Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum…
Ist nicht belegt
–
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen.
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Aktiver Wirkstoff
Mirikizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Ustekinumab oder Vedolizumab
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Mirikizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen“. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden: a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen. b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen. Für beide Patientengruppen legt der pharmazeutische Unternehmer die RCT VIVID-1 zum Vergleich von Mirikizumab mit Ustekinumab oder Placebo vor, die Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie, einen TNF-α-Antagonisten oder einen Integrin-Inhibitor unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen, einschließt. Patientengruppe a) Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA „Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Ustekinumab oder Vedolizumab“ bestimmt. Es zeigen sich kategorieübergreifend keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. In der Gesamtschau kann kein Zusatznutzen von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab festgestellt werden.
Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Vorteil bei dem Endpunkt Remission des imperativen Stuhldrangs (Urgency NRS)
Lebensqualität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Im Detail Vorteil beim Endpunkt spezifische UE (Infektionen).
Aktiver Wirkstoff
Mirikizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Upadacitinib oder Ustekinumab oder Vedolizumab
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Mirikizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet „Erwachsene Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen“. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden: a) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen. b) Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen. Für beide Patientengruppen legt der pharmazeutische Unternehmer die RCT VIVID-1 zum Vergleich von Mirikizumab mit Ustekinumab oder Placebo vor, die Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie, einen TNF-α-Antagonisten oder einen Integrin-Inhibitor unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen, einschließt. Patientengruppe b) Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA „Adalimumab oder Infliximab oder Risankizumab oder Upadacitinib oder Ustekinumab oder Vedolizumab“ bestimmt. Es zeigt sich ein Vorteil im Endpunkt Remission des imperativen Stuhldrangs (Urgency NRS). Aufgrund einer endpunktübergreifend beobachteten Effektmodifikation zum Merkmal geografische Region, bei welcher der statistisch signifikante Vorteil ausschließlich in der Region „andere“ (zu ca. 80 % Asien) bestehen bleibt, ist jedoch fraglich, ob sich der Vorteil auf den deutschen Versorgungskontext übertragen lässt. In der Gesamtschau kann kein Zusatznutzen von Mirikizumab gegenüber Ustekinumab festgestellt werden.