Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und…
Not proven
–
n.a.Not assessable
n.a.Not assessable
n.a.Not assessable
n.a.Not assessable
How to read the symbols
↑↑ positive statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
↑ positive statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↔ no statistically significant or relevant difference
↓ negative statistically significant and relevant effect with low or unclear certainty of evidence
↓↓ negative statistically significant and relevant effect with high certainty of evidence
n.a.: not assessable
Ø No data are available
Therapeutic indication
Concizumab wird angewendet zur Routineprophylaxe von Blutungen bei Patientinnen und Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) mit FIX-Hemmkörpern ab einem Alter von 12 Jahren.
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe
Added benefit
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Concizumab gegenüber Bypassing-Präparaten:
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe, für die eine alleinige Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion oder Eptacog alfa) die patientenindividuell adäquate Therapie darstellt
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Proof
Indication
Hint: A small study, a study with relevant uncertainties, indirect comparisons, historical controls, or similar evidence is available
Major
Considerable: Previously unattained, marked improvement in treatment-relevant benefit: reduction of serious symptoms, moderate extension of survival, noticeable relief of the disease, relevant avoidance of serious adverse effects or significant avoidance of other adverse effects
Minor
Non-quantifiable
Not proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
↔No statistically significant or relevant difference
Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Morbidity
↑Positive effect with low or unclear certainty of evidence
Vorteile bei der Blutungsfreiheit und behandelten Blutungen.
Quality of life
n.a.Not assessable
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Adverse effects
↔No statistically significant or relevant difference
Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Active substance
Concizumab
Appropriate comparator therapy
- individualisierte Therapie unter Auswahl von - einer Bedarfsbehandlung mit einem Präparat mit Bypassing-Aktivität (mit Faktor VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion), - einer Bedarfsbehandlung mit Eptacog alfa und - einer Routineprophylaxe mit rekombinanten oder aus humanem Plasma gewonnenen Faktor-IX-Präparaten
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Alhemo mit dem Wirkstoff Concizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Routineprophylaxe von Blutungen bei Patientinnen und Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) mit FIX-Hemmkörpern ab einem Alter von 12 Jahren.“ Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine individualisierte Therapie unter Auswahl von einer Bedarfsbehandlung mit einem Präparat mit Bypassing-Aktivität (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion), einer Bedarfsbehandlung mit Eptacog alfa und einer Routineprophylaxe mit rekombinanten oder aus humanem Plasma gewonnenen Faktor-IX-Präparaten bestimmt. Der pharmazeutische Unternehmer legt die zulassungsbegründende, multizentrische, teilweise randomisierte, offene Studie Explorer7 mit einem Vergleich einer Routineprophylaxe mit Concizumab und einer Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten vor, in der männliche Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit angeborener Hämophilie A oder B jeglicher Krankheitsschwere und Faktor-VIII- bzw. Faktor-IX-Inhibitoren eingeschlossen wurden. Da die zweckmäßige Vergleichstherapie in der Studie lediglich für Patientinnen und Patienten, die für eine Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten infrage kommen umgesetzt ist, werden die Ergebnisse der Studie nur für diese Patientengruppe herangezogen. a) Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe, für die eine Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion oder Eptacog alfa) infrage kommt
Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. In der Endpunktkategorie Morbidität zeigt sich in den Endpunkten vollständige Blutungsfreiheit, behandelte Blutungen, sowie behandelte Gelenkblutungen jeweils ein statistisch signifikanter Vorteil von Concizumab gegenüber einer Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten. Für den Endpunkt Symptomatik liegen keine geeigneten Daten vor. In der Endpunktkategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität wurden keine geeigneten Daten vorgelegt. In der Kategorie Nebenwirkungen zeigen sich in den Endpunkten SUE und Abbruch wegen UE keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Unsicherheiten ergeben sich aufgrund fehlender zeitlicher Parallelität der beiden Studienarme sowie hoher Anteile nicht in die Auswertung eingegangener Patienten für die Ergebnisse zur Mortalität, zu den behandelten Blutungen, behandelten Gelenkblutungen sowie zur vollständigen Blutungsfreiheit im Interventionsarm. Darüber hinaus fehlte eine Verblindung bei subjektiver Entscheidung zur Bedarfsbehandlung von Durchbruchblutungen im Interventionsarm und Blutungen im Kontrollarm. Es liegen keine ausreichenden Informationen dazu vor, ob bei den Studienteilnehmern eine Routineprophylaxe mit Faktor-IX-Präparaten gegebenenfalls geeignet gewesen wäre. Der Anteil an Patientinnen und Patienten mit Hämophilie B und Faktor-IX-Inhibitoren, für die eine Routineprophylaxe mit Faktor-IX-Präparaten infrage kommt, wird jedoch als gering eingeschätzt. Aufgrund der fehlenden Angaben in den Patientencharakteristika zu Studienbeginn zum Vorliegen von allergischen Reaktionen und der Höhe der Hemmkörpertiter verbleiben jedoch Unsicherheiten, ob die Fortführung dieser Bedarfsbehandlung für alle Patienten eine patientenindividuell adäquate Therapieoption darstellt. In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Concizumab gegenüber einer Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten festgestellt.
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe
Added benefit
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe, für die eine alleinige Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten (mit Faktor VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion oder Eptacog alfa) nicht die patientenindividuell adäquate Therapie darstellt
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Major
Considerable
Minor
Non-quantifiable
Not proven: No added benefit has been proven
Lesser benefit
Endpoint overview
Mortality
n.a.Not assessable
Es liegen keine Daten vor.
Morbidity
n.a.Not assessable
Es liegen keine Daten vor.
Quality of life
n.a.Not assessable
Es liegen keine Daten vor.
Adverse effects
n.a.Not assessable
Es liegen keine Daten vor.
Active substance
Concizumab
Appropriate comparator therapy
- individualisierte Therapie unter Auswahl von - einer Bedarfsbehandlung mit einem Präparat mit Bypassing-Aktivität (mit Faktor VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion), - einer Bedarfsbehandlung mit Eptacog alfa und - einer Routineprophylaxe mit rekombinanten oder aus humanem Plasma gewonnenen Faktor-IX-Präparaten
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Alhemo mit dem Wirkstoff Concizumab. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Routineprophylaxe von Blutungen bei Patientinnen und Patienten mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) mit FIX-Hemmkörpern ab einem Alter von 12 Jahren.“ Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine individualisierte Therapie unter Auswahl von einer Bedarfsbehandlung mit einem Präparat mit Bypassing-Aktivität (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion), einer Bedarfsbehandlung mit Eptacog alfa und einer Routineprophylaxe mit rekombinanten oder aus humanem Plasma gewonnenen Faktor-IX-Präparaten bestimmt. Der pharmazeutische Unternehmer legt die zulassungsbegründende, multizentrische, teilweise randomisierte, offene Studie Explorer7 mit einem Vergleich einer Routineprophylaxe mit Concizumab und einer Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten vor, in der männliche Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit angeborener Hämophilie A oder B jeglicher Krankheitsschwere und Faktor-VIII- bzw. Faktor-IX-Inhibitoren eingeschlossen wurden. Da die zweckmäßige Vergleichstherapie in der Studie lediglich für Patientinnen und Patienten, die für eine Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten infrage kommen umgesetzt ist, werden die Ergebnisse der Studie nur für diese Patientengruppe herangezogen. b) Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe, für die eine Bedarfsbehandlung mitBypassing-Präparaten (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion oder Eptacog alfa) nicht infrage kommt
Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel) und Faktor-IX-Inhibitoren mit Indikation zur Routineprophylaxe, für die eine Bedarfsbehandlung mit Bypassing-Präparaten (mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypassing-Aktivität angereicherte Humanplasmafraktion oder Eptacog alfa) nicht infrage kommt, liegen keine Daten zum Nachweis des Zusatznutzens vor. Somit ist ein Zusatznutzen von Concizumab nicht belegt.