Ocrevus
Ocrelizumab
ATC group L04AG Monoklonale Antikörper
Subpopulation overview
3 subpopulations with differing results
- Minor (a, c)
- Not proven (b)
| Subpopulation overview | Patient groups | Added benefit | Certainty of evidence | Mortality | Morbidity | Quality of life | Adverse effects |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die… | Minor | Proof | No statistically significant or relevant difference | Positive effect with high certainty of evidence | No statistically significant or relevant difference | Positive effect with high certainty of evidence |
| b) | Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz… | Not proven | – | Not assessable | Not assessable | Not assessable | Not assessable |
| c) | Erwachsene Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert… | Minor | Hint | No statistically significant or relevant difference | Positive effect with low or unclear certainty of evidence | Not assessable | No statistically significant or relevant difference |
How to read the symbols
- ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↔ no statistically significant or relevant difference
- ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- n.a.: not assessable
- Ø No data are available
Therapeutic indication
Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler…Show full text
Therapeutic indication
- Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.
- Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.
Subpopulation a)
MinorProof
↑ Back to overviewErwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Interferon beta-1a:
Beleg für einen geringen Zusatznutzen.
Beleg für einen geringen Zusatznutzen.
- Proof: Two or more good studies, or one very large high-quality study, are available
- Indication
- Hint
- Major
- Considerable
- Minor: Previously unattained moderate improvement in treatment-relevant benefit that is more than marginal: reduction of non-serious symptoms, relevant avoidance of adverse effects
- Non-quantifiable
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | No statistically significant or relevant difference | Keine für die Nutzenbewertung relevanter Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidity | Positive effect with high certainty of evidence | Vorteil bei Krankheitsschüben und bestätigter Behinderungsprogression. |
| Quality of life | No statistically significant or relevant difference | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
| Adverse effects | Positive effect with high certainty of evidence | Vorteil in Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse. Im Detail Vorteil bei grippeähnliche Erkrankung und Reaktion an der Injektionsstelle und Nachteil bei Reaktion im Zusammenhang mit einer Infusion. |
Active substance
Ocrelizumab
Appropriate comparator therapy
Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat unter Berücksichtigung der Zulassung
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den neuen Wirkstoff Ocrelizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung.
Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe a)
Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat, unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus, bestimmt.
Für die Nutzenbewertun in der Patientenpopulation a) liegen die Ergebnisse aus zwei identischen doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studien OPERA I und OPERA II vor, in denen Ocrelizumab mit Interferon beta-1a verglichen wurde.
In der Kategorie Morbidität liegt für den Endpunkt Krankheitsschübe ein statistisch signifikanter Vorteil geringen Ausmaßes für Ocrelizumab gegenüber Interferon beta-1a vor.
Darüber hinaus liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ocrelizumab für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression vor. In allen anderen Morbiditätsendpunkten wie Schweregrad der Behinderung, Beeinträchtigung durch Fatigue und Gesundheitszustand ist kein Zusatznutzen ableitbar. Die Ergebnisse in diesen Endpunkten zeigen jedoch auch keine gegenläufige Effektrichtung.
Der Vorteil, der sich in der Kategorie Lebensqualität für den Endpunkt SF-36 bei Betrachtung der Responderanalyse (Verschlechterung um ≥ 5 Punkte) ohne Ersetzung der fehlenden Werte zeigt, ist nicht mit ausreichender Sicherheit abschließend beurteilbar.
In der Kategorie Nebenwirkungen liegt ein Vorteil von Ocrelizumab im Endpunkt Abbruch wegen UEs vor. In Bezug auf die spezifischen UEs heben sich in der Abwägungsentscheidung die Vor- und Nachteile von Ocrelizumab gegenüber Interferon beta-1a auf und für den Endpunkt SUEs liegt kein statistisch signifikanter Unterschied vor.
Die Vorteile für Ocrelizumab in der Kategorie Nebenwirkungen werden im Ausmaß als gering eingestuft.
Auf Basis des Vorliegens von 2 Studien mit ausreichender Größe und methodischer Güte wird vom G-BA die Aussagesicherheit auf Grundlage der vorliegenden Nachweise in die Kategorie „Beleg“ eingestuft.
Im Ergebnis stellt der G-BA einen Beleg für geringen Zusatznutzen für Ocrelizumab im Vergleich zu Interferon beta-1a fest.
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung.
Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe a)
Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat, unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus, bestimmt.
Für die Nutzenbewertun in der Patientenpopulation a) liegen die Ergebnisse aus zwei identischen doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studien OPERA I und OPERA II vor, in denen Ocrelizumab mit Interferon beta-1a verglichen wurde.
In der Kategorie Morbidität liegt für den Endpunkt Krankheitsschübe ein statistisch signifikanter Vorteil geringen Ausmaßes für Ocrelizumab gegenüber Interferon beta-1a vor.
Darüber hinaus liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ocrelizumab für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression vor. In allen anderen Morbiditätsendpunkten wie Schweregrad der Behinderung, Beeinträchtigung durch Fatigue und Gesundheitszustand ist kein Zusatznutzen ableitbar. Die Ergebnisse in diesen Endpunkten zeigen jedoch auch keine gegenläufige Effektrichtung.
Der Vorteil, der sich in der Kategorie Lebensqualität für den Endpunkt SF-36 bei Betrachtung der Responderanalyse (Verschlechterung um ≥ 5 Punkte) ohne Ersetzung der fehlenden Werte zeigt, ist nicht mit ausreichender Sicherheit abschließend beurteilbar.
In der Kategorie Nebenwirkungen liegt ein Vorteil von Ocrelizumab im Endpunkt Abbruch wegen UEs vor. In Bezug auf die spezifischen UEs heben sich in der Abwägungsentscheidung die Vor- und Nachteile von Ocrelizumab gegenüber Interferon beta-1a auf und für den Endpunkt SUEs liegt kein statistisch signifikanter Unterschied vor.
Die Vorteile für Ocrelizumab in der Kategorie Nebenwirkungen werden im Ausmaß als gering eingestuft.
Auf Basis des Vorliegens von 2 Studien mit ausreichender Größe und methodischer Güte wird vom G-BA die Aussagesicherheit auf Grundlage der vorliegenden Nachweise in die Kategorie „Beleg“ eingestuft.
Im Ergebnis stellt der G-BA einen Beleg für geringen Zusatznutzen für Ocrelizumab im Vergleich zu Interferon beta-1a fest.
Subpopulation b)
Not proven
↑ Back to overviewErwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab oder, sofern angezeigt, einem Wechsel innerhalb der Basistherapeutika:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Not proven: No added benefit has been proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | Not assessable | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidity | Not assessable | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Quality of life | Not assessable | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Adverse effects | Not assessable | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
Active substance
Ocrelizumab
Appropriate comparator therapy
Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab oder, sofern angezeigt, Wechsel innerhalb der Basistherapeutika (Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat unter Berücksichtigung der Zulassung)
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den neuen Wirkstoff Ocrelizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe b)
Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie
Eine angemessene (Vor-)Behandlung umfasst i.d.R. mindestens 6 Monate. In Abhängigkeit von Schubfrequenz und -schwere sowie Behinderungsprogression kann die Behandlungsdauer mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie weniger als 6 Monate betragen und muss begründet werden.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab oder, sofern angezeigt, ein Wechsel innerhalb der Basistherapeutika (Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat unter Berücksichtigung der Zulassung), bestimmt.
Für die Nutzenbewertung in der Patientengruppe b) hat der pharmazeutische Unternehmer Auswertungen zu einer Teilpopulation der Studien OPERA I und OPERA II vorgelegt, in denen Ocrelizumab mit Interferon beta-1a verglichen wurde. Die ausgewählte Teilpopulation entsprach jedoch nicht der relevanten Teilpopulation für die Fragestellung der Patientengruppe b).
Der Anteil der mit Interferon beta-1a vorbehandelten Patienten in der vorgelegten Teilpopulation aus den OPERA-Studien lag zwischen 23,3 und 39,3 %. Patienten mit einer Interferon beta-1a Vorbehandlung hätten, im Rahmen einer korrekten Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie, auf Interferon beta-1b oder Glatirameracetat umgestellt werden müssen. Somit kann daher die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier vorgelegte Teilpopulation nicht für die Nutzenbewertung herangezogen werden, da die zweckmäßige Vergleichstherapie bei einem relevanten Anteil der Patienten der Population b) nicht adäquat umgesetzt wurde.
Ein Zusatznutzen ist in der hier betrachteten Teilpopulation nicht belegt.
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe b)
Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie
Eine angemessene (Vor-)Behandlung umfasst i.d.R. mindestens 6 Monate. In Abhängigkeit von Schubfrequenz und -schwere sowie Behinderungsprogression kann die Behandlungsdauer mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie weniger als 6 Monate betragen und muss begründet werden.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab oder, sofern angezeigt, ein Wechsel innerhalb der Basistherapeutika (Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat unter Berücksichtigung der Zulassung), bestimmt.
Für die Nutzenbewertung in der Patientengruppe b) hat der pharmazeutische Unternehmer Auswertungen zu einer Teilpopulation der Studien OPERA I und OPERA II vorgelegt, in denen Ocrelizumab mit Interferon beta-1a verglichen wurde. Die ausgewählte Teilpopulation entsprach jedoch nicht der relevanten Teilpopulation für die Fragestellung der Patientengruppe b).
Der Anteil der mit Interferon beta-1a vorbehandelten Patienten in der vorgelegten Teilpopulation aus den OPERA-Studien lag zwischen 23,3 und 39,3 %. Patienten mit einer Interferon beta-1a Vorbehandlung hätten, im Rahmen einer korrekten Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie, auf Interferon beta-1b oder Glatirameracetat umgestellt werden müssen. Somit kann daher die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier vorgelegte Teilpopulation nicht für die Nutzenbewertung herangezogen werden, da die zweckmäßige Vergleichstherapie bei einem relevanten Anteil der Patienten der Population b) nicht adäquat umgesetzt wurde.
Ein Zusatznutzen ist in der hier betrachteten Teilpopulation nicht belegt.
Subpopulation c)
MinorHint
↑ Back to overviewErwachsene Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- Proof
- Indication
- Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
- Major
- Considerable
- Minor: Previously unattained moderate improvement in treatment-relevant benefit that is more than marginal: reduction of non-serious symptoms, relevant avoidance of adverse effects
- Non-quantifiable
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | No statistically significant or relevant difference | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidity | Positive effect with low or unclear certainty of evidence | Vorteil in bestätigter Behinderungsprogression. |
| Quality of life | Not assessable | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Adverse effects | No statistically significant or relevant difference | Insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. Im Detail Vorteil bei Depression, Nachteil bei Reaktion im Zusammenhang mit einer Infusion. |
Active substance
Ocrelizumab
Appropriate comparator therapy
Best-Supportive-Care
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den neuen Wirkstoff Ocrelizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe c)
Erwachsene Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Best-Supportive-Care (BSC) bestimmt.
Für die Nutzenbewertung in der Patientenpopulation c) liegen die Ergebnisse aus der Studie ORATORIO vor, in denen Ocrelizumab + BSC mit BSC verglichen wurde.
In der Kategorie Morbidität liegt für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression (Expanded Disability Status Scale basiert) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ocrelizumab vor. In Anbetracht der Ergebnisse bei Patienten, die nach initialer Progression in der Studie verblieben und des progredienten Krankheitsverlaufes bei PPMS wird ein Vorteil von Ocrelizumab + BSC gegenüber einer BSC angenommen, der im Ausmaß als gering bewertet wird.
Für die Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor.
In der Kategorie Nebenwirkungen kann weder ein Vor- noch ein Nachteil für Ocrelizumab + BSC gegenüber BSC abgeleitet werden.
In der der Nutzenbewertung zugrunde liegende Studie gibt es relative hohe Abbruchraten, sodass in der Aussagesicherheit ein Anhaltspunkt ergibt. In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
„Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. Ocrevus ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind.“
In dem oben genannten Anwendungsgebiet hat der GBA drei Patientengruppen in Hinblick auf den Krankheitsverlauf und eine erfolgte Vorbehandlung unterschieden.
Zu Patientengruppe c)
Erwachsene Patienten mit früher primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), charakterisiert anhand der Krankheitsdauer und dem Grad der Behinderung, sowie mit Bildgebungsmerkmalen, die typisch für eine Entzündungsaktivität sind
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Best-Supportive-Care (BSC) bestimmt.
Für die Nutzenbewertung in der Patientenpopulation c) liegen die Ergebnisse aus der Studie ORATORIO vor, in denen Ocrelizumab + BSC mit BSC verglichen wurde.
In der Kategorie Morbidität liegt für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression (Expanded Disability Status Scale basiert) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ocrelizumab vor. In Anbetracht der Ergebnisse bei Patienten, die nach initialer Progression in der Studie verblieben und des progredienten Krankheitsverlaufes bei PPMS wird ein Vorteil von Ocrelizumab + BSC gegenüber einer BSC angenommen, der im Ausmaß als gering bewertet wird.
Für die Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor.
In der Kategorie Nebenwirkungen kann weder ein Vor- noch ein Nachteil für Ocrelizumab + BSC gegenüber BSC abgeleitet werden.
In der der Nutzenbewertung zugrunde liegende Studie gibt es relative hohe Abbruchraten, sodass in der Aussagesicherheit ein Anhaltspunkt ergibt. In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Data status: 2026-10-29