Edarbi
Azilsartan Medoxomil
Result at a glance
Added benefit
Not proven- Mortality
- No data are available
- Morbidity
- No data are available
- Quality of life
- No data are available
- Adverse effects
- No data are available
How to read the symbols
- ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↔ no statistically significant or relevant difference
- ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- n.a.: not assessable
- Ø No data are available
Therapeutic indication
Edarbi wird zur Behandlung der essenziellen Hypertonie bei Erwachsenen angewendet
Patient group
Erwachsene Patienten mit essenzieller Hypertonie
Added benefit
Ein medizinischer Nutzen als therapeutische Verbesserung entsprechend § 35 Absatz 1b Satz 1 bis 5 SGB V von Azilsartan medoxomil (als Kaliumsalz) gegenüber den anderen Wirkstoffen der Festbetragsgruppe „Angiotensin-II-Antagonisten, Gruppe 1“ in Stufe 2 gilt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB V als nicht belegt.
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable
- Not proven: No added benefit has been proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | No data are available | Es liegen keine Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidity | No data are available | Es liegen keine Daten vor. |
| Quality of life | No data are available | Es liegen keine Daten vor. |
| Adverse effects | No data are available | Es liegen keine Daten vor. |
Active substance
Azilsartan Medoxomil
Appropriate comparator therapy
N/A
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffes Azilsartan medoxomil. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
"Edarbi wird zur Behandlung der essenziellen Hypertonie bei Erwachsenen angewendet."
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz Aufforderung kein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingereicht und damit die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vorgelegt. Die Rechtsfolge ist, dass ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.
Daraufhin wurde das Arzneimittel Edarbi mit dem Wirkstoff Azilsartan medoxomil in eine bestehende Festbetragsgruppe mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln eingruppiert, da der pharmazeutische Unternehmer keine therapeutische Verbesserung bzw. pharmakologisch-therapeutische Nicht-Vergleichbarkeit, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, gegenüber den anderen Arzneimitteln der Festbetragsgruppe reklamiert hat.
"Edarbi wird zur Behandlung der essenziellen Hypertonie bei Erwachsenen angewendet."
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz Aufforderung kein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingereicht und damit die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vorgelegt. Die Rechtsfolge ist, dass ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.
Daraufhin wurde das Arzneimittel Edarbi mit dem Wirkstoff Azilsartan medoxomil in eine bestehende Festbetragsgruppe mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln eingruppiert, da der pharmazeutische Unternehmer keine therapeutische Verbesserung bzw. pharmakologisch-therapeutische Nicht-Vergleichbarkeit, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, gegenüber den anderen Arzneimitteln der Festbetragsgruppe reklamiert hat.
Data status: 2026-10-29