Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale…
Nicht quantifizierbar
Anhaltspunkt
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
ØEs liegen keine Daten vor
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Evrysdi wird angewendet zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
a) Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 1: Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Nusinersen bestimmt. Der pharmazeutische Unternehmer legt für einen Vergleich zwischen Risdiplam und Nusinersen einzelne Arme aus den Studien FIREFISH (1-armige Studie mit Risdiplam) und ENDEAR (RCT mit Nusinersen) vor. Die Patientencharakteristika der betrachteten Populationen der Studien FIREFISH und ENDEAR sind bezüglich bestimmter Merkmale zum Alter und Krankheitsdauer der Patientinnen und Patienten vergleichbar. Auf Basis der Ausschlusskriterien der Studien ist jedoch davon auszugehen, dass die Studienpopulation der Studie ENDEAR eine ungünstigere Prognose bezüglich respiratorischer Ereignisse hat. Da sich die vom Unternehmer vorgelegte Matching-adjusted-indirect Comparison (MAIC)-Analyse nicht eignet, wird vorliegend der „naive“ Vergleich betrachtet. Für die Endpunkte Tod oder dauerhafte Beatmung sowie die Einzelkomponente dauerhafte Beatmung zeigt sich ein deutlich statistisch signifikanter Effekt zum Vorteil von Risdiplam. Die vorgelegten Daten sind aufgrund der großen Unsicherheiten des Vergleichs nur schwer interpretierbar. Die beobachteten Unterschiede legen aber nahe, dass Risdiplam Nusinersen zumindest nicht unterlegen ist. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die orale Gabe von Risdiplam im Vergleich zur intrathekalen Gabe von Nusinersen einen spürbaren Vorteil, insbesondere bei jüngeren Kindern, aufweist.
Zusammenfassend ergibt sich für Risdiplam zur Behandlung von Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 1 unter Berücksichtigung der anhand von Daten aus einem Vergleich einzelner Arme aus verschiedenen Studien („naiver Vergleich“) angenommenen Nicht-Unterlegenheit, einem erwarteten Vorteil der oralen Gabe gegenüber einer intrathekalen Injektion und unter besonderer Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gegenüber Nusinersen, der aufgrund der limitierten verfügbaren Evidenz vom Ausmaß nicht quantifizierbar ist.
Kindheitsform der spinalen Muskelatrophie (Typ II)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
b) Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 2
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Nusinersen bestimmt. Für Risdiplam berücksichtigt der pharmazeutische Unternehmer die für die Fragestellung relevante Teilpopulation der RCT-Studie SUNFISH, in der nicht gehfähige Patientinnen und Patienten mit klinischen Symptomen einer SMA vom Typ 2 oder 3 entweder Risdiplam oder Placebo erhielten. Für einen Vergleich gegenüber Nusinersen identifiziert der pharmazeutische Unternehmer die Studien CHERISH und EMBRACE. Bei der Überprüfung der Ähnlichkeit der Studien stellt der pharmazeutische Unternehmer jedoch maßgebliche Unterschiede insbesondere hinsichtlich des Alters und der Erkrankungsdauer fest und schlussfolgert, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Studien nicht gegeben ist.
Zusammenfassend ist auf Basis der identifizierten Studien ein adjustierter indirekter Vergleich von Risdiplam gegenüber Nusinersen für Patientinnen und Patienten mit SMA Typ 2 nicht möglich. Ein Zusatznutzen ist daher nicht belegt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Evidenz zum medizinischen Nutzen von Risdiplam, der Schwere der Erkrankung und den Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zur aktuellen Versorgungsrealität kann Risdiplam für Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 2 eine relevante Therapieoption darstellen.
Juvenile Form der spinalen Muskelatrophie (Typ III)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
c) Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl von Nusinersen oder BSC bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Risdiplam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zieht der pharmazeutische Unternehmer die Placebo-kontrollierte Studie SUNFISH heran.
Die in der Studie eingesetzten begleitenden medikamentösen und nicht medikamentösen Maßnahmen können als hinreichende Umsetzung einer BSC-Therapie angesehen werden. Im Rahmen des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurde seitens der klinischen Sachverständigen deutlich gemacht, dass bei ca. 15% der Patientinnen und Patienten mit 5q-SMA Typ 3 die intrathekale Injektion mit Nusinersen aufgrund z.B. einer ausgeprägten Skoliose oder dem damit verbunden Risiko als Therapieoption nicht infrage kommt.
Es erfolgt eine Aufteilung in die nachfolgenden Teilpopulationen:
c1: Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen infrage kommt:
Für Patientinnen und Patienten, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen infrage kommt, ist der Zusatznutzen nicht belegt, da vom pharmazeutischen Unternehmer keine Studie vorgelegt wurde, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, einer Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl von Nusinersen oder BSC, geeignet gewesen wäre.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Evidenz zum medizinischen Nutzen von Risdiplam, der Schwere der Erkrankung und den Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zur aktuellen Versorgungsrealität kann Risdiplam für die vorliegende Teilpopulation von Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3 eine relevante Therapieoption darstellen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
d1) präsymptomatische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA und bis zu drei Kopien des SMN2-Gens
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Nusinersen bestimmt. Für die Bewertung des Zusatznutzens von Risdiplam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegen keine Daten vor. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Evidenz zum medizinischen Nutzen von Risdiplam, der Schwere der Erkrankung und den Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zur aktuellen Versorgungsrealität kann Risdiplam für präsymptomatische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA und bis zu drei Kopien des SMN2-Gens eine relevante Therapieoption darstellen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
d2) präsymptomatische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA und vier Kopien des SMN2-Gens
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl von Nusinersen oder BSC bestimmt. Für die Bewertung des Zusatznutzens von Risdiplam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegen keine Daten vor. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Evidenz zum medizinischen Nutzen von Risdiplam, der Schwere der Erkrankung und den Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften zur aktuellen Versorgungsrealität kann Risdiplam für präsymptomatische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA und vier Kopien des SMN2-Gens eine relevante Therapieoption darstellen.
Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen nicht infrage kommt
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Risdiplam gegenüber BSC:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
Beleg
Hinweis
Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
Ist nicht belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Keine relevanten Unterschiede
Morbidität
↑Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
Vorteil bei der motorischen Funktion der oberen Extremitäten unter Berücksichtigung von Ergebnissen für die Gesamtpopulation der Patientinnen und Patienten mit 5q-SMA Typ 3
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
↔Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Juvenile Form der spinalen Muskelatrophie (Typ III)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Evrysdi“ mit dem Wirkstoff Risdiplam, welches als Orphan Drug zugelassen wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hat dem G-BA jedoch unwiderruflich angezeigt, dass trotz des Orphan Drug Status für Risdiplam eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durchgeführt werden soll. Risdiplam ist zugelassen zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 5 Patientengruppen unterschieden.
c) Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe unter Auswahl von Nusinersen oder BSC bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens von Risdiplam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zieht der pharmazeutische Unternehmer die Placebo-kontrollierte Studie SUNFISH heran.
Die in der Studie eingesetzten begleitenden medikamentösen und nicht medikamentösen Maßnahmen können als hinreichende Umsetzung einer BSC-Therapie angesehen werden. Im Rahmen des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurde seitens der klinischen Sachverständigen deutlich gemacht, dass bei ca. 15% der Patientinnen und Patienten mit 5q-SMA Typ 3 die intrathekale Injektion mit Nusinersen aufgrund z.B. einer ausgeprägten Skoliose oder dem damit verbunden Risiko als Therapieoption nicht infrage kommt.
Es erfolgt eine Aufteilung in die nachfolgenden Teilpopulationen:
c2: Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen nicht infrage kommt:
Da für diese Teilpopulation nur BSC als zweckmäßige Vergleichstherapie infrage kommt, werden die Daten der Patientinnen und Patienten mit klinisch diagnostizierter SMA Typ 3 aus der Studie SUNFISH für diese berücksichtigt.
Bei der Mortalität zeigen sich keine signifikanten Unterschiede, bei der Morbidität zeigt sich nur für die motorischen Funktion der oberen Extremitäten ein statistisch signifikanter und relevanter Unterschied zum Vorteil von Risdiplam gegenüber BSC. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht erhoben. In der Kategorie Nebenwirkungen zeigt sich insgesamt weder ein Vor-, noch ein Nachteil für Risdiplam gegenüber BSC.
Die vorliegenden Daten sind aufgrund der Übertragung von Ergebnissen der Gesamtpopulation der Patientinnen und Patienten mit 5q-SMA Typ 3 aus der Studie SUNFISH auf die vergleichsweise kleine Gruppe der Patientinnen und Patienten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen nicht infrage kommt, mit sehr großen Unsicherheiten behaftet.
Zusammenfassend ergibt sich für Risdiplam zur Behandlung von Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Monaten mit 5q-SMA Typ 3, für die die intrathekale Applikation von Nusinersen nicht infrage kommt, unter Berücksichtigung des gezeigten Vorteils bei der motorischen Funktion der oberen Extremitäten ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gegenüber BSC, der aufgrund der großen Unsicherheiten der herangezogenen Studiendaten vom Ausmaß nicht quantifizierbar ist.