualität wird für BVd weder ein Vor- noch ein Nachteil abgeleitet.

Bei den Nebenwirkungen zeigen sich für die schweren UE, SUE und bei den Abbrüchen aufgrund von UE sowie den mittels OSDI erhobenen Augenerkrankungen jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von BVd. Im Detail überwiegen Nachteile bei den spezifischen UE. Trotz der Unsicherheiten in Bezug auf die Erhebung der UE gemäß Studienprotokoll werden die Effekte aufgrund ihrer Größe als ausreichend belastbar eingeschätzt. Insgesamt ist ein deutlicher Nachteil für BVd hinsichtlich der Nebenwirkungen festzustellen.

In einer Abwägungsentscheidung gelangt der GBA zu dem Ergebnis, dass der statistisch signifikante Unterschied zum Vorteil von BVd im Endpunkt OS auf Basis der Daten der globalen Kohorte unter Berücksichtigung relevanter Unsicherheiten dem Nachteil bei den Nebenwirkungen nicht überwiegt. Die Daten zu der „China-Subpopulation“ sowie der „Japan-Extensionskohorte“ der Studie DREAMM-7 wurden vom pharmazeutischen Unternehmer in die vorgelegten Auswertungen nicht einbezogen, die etwa 13,5 % der gesamten Studienpopulation ausmachen. Daher ergibt sich eine relevante Unsicherheit dahingehend, wie sich insbesondere der Effekt auf das OS unter Einbeziehung dieser Daten darstellen würde. Insgesamt ist daher ein Zusatznutzen für BVd für die PG a1) gegenüber DVd nicht belegt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Belantamab-Mafodotin in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

a2) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor

Aktiver Wirkstoff

Belantamab-Mafodotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von - Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die gegenüber Lenalidomid refraktär sind oder für Personen mit mindestens zwei Vortherapien infrage), - Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen mit mindestens zwei Vortherapien, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper und Lenalidomid refraktär sind, infrage), - Ixazomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf Bortezomib, Carfilzomib und einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind, infrage) und - Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiples Myelom
  • Multiples Myelom in kompletter Remission
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Blenrep mit dem Wirkstoff Belantamab-Mafodotin (B.M.). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Blenrep ist bei Erwachsenen zur Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom indiziert in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason bei Patienten, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet werden für die Nutzenbewertung zwei distinkte Patientengruppen (PG) betrachtet, die sich in der Anzahl der Vortherapien unterscheiden.

a) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die ein bis drei vorhergehende Therapien erhalten haben

Als zVT wurde vom GBA eine individualisierte Therapie unter Auswahl mehrerer Therapieoptionen, darunter Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (DVd) sowie weitere Triplett- und Duplett-Therapie(n) bestimmt. Die Therapieentscheidung wird insbesondere unter Berücksichtigung der in den vorherigen Therapien eingesetzten Wirkstoff(kombinationen) sowie der Art und Dauer des Ansprechens auf die jeweiligen vorherigen Therapien getroffen.

Für die Nutzenbewertung von B.M. in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (BVd) legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der globalen Kohorte der Studie DREAMM-7 vor. In dieser Studie wird BVd gegenüber DVd verglichen. Da in dieser Studie ausschließlich DVd als Komparator eingesetzt wurde, stand keine Auswahl an Therapieoptionen zur Verfügung, die eine individualisierte Therapieentscheidung hätte ermöglichen können. Aufgrund dessen wird die Bewertung getrennt für Untergruppen vorgenommen, die sich darin unterscheiden, ob DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt oder nicht.

a2) [...] und für die DVd keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

In der Studie DREAMM-7 wurde ausschließlich eine Therapie mit DVd als Komparator angeboten. Insgesamt liegen für Patientinnen und Patienten, für die DVd keine geeignete individualisierte Therapie darstellt, keine Daten vor, weshalb ein Zusatznutzen für die PG a2) nicht belegt ist.

Subpopulation c)

Nicht quantifizierbarAnhaltspunkt
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Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Belantamab-Mafodotin in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

b1) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. Nachteil in der kognitiven Funktion.
NebenwirkungenNegativer Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitNachteil bei Augenerkrankungen (Ocular Surface Disease Index [OSDI]).

Aktiver Wirkstoff

Belantamab-Mafodotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von - Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper und Lenalidomid refraktär sind, infrage), - Ixazomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf Bortezomib, Carfilzomib und einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind, infrage), - Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason, - Panobinostat in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Lenalidomid in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Bortezomib in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Daratumumab Monotherapie (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Cyclophosphamid als Monotherapie oder in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage) und - Melphalan als Monotherapie oder in Kombination mit Prednisolon oder Prednison (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiples Myelom in kompletter Remission
  • Multiples Myelom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Blenrep mit dem Wirkstoff Belantamab-Mafodotin (B.M.). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Blenrep ist bei Erwachsenen zur Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom indiziert in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason bei Patienten, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben.“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet werden für die Nutzenbewertung zwei distinkte Patientengruppen (PG) betrachtet, die sich in der Anzahl der Vortherapien unterscheiden.

b) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben

Als zVT wurde vom GBA eine individualisierte Therapie unter Auswahl mehrerer Therapieoptionen, darunter Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (DVd) sowie weitere Mono-, Duplett- und Triplett-Therapien bestimmt. Die Therapieentscheidung wird insbesondere unter Berücksichtigung der in den vorherigen Therapien eingesetzten Wirkstoff(kombinationen) sowie der Art und Dauer des Ansprechens auf die jeweiligen vorherigen Therapien getroffen.

Für die Nutzenbewertung von B.M. in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (BVd) legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der globalen Kohorte der Studie DREAMM-7 vor. In dieser Studie wird BVd gegenüber DVd verglichen. Da in dieser Studie ausschließlich DVd als Komparator eingesetzt wurde, stand keine Auswahl an Therapieoptionen zur Verfügung, die eine individualisierte Therapieentscheidung hätte ermöglichen können. Aufgrund dessen wird die Bewertung getrennt für Untergruppen vorgenommen, die sich darin unterscheiden, ob DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt oder nicht.

b1) [...] und für die DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Für den Endpunkt Gesamtüberleben (OS) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von BVd.
In der Endpunktkategorie Morbidität liegen Ergebnisse zur Symptomatik (EORTC QLQ-C30, PGIS, PGIC) und zum Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) vor, die keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Studienarmen aufzeigen.
In der Endpunktkategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen Ergebnisse des EORTC QLQ-C30 vor. Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wird für BVd weder ein Vor- noch ein Nachteil abgeleitet.
Bei den Nebenwirkungen ergeben sich für die SUE und bei den Abbrüchen aufgrund von UE keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Studienarmen.
Für den Endpunkt schwere UE zeigt sich ein signifikanter Unterschied zum Nachteil von BVd. Aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf die Erhebung der UE gemäß Studienprotokoll werden die Ergebnisse zu den UE als nicht ausreichend belastbar eingeschätzt.
Im Detail zeigen sich für BVd Nachteile bei den spezifischen UE.
Zusätzlich wurden Augenerkrankungen patientenberichtet mittels OSDI erhoben. Im Gesamtscore des OSDI zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von BVd.
In der Gesamtbewertung wird der Vorteil von BVd im Endpunkt OS auf Basis der Daten der globalen Kohorte unter Berücksichtigung der Effektstärke durch den Nachteil bei den Nebenwirkungen nicht infrage gestellt.
In der Gesamtschau stellt der GBA einen Zusatznutzen von BVd gegenüber DVd für die PG b1) fest, dessen Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft wird.
Aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen Versorgungskontext wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen als Anhaltspunkt eingestuft.

Subpopulation d)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Belantamab-Mafodotin in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

b2) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben und für die Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor

Aktiver Wirkstoff

Belantamab-Mafodotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Eine individualisierte Therapie unter Auswahl von - Carfilzomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Daratumumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Carfilzomib und Dexamethason, - Isatuximab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Pomalidomid in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf einen Anti-CD38-Antikörper und Lenalidomid refraktär sind, infrage), - Ixazomib in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason (kommt nur für Personen, die auf Bortezomib, Carfilzomib und einen Anti-CD38-Antikörper refraktär sind, infrage), - Carfilzomib in Kombination mit Dexamethason, - Panobinostat in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason, - Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind und unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, infrage), - Lenalidomid in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Bortezomib in Kombination mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Bortezomib in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens doppelt-refraktäre Personen, die für eine Triplett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Daratumumab Monotherapie (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage), - Cyclophosphamid als Monotherapie oder in Kombination mit Dexamethason (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage) und - Melphalan als Monotherapie oder in Kombination mit Prednisolon oder Prednison (kommt nur für mindestens dreifach refraktäre Personen, die für eine Triplett- oder Dublett-Therapie nicht geeignet sind, infrage)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Multiples Myelom in kompletter Remission
  • Multiples Myelom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Blenrep mit dem Wirkstoff Belantamab-Mafodotin (B.M.). Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:

„Blenrep ist bei Erwachsenen zur Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom indiziert in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason bei Patienten, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet werden für die Nutzenbewertung distinkte Patientengruppen (PG) betrachtet, die sich in der Anzahl der Vortherapien unterscheiden.

b) Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens vier vorhergehende Therapien erhalten haben

Als zVT wurde vom GBA eine individualisierte Therapie unter Auswahl mehrerer Therapieoptionen, darunter Daratumumab in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (DVd) sowie weitere Mono-, Duplett- und Triplett-Therapien bestimmt. Die Therapieentscheidung wird insbesondere unter Berücksichtigung der in den vorherigen Therapien eingesetzten Wirkstoff(kombinationen) sowie der Art und Dauer des Ansprechens auf die jeweiligen vorherigen Therapien getroffen.

Für die Nutzenbewertung von B.M. in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason (BVd) legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der globalen Kohorte der Studie DREAMM-7 vor. In dieser Studie wird BVd gegenüber DVd verglichen. Da in dieser Studie ausschließlich DVd als Komparator eingesetzt wurde, stand keine Auswahl an Therapieoptionen zur Verfügung, die eine individualisierte Therapieentscheidung hätte ermöglichen können. Aufgrund dessen wird die Bewertung getrennt für Untergruppen vorgenommen, die sich darin unterscheiden, ob DVd eine geeignete individualisierte Therapie darstellt oder nicht.

b2) [...] und für die DVd keine geeignete individualisierte Therapie darstellt

In der Studie DREAMM-7 wurde ausschließlich eine Therapie mit DVd als Komparator angeboten. Insgesamt liegen für Patientinnen und Patienten, für die DVd keine geeignete individualisierte Therapie darstellt, keine Daten vor, weshalb ein Zusatznutzen für die Patientengruppe b2) nicht belegt ist.

Beschlüsse zu Blenrep (2)

  1. Dieser Beschluss

    • C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
    Ist nicht belegtNicht quantifizierbar
    • C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026