Voranigo
Vorasidenib
Result at a glance
Added benefit
Non-quantifiableCertainty of evidence
Hint
- Mortality
- No statistically significant or relevant difference
- Morbidity
- Positive effect with low or unclear certainty of evidence
- Quality of life
- No statistically significant or relevant difference
- Adverse effects
- Negative effect with high certainty of evidence
How to read the symbols
- ↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- ↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↔ no statistically significant or relevant difference
- ↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
- ↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
- n.a.: not assessable
- Ø No data are available
Therapeutic indication
Voranigo als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von überwiegend nicht kontrastmittelanreichernden Grad 2 Astrozytomen oder Oligodendrogliomen mit einer IDH1-R132-Mutation oder einer IDH2-R172-Mutation bei erwachsenen und jugendlichen Patienten ab 12 Jahren und einem…Show full text
Therapeutic indication
Voranigo als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von überwiegend nicht kontrastmittelanreichernden Grad 2 Astrozytomen oder Oligodendrogliomen mit einer IDH1-R132-Mutation oder einer IDH2-R172-Mutation bei erwachsenen und jugendlichen Patienten ab 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg, die nur chirurgische Intervention hatten und keine unmittelbare Strahlen- oder Chemotherapie benötigen.
Patient group
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg mit überwiegend nicht kontrastmittelanreichernden Grad 2 Astrozytomen oder Oligodendrogliomen mit einer IDH1-R132- oder IDH2-R172-Mutation, die nur chirurgische Intervention hatten und nicht unmittelbar eine Strahlen- oder Chemotherapie benötigen
Added benefit
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Vorasidenib:
Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
- Proof
- Indication
- Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
- Major
- Considerable
- Minor
- Non-quantifiable: The scientific evidence does not permit quantification
- Not proven
- Lesser benefit
Endpoint overview
| Mortality | No statistically significant or relevant difference | Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. |
|---|---|---|
| Morbidity | Positive effect with low or unclear certainty of evidence | Vorteil im Endpunkt Epileptische Anfälle |
| Quality of life | No statistically significant or relevant difference | Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. |
| Adverse effects | Negative effect with high certainty of evidence | Nachteil bei den schweren UE |
Active substance
Vorasidenib
Appropriate comparator therapy
N/A
ICD codes
Diagnoses
Show all 10 diagnoses
- Bösartige Neubildung des Frontallappens
- Bösartige Neubildung des Temporallappens des Gehirns
- Bösartige Neubildung des Parietallappens
- Bösartige Neubildung des Lobus occipitalis
- Malignes Gliom des Gehirns, mehrere Teilbereiche überlappend
- Bösartige Neubildung des Großhirns
- Bösartige Neubildung zerebraler Ventrikel
- Bösartige Neubildung des Kleinhirns
- Bösartige Neubildung des Hirnstamms
- Bösartige Neubildung des Gehirns
Summary of the G-BA's supporting reasons
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Voranigo mit dem Wirkstoff Vorasidenib.
Vorasidenib wurde als Monotherapie als Orphan Drug zur Behandlung von überwiegend nicht kontrastmittelanreichernden Grad 2 Astrozytomen oder Oligodendrogliomen mit einer IDH1-R132-Mutation oder einer IDH2-R172-Mutation bei erwachsenen und jugendlichen Patienten ab 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg, die nur chirurgische Intervention hatten und keine unmittelbare Strahlen- oder Chemotherapie benötigen, zugelassen.
Für die Nutzenbewertung liegen Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen aus der doppelblinden RCT INDIGO vor, in der Vorasidenib gegenüber Placebo verglichen wurde.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Die Morbidität wurde mittels der Endpunkte Epileptische Anfälle, der Symptomatik (PGI-S; PGI-F) und des Gesundheitszustands (EQ-5D VAS) erhoben.
Es liegt ein Vorteil von Vorasidenib im Endpunkt Epileptische Anfälle vor.
Hinsichtlich der Symptomatik (mittels PGI-S und PGI-F) liegen keine bewertbaren Daten vor. Bezüglich des Gesundheitszustands zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben mit dem FACT-Br, ergeben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen.
Bei den Nebenwirkungen ohne erkrankungsbezogene Ereignisse ergibt sich anhand der Gesamtrate zu schwerwiegenden UE (SUE) kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Bei den schweren UE zeigt sich durch die Behandlung mit Vorasidenib ein Nachteil. Für den Endpunkt Therapieabbrüche wegen UE liegen keine Daten vor.
In der Gesamtschau liegt ein Vorteil in der Endpunktkategorie Morbidität beim Endpunkt epileptische Anfälle vor. Dieser Endpunkt ist jedoch mit Unsicherheiten bezüglich der Validität der Baseline-Erhebung, der Rücklaufquoten und der Tatsache, dass eine kleine Anzahl an Patientinnen und Patienten, überwiegend im Placebo-Arm, eine extrem hohe Anfallshäufigkeit aufwies, behaftet. Zudem traten epileptische Anfälle insgesamt nur bei ca. einem Drittel der Studienteilnehmenden bezogen auf beide Studienarme auf. Aufgrund der vorgenannten Unsicherheiten lässt sich das Ausmaß der Verbesserung bei den epileptischen Anfällen nicht sicher quantifizieren. Zudem besteht ein Nachteil bei den Nebenwirkungen für die Gesamtrate der schweren UE, der aber insgesamt den Zusatznutzen nicht infrage stellt.
Der G-BA stuft somit das Ausmaß des Zusatznutzens von Vorasidenib als nicht quantifizierbar ein, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird als „Anhaltspunkt“ eingestuft.
Vorasidenib wurde als Monotherapie als Orphan Drug zur Behandlung von überwiegend nicht kontrastmittelanreichernden Grad 2 Astrozytomen oder Oligodendrogliomen mit einer IDH1-R132-Mutation oder einer IDH2-R172-Mutation bei erwachsenen und jugendlichen Patienten ab 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg, die nur chirurgische Intervention hatten und keine unmittelbare Strahlen- oder Chemotherapie benötigen, zugelassen.
Für die Nutzenbewertung liegen Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen aus der doppelblinden RCT INDIGO vor, in der Vorasidenib gegenüber Placebo verglichen wurde.
Für den Endpunkt Gesamtüberleben ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Die Morbidität wurde mittels der Endpunkte Epileptische Anfälle, der Symptomatik (PGI-S; PGI-F) und des Gesundheitszustands (EQ-5D VAS) erhoben.
Es liegt ein Vorteil von Vorasidenib im Endpunkt Epileptische Anfälle vor.
Hinsichtlich der Symptomatik (mittels PGI-S und PGI-F) liegen keine bewertbaren Daten vor. Bezüglich des Gesundheitszustands zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben mit dem FACT-Br, ergeben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen.
Bei den Nebenwirkungen ohne erkrankungsbezogene Ereignisse ergibt sich anhand der Gesamtrate zu schwerwiegenden UE (SUE) kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Bei den schweren UE zeigt sich durch die Behandlung mit Vorasidenib ein Nachteil. Für den Endpunkt Therapieabbrüche wegen UE liegen keine Daten vor.
In der Gesamtschau liegt ein Vorteil in der Endpunktkategorie Morbidität beim Endpunkt epileptische Anfälle vor. Dieser Endpunkt ist jedoch mit Unsicherheiten bezüglich der Validität der Baseline-Erhebung, der Rücklaufquoten und der Tatsache, dass eine kleine Anzahl an Patientinnen und Patienten, überwiegend im Placebo-Arm, eine extrem hohe Anfallshäufigkeit aufwies, behaftet. Zudem traten epileptische Anfälle insgesamt nur bei ca. einem Drittel der Studienteilnehmenden bezogen auf beide Studienarme auf. Aufgrund der vorgenannten Unsicherheiten lässt sich das Ausmaß der Verbesserung bei den epileptischen Anfällen nicht sicher quantifizieren. Zudem besteht ein Nachteil bei den Nebenwirkungen für die Gesamtrate der schweren UE, der aber insgesamt den Zusatznutzen nicht infrage stellt.
Der G-BA stuft somit das Ausmaß des Zusatznutzens von Vorasidenib als nicht quantifizierbar ein, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird als „Anhaltspunkt“ eingestuft.
Data status: 2026-10-29