Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle…Ist nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum…Ist nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Aktiver Wirkstoff

Mirikizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Ustekinumab oder Vedolizumab

ICD-Codes

Diagnosen

  • Crohn-Krankheit des Magens
  • Crohn-Krankheit der Speiseröhre
  • Morbus Crohn
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes
  • Crohn-Krankheit des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes und des Dickdarmes
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Mirikizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen“.
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
Für beide Patientengruppen legt der pharmazeutische Unternehmer die RCT VIVID-1 zum Vergleich von Mirikizumab mit Ustekinumab oder Placebo vor, die Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie, einen TNF-α-Antagonisten oder einen Integrin-Inhibitor unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen, einschließt.
Patientengruppe a)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA „Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Ustekinumab oder Vedolizumab“ bestimmt.
Es zeigen sich kategorieübergreifend keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen.
In der Gesamtschau kann kein Zusatznutzen von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab festgestellt werden.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Vorteil bei dem Endpunkt Remission des imperativen Stuhldrangs (Urgency NRS)
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Im Detail Vorteil beim Endpunkt spezifische UE (Infektionen).

Aktiver Wirkstoff

Mirikizumab

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Upadacitinib oder Ustekinumab oder Vedolizumab

ICD-Codes

Diagnosen

  • Crohn-Krankheit des Magens
  • Crohn-Krankheit der Speiseröhre
  • Morbus Crohn
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes
  • Crohn-Krankheit des Dickdarmes
  • Crohn-Krankheit des Dünndarmes und des Dickdarmes
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Mirikizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen“.
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
Für beide Patientengruppen legt der pharmazeutische Unternehmer die RCT VIVID-1 zum Vergleich von Mirikizumab mit Ustekinumab oder Placebo vor, die Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie, einen TNF-α-Antagonisten oder einen Integrin-Inhibitor unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen, einschließt.
Patientengruppe b)
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA „Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Upadacitinib oder Ustekinumab oder Vedolizumab“ bestimmt.
Es zeigt sich ein Vorteil im Endpunkt Remission des imperativen Stuhldrangs (Urgency NRS). Aufgrund einer endpunktübergreifend beobachteten Effektmodifikation zum Merkmal geografische Region, bei welcher der statistisch signifikante Vorteil ausschließlich in der Region „andere“ (zu ca. 80 % Asien) bestehen bleibt, ist jedoch fraglich, ob sich der Vorteil auf den deutschen Versorgungskontext übertragen lässt.
In der Gesamtschau kann kein Zusatznutzen von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab festgestellt werden.

Beschlüsse zu Omvoh (2)

    • K51 Colitis ulcerosa
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • K50 Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn]
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026