Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Gilt als belegt
Mortalität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Morbidität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Lebensqualität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Nebenwirkungen
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xydalba ist für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt bis unter 3 Monaten indiziert.

Patientengruppe

Kinder ab Geburt bis < 3 Monaten mit einer akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Dalbavancin:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Dalbavancin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 37 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 40 Diagnosen anzeigen
  • Erythrasma
  • Analabszess
  • Kopfhautabszess
  • Nasenabszess
  • Orbitaabszess
  • Lidphlegmone
  • Fußphlegmone
  • Armphlegmone
  • Fingerphlegmone
  • Zehenphlegmone
  • Wundrose
  • Penisabszess
  • Ischiorektaler Abszess
  • Rektalabszess
  • Gesäßabszess
  • Infektion durch Streptokokken a.n.k.
  • Hauterysipeloid
  • Infektion durch Staphylokokken a.n.k.
  • Analsphinkterabszess
  • Hautabszess
  • Cellulitis
  • Pyodermie a.n.k.
  • Pyogene Hautinfektion
  • Impetigo contagiosa durch Staphylokokken
  • Hautabszess des Gesichts
  • Halsabszess
  • Rumpfabszess
  • Gesichtsphlegmone
  • Rumpfphlegmone
  • Lokale Haut- und Unterhautinfektion
  • Hautentzündung
  • Abszess der oberen Extremität
  • Kopfphlegmone a.n.k.
  • Mundphlegmone
  • Abszess des äußeren Ohres
  • Abszess der äußeren Genitalorgane bei der Frau
  • Infektion eines Hautsinus a.n.k.
  • Perifollikulitis
  • SSS [Staphylococcal scalded skin]-Syndrom
  • SSS [Staphylococcal scalded skin]-Syndrom mit Befall von 30 % der Körperoberfläche und mehr
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um das Arzneimittel Xydalba mit dem Wirkstoff Dalbavancin. Das neue Anwendungsgebiet lautet:

„Xydalba ist für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt bis unter 3 Monaten indiziert.“

Für das Arzneimittel Xydalba mit dem Wirkstoff Dalbavancin wurde mit Beschluss vom 20.April 2023 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Beschlüsse zu Xydalba (2)

    • L03 Phlegmone
    • A46 Erysipel [Wundrose]
    • +14 weitere
    Gilt als belegt
  1. Dieser Beschluss

    • L08 Sonstige lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut
    • K61 Abszess in der Anal- und Rektalregion
    • +14 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026