Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Gilt als belegt
Mortalität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Morbidität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Lebensqualität
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
Nebenwirkungen
Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xydalba ist für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab 3 Monaten indiziert. Die allgemein anerkannten Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu…Gesamten Text anzeigen

Xydalba ist für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab 3 Monaten indiziert. Die allgemein anerkannten Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen

Patientengruppe

Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten mit einer akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Dalbavancin:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Dalbavancin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 36 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 36 Diagnosen anzeigen
  • Fingerphlegmone
  • Wundrose
  • Halsabszess
  • Impetigo contagiosa durch Staphylokokken
  • Infektion eines Hautsinus a.n.k.
  • Erythrasma
  • Abszess des äußeren Ohres
  • Fußphlegmone
  • Hautabszess des Gesichts
  • Infektion durch Staphylokokken a.n.k.
  • Infektion durch Streptokokken a.n.k.
  • Nasenabszess
  • Mundphlegmone
  • Orbitaabszess
  • Penisabszess
  • Zehenphlegmone
  • Analsphinkterabszess
  • Lidphlegmone
  • Abszess der äußeren Genitalorgane bei der Frau
  • Gesichtsphlegmone
  • Rektalabszess
  • Abszess der oberen Extremität
  • Lokale Haut- und Unterhautinfektion
  • Analabszess
  • Gesäßabszess
  • Hautabszess
  • Cellulitis
  • Armphlegmone
  • Pyodermie a.n.k.
  • Ischiorektaler Abszess
  • Hauterysipeloid
  • Rumpfabszess
  • Rumpfphlegmone
  • Kopfphlegmone a.n.k.
  • Kopfhautabszess
  • Mammaabszess
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Dalbavancin ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 3 Monaten mit akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI).

Der Zusatznutzen von Dalbavancin wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Xydalba mit dem Wirkstoff Dalbavancin wurde mit Beschluss vom 20. April 2023 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Beschlüsse zu Xydalba (2)

  1. Dieser Beschluss

    • L03 Phlegmone
    • A46 Erysipel [Wundrose]
    • +14 weitere
    Gilt als belegt
    • L08 Sonstige lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut
    • K61 Abszess in der Anal- und Rektalregion
    • +14 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026