Tegsedi
Inotersen
ATC group N07XX Andere Mittel für das Nervensystem
Result at a glance
Added benefit
Non-quantifiable- Mortality
- No statistically significant or relevant difference
- Morbidity
- Not assessable
- Quality of life
- Positive effect with low or unclear certainty of evidence
- Adverse effects
- Negative effect with high certainty of evidence
How to read the symbols
- ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↔ no statistically significant or relevant difference
- ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- n.a.: not assessable
- Ø No data are available
Therapeutic indication
Tegsedi ist zur Behandlung von Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2 bei erwachsenen Patienten mit hereditärer Transthyretin-Amyloidose (hATTR) indiziert.
Patient group
Erwachsene Patienten mit Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2 bei hereditärer Transthyretin-Amyloidose (hATTR)
Added benefit
Ausmaß des Zusatznutzens:
nicht quantifizierbar
nicht quantifizierbar
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable: The scientific evidence does not permit quantification
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | No statistically significant or relevant difference | Keine für die Nutzenbewertung relevanter Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidity | Not assessable | Die Daten sind nicht bewertbar. |
| Quality of life | Positive effect with low or unclear certainty of evidence | Vorteil in der körperlichen Funktionsfähigkeit. |
| Adverse effects | Negative effect with high certainty of evidence | Nachteile bei UE, die zum Abbruch der Behandlung führten. |
Active substance
Inotersen
Appropriate comparator therapy
N/A
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Tegsedi mit dem Wirkstoff Inotersen. Tegsedi wurde als Orphan Drug zugelassen und ist indiziert zur Behandlung von Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2 bei erwachsenen Patienten mit hereditärer Transthyretin-Amyloidose (hATTR).
Für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V legte der pharmazeutische Unternehmer die multizentrische, randomisierte, verblindete, kontrollierte Studie NEURO-TTR vor, die die Wirksamkeit und Sicherheit von Inotersen im Vergleich zu Placebo über 66 Wochen bei Patienten mit hereditärer hATTR-Amyloidose untersuchte. Die Studie NEURO-TTR ist für die Nutzenbewertung relevant. Im Stellungnahmeverfahren legte der pharmazeutische Unternehmer darüber hinaus die Daten der Interimsanalyse der derzeit noch laufenden Open-Label-Extensionsstudie NEURO-TTR-OLE vor (Datenschnitt: 8. Januar 2019 nach 52 Wochen Behandlung). Aufgrund des fehlenden Vergleichs sind die Daten der der Open-Label-Extensionsstudie jedoch nicht für die Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V geeignet.
Hinsichtlich der Mortalität traten in der Studie NEURO-TTR fünf Todesfälle unter Inotersen und kein Todesfall unter Placebo auf. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse ist nicht möglich, da insgesamt nicht abgeschätzt werden kann, ob die aufgetretenen Todesfälle auf die Gabe von Inotersen zurückgeführt werden können. Für den Endpunkt Morbidität liegen keine aussagekräftigen Daten vor, die für die Nutzenbewertung von Inotersen herangezogen werden können. Im Bereich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich für die Domäne „Körperliche Funktionsfähigkeit“ des generischen Fragebogens SF-36 ein statistisch signifikanter und klinisch relevanter Vorteil zugunsten von Inotersen. In Bezug auf die Nebenwirkungen liegt in der Studie NEURO-TTR ein höherer Schaden unter Inotersen hinsichtlich unerwünschter Ereignisse, die zum Abbruch der Behandlung führten, vor.
Das Verzerrungspotential der Studie NEURO-TTR wird als gering eingestuft. Für den Endpunkt Lebensqualität verbleiben jedoch Unsicherheiten hinsichtlich einer möglichen Überschätzung des positiven Effektes, da für die Wirksamkeitsanalysen nicht die ITT- sondern die FAS-Population herangezogen und damit eine ungleiche Anzahl von Patienten in den Behandlungsarmen ausgeschlossen wurde (6 Patienten im Interventionsarm (6,2 %) und ein Patient im Kontrollarm (1,7 %)). Aufgrund dessen besteht das Risiko einer möglichen Überschätzung des eigentlichen Behandlungseffekts, da unerwünschte Ereignisse der Hauptgrund für einen Behandlungsabbruch in der Studie NEURO-TTR darstellten. Zudem bestand das Risiko einer möglichen Entblindung, da Reaktionen an der Injektionsstelle als eine der häufigsten Nebenwirkungen nur bei Patienten im Inotersen-Arm aufgetreten sind.
In der Gesamtschau der Ergebnisse der Studie NEURO-TTR ergibt sich für Inotersen ein statistisch signifikanter und klinisch relevanter positiver Effekt bei der Lebensqualität, wobei Unsicherheiten bzgl. einer möglichen Überschätzung des Effektes bestehen. Dem gegenüber stehen statisch signifikante Nachteile bei den Nebenwirkungen. Vor diesem Hintergrund stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens für Inotersen auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung, der schriftlichen Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung als nicht quantifizierbar ein.
Für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V legte der pharmazeutische Unternehmer die multizentrische, randomisierte, verblindete, kontrollierte Studie NEURO-TTR vor, die die Wirksamkeit und Sicherheit von Inotersen im Vergleich zu Placebo über 66 Wochen bei Patienten mit hereditärer hATTR-Amyloidose untersuchte. Die Studie NEURO-TTR ist für die Nutzenbewertung relevant. Im Stellungnahmeverfahren legte der pharmazeutische Unternehmer darüber hinaus die Daten der Interimsanalyse der derzeit noch laufenden Open-Label-Extensionsstudie NEURO-TTR-OLE vor (Datenschnitt: 8. Januar 2019 nach 52 Wochen Behandlung). Aufgrund des fehlenden Vergleichs sind die Daten der der Open-Label-Extensionsstudie jedoch nicht für die Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V geeignet.
Hinsichtlich der Mortalität traten in der Studie NEURO-TTR fünf Todesfälle unter Inotersen und kein Todesfall unter Placebo auf. Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse ist nicht möglich, da insgesamt nicht abgeschätzt werden kann, ob die aufgetretenen Todesfälle auf die Gabe von Inotersen zurückgeführt werden können. Für den Endpunkt Morbidität liegen keine aussagekräftigen Daten vor, die für die Nutzenbewertung von Inotersen herangezogen werden können. Im Bereich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich für die Domäne „Körperliche Funktionsfähigkeit“ des generischen Fragebogens SF-36 ein statistisch signifikanter und klinisch relevanter Vorteil zugunsten von Inotersen. In Bezug auf die Nebenwirkungen liegt in der Studie NEURO-TTR ein höherer Schaden unter Inotersen hinsichtlich unerwünschter Ereignisse, die zum Abbruch der Behandlung führten, vor.
Das Verzerrungspotential der Studie NEURO-TTR wird als gering eingestuft. Für den Endpunkt Lebensqualität verbleiben jedoch Unsicherheiten hinsichtlich einer möglichen Überschätzung des positiven Effektes, da für die Wirksamkeitsanalysen nicht die ITT- sondern die FAS-Population herangezogen und damit eine ungleiche Anzahl von Patienten in den Behandlungsarmen ausgeschlossen wurde (6 Patienten im Interventionsarm (6,2 %) und ein Patient im Kontrollarm (1,7 %)). Aufgrund dessen besteht das Risiko einer möglichen Überschätzung des eigentlichen Behandlungseffekts, da unerwünschte Ereignisse der Hauptgrund für einen Behandlungsabbruch in der Studie NEURO-TTR darstellten. Zudem bestand das Risiko einer möglichen Entblindung, da Reaktionen an der Injektionsstelle als eine der häufigsten Nebenwirkungen nur bei Patienten im Inotersen-Arm aufgetreten sind.
In der Gesamtschau der Ergebnisse der Studie NEURO-TTR ergibt sich für Inotersen ein statistisch signifikanter und klinisch relevanter positiver Effekt bei der Lebensqualität, wobei Unsicherheiten bzgl. einer möglichen Überschätzung des Effektes bestehen. Dem gegenüber stehen statisch signifikante Nachteile bei den Nebenwirkungen. Vor diesem Hintergrund stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens für Inotersen auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung, der schriftlichen Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung als nicht quantifizierbar ein.
Data status: 2026-10-29