↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Zynyz wird in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel zur Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem oder inoperablem lokal rezidivierendem Plattenepithelkarzinom des Analkanals (SCAC) angewendet.
Patientengruppe
Erwachsene mit metastasiertem oder inoperablem lokal rezidivierendem Plattenepithelkarzinom des Analkanals (SCAC); Erstlinienbehandlung
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Retifanlimab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil im Gesamtüberleben
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Die Daten sind nicht bewertbar
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Die Daten sind nicht bewertbar
Nebenwirkungen
↓Negativer Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Nachteil im Endpunkt Therapieabbrüche aufgrund von UE
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebiets des Arzneimittels Zynyz mit dem Wirkstoff Retifanlimab. Zynyz wurde als Orphan Drug in folgendem, neuen Anwendungsgebiet zugelassen:
„Zynyz wird in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel zur Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem oder inoperablem lokal rezidivierendem Plattenepithelkarzinom des Analkanals (SCAC) angewendet.“
Der pharmazeutische Unternehmer hat zur Nutzenbewertung Daten der randomisierten, doppelblinden Phase-III-Studie POD1UM-303 vorgelegt, in der Retifanlimab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel gegenüber Carboplatin in Kombination mit Paclitaxel vergleichen wurde.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Retifanlimab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel, dessen Ausmaß als eine relevante, jedoch nicht mehr als eine geringe Verbesserung bewertet wird. Hierbei wird berücksichtigt, dass dem Effektschätzer ein breites Konfidenzintervall zugrunde liegt, weshalb bei der Interpretation der Ergebnisse eine Unsicherheit der Präzision der Effektschätzung einbezogen wird.
In der Endpunktkategorie Morbidität liegen für die patientenberichtete Symptomatik und den Gesundheitszustand sowie in der Endpunktkategorie gesundheitsbezogenen Lebensqualität keine geeigneten Daten vor, die Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens erlauben.
Bei den Nebenwirkungen zeigt sich ein Nachteil für Retifanlimab in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel beim Endpunkt Therapieabbrüche aufgrund von UE.
In der Gesamtschau steht der Vorteil im Gesamtüberleben dem Nachteil bei Therapieabbrüchen aufgrund von UE gegenüber. Der Nachteil stellt das Ausmaß der Verbesserung beim Gesamtüberleben nicht infrage. Insgesamt wird daher das Ausmaß des Zusatznutzens als gering bewertet. Insbesondere unter Berücksichtigung eines hohen Verzerrungspotentials beim Endpunkt Gesamtüberleben und mangels geeigneter Daten zur patientenberichteten Symptomatik und Lebensqualität resultiert bezüglich der Aussagekraft der Nachweise ein Anhaltspunkt für das festgestellte Ausmaß des Zusatznutzens.