Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza ohne Risiko für Influenza-bedingte…Ist nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarEs liegen keine Daten vorNicht bewertbar
b)Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren…Ist nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedNicht bewertbarEs liegen keine Daten vorKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Xofluza wird angewendet bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren zur Behandlung einer unkomplizierten Influenza.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza ohne Risiko für Influenza-bedingte Komplikationen

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Baloxavir marboxil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Baloxavir marboxil

Zweckmäßige Vergleichstherapie

eine symptomatische Therapie (Antipyretika, Antiphlogistika, Analgetika)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Influenza, saisonaler Influenzavirus nachgewiesen, ausgenommen Vogelgrippe- und Schweinegrippe-Virus
  • Grippe [Influenza] mit Infektion der oberen Atemwege, zoonotische oder pandemische Influenzaviren nachgewiesen
  • Grippe [Influenza]
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels Xofluza mit dem Wirkstoff Baloxavir marboxil. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren zur Behandlung einer unkomplizierten Influenza.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza ohne Risiko für Influenza-bedingte Komplikationen
  2. Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht
a) Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza ohne Risiko für Influenza-bedingte Komplikationen

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine symptomatische Therapie (Antipyretika, Antiphlogistika, Analgetika) vom G-BA bestimmt.

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer die doppelt verblindeten RCT JapicCTI-153090 und CAPSTONE-1 vor.

In beiden war eine symptomatische Therapie mit Antipyretika und Analgetika unter Ausnahme von Paracetamol als „Rescue-Therapie“ bei schwerwiegenden Influenza-Symptomen sowie weiteren symptomatischen Therapien wie z.B. Antitussiva und Expektorantien oder Kombipräparate gegen Erkältung nicht erlaubt. Es ist daher unklar, wie viele Personen ohne die im Studienprotokoll beschriebene Restriktion wie häufig von einer symptomatischen Therapie zu Linderung von Symptomen Gebrauch gemacht hätten. Darüber hinaus wurden weder Begründungen für die extremen Unterschiede in der Anwendung von Paracetamol noch für die unterschiedlichen erlaubten Tageshöchstdosierungen vorgelegt.

Somit wurde für diese Patientenpopulation keine Studie vorgelegt, die für die Bewertung des Zusatznutzens von Baloxavir marboxil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre. Ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Baloxavir marboxil gegenüber Oseltamivir:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschiedkeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen für die relevante Gesamtpopulation keine bewertbaren Daten vor; für die Personen mit positivem Influenza-Nachweis (ergänzend dargestellt) liegen keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschiedkeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede

Aktiver Wirkstoff

Baloxavir marboxil

Zweckmäßige Vergleichstherapie

eine antivirale Therapie (Oseltamivir oder Zanamivir)

ICD-Codes

Diagnosen

  • Influenza, saisonaler Influenzavirus nachgewiesen, ausgenommen Vogelgrippe- und Schweinegrippe-Virus
  • Grippe [Influenza] mit Infektion der oberen Atemwege, zoonotische oder pandemische Influenzaviren nachgewiesen
  • Grippe [Influenza]
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels Xofluza mit dem Wirkstoff Baloxavir marboxil. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren zur Behandlung einer unkomplizierten Influenza.

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden zwei Patientengruppen unterschieden:
  1. Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza ohne Risiko für Influenza-bedingte Komplikationen
  2. Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht
b) Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine antivirale Therapie (Oseltamivir und Zanamivir) vom G-BA bestimmt.

Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer die doppelt verblindete RCT CAPSTONE-2 vor, in der Baloxavir marboxil mit Oseltamivir verglichen und die zweckmäßige Vergleichstherapie damit umgesetzt wurde.

In den Kategorien Mortalität und Nebenwirkungen zeigen sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen. In der Kategorie Morbidität (Influenza-Symptomatik, Gesundheitszustand und influenzatypische Komplikationen) zeigte sich bei Personen mit positivem Influenza-Nachweis (ergänzend dargestellt) kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Für die bewertungsrelevante Gesamtpopulation, ist im Vergleich zum Effekt in der ITTI-Population von einer Änderung des Effektes in Richtung Nulleffekt auszugehen. Es fand keine Erhebung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität statt.

Es verbleiben Unsicherheiten in der zusätzlich zur Verfügung stehenden symptomatischen Begleittherapie, welche aufgrund der Restriktionen gemäß Studienprotokoll stark eingeschränkt war.

In der Gesamtschau ist für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Influenza, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, ein Zusatznutzen von Baloxavir marboxil gegenüber Oseltamivir nicht belegt.

Beschlüsse zu Xofluza (2)

  1. Dieser Beschluss

    • J10 Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren
    • J09 Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren
    • +1 weitere
    Ist nicht belegt
    • Z29 Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen
    • J10 Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren
    • +2 weitere
    BeträchtlichIst nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026