Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Livmarli® mit dem Wirkstoff Maralixibat, welches als Orphan Drug unter besonderen Bedingungen zur Behandlung des cholestatischen Pruritus bei Patientinnen und Patienten ab 2 Monaten mit Alagille-Syndrom zugelassen wurde.
Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 2 Monaten mit cholestatischem Pruritus bei Alagille-Syndrom legt der pharmazeutische Unternehmer Ergebnisse der 4-wöchigen randomisierten Absetzphase (RW-Phase) der Studie ICONIC sowie unkontrollierte Baseline-Vergleiche der Studien ICONIC und MRX-801 vor. Vorliegend werden die vergleichenden 11 Daten aus der RW-Phase der Studie ICONIC herangezogen. Die RW-Phase ist insgesamt jedoch zu kurz, um Aussagen zur Quantifizierung des Zusatznutzens ableiten zu können.
In beiden Studien traten keine Todesfälle auf.
In der Kategorie Morbidität konnte eine relevante Reduktion des Pruritus erhoben mittels ItchRO(Obs) und ItchRO(Pt) beobachtet werden. Aufgrund des natürlichen Krankheitsverlaufs, der mit starkem, anhaltendem und kaum therapierbarem Pruritus einhergeht, hat die Juckreizlinderung im vorliegenden Anwendungsgebiet einen bedeutsamen klinischen Stellenwert.
Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigen sich keine statistisch signifikanten Unterschiede. Aufgrund des Studiendesigns lässt sich keine abschließende Beurteilung vornehmen.
Die Nebenwirkungen sind vor dem Hintergrund des vorgelegten Studiendesigns sowie aufgrund des geringen Stichprobenumfangs und der Erfassung von Krankheitssymptomatik nicht abschließend beurteilbar.
Die Aussagekraft der Nachweise wird in die Kategorie Anhaltspunkt eingestuft, da sich Unsicherheiten sowohl aus der Abwesenheit eines Vergleichsarms als auch aus Carry-over-Effekten während der RW-Phase ergeben.
In der Gesamtschau wird aufgrund des vorliegenden Studiendesigns ein Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen für Maralixibat festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Beschlüsse zu Livmarli (2)
2023
Dieser Beschluss
Q44 Angeborene Fehlbildungen der Gallenblase, der Gallengänge und der Leber