Erwachsene mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie
Deemed proven
–
MissingThe endpoint overview is incomplete
MissingThe endpoint overview is incomplete
MissingThe endpoint overview is incomplete
MissingThe endpoint overview is incomplete
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Zerbaxa ist angezeigt zur Behandlung der folgenden Infektionen bei erwachsenen und pädiatrischen Patienten: − Komplizierte intraabdominelle Infektionen; − Akute Pyelonephritis; − Komplizierte Harnwegsinfektionen. Zerbaxa ist angezeigt zur Behandlung der folgenden Infektionen…Show full text
Zerbaxa ist angezeigt zur Behandlung der folgenden Infektionen bei erwachsenen und pädiatrischen Patienten:
− Komplizierte intraabdominelle Infektionen;
− Akute Pyelonephritis;
− Komplizierte Harnwegsinfektionen.
Zerbaxa ist angezeigt zur Behandlung der folgenden Infektionen bei pädiatrischen
Patientinnen und Patienten:
− Komplizierte intraabdominelle Infektionen;
− Akute Pyelonephritis;
− Komplizierte Harnwegsinfektionen.
Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen:
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen;
- Akute Pyelonephritis;
- Komplizierte Harnwegsinfektionen;
- Im Krankenhaus erworbene Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP)
Erwachsene mit komplizierten intraabdominellen Infektionen
Added benefit
Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
Es wurden 4 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Für das Arzneimittel Zerbaxa mit der Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
Es wurden 4 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Für das Arzneimittel Zerbaxa mit der Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
Es wurden 4 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Für das Arzneimittel Zerbaxa mit der Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Erwachsene mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie
Added benefit
Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Deemed proven: For reserve antibiotics, the added benefit is deemed proven; the legislature has stipulated that the G-BA does not assess its extent or therapeutic significance
Es wurden 4 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Ceftolozan/Tazobactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Für das Arzneimittel Zerbaxa mit der Wirkstoffkombination Ceftolozan/Tazobactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Decisions for Zerbaxa (2)
2022
This Decision
T85 Komplikationen durch sonstige interne Prothesen, Implantate oder Transplantate