↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Otezla ist indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit oralen Aphthen, die mit dem Behçet-Syndrom (BS) assoziiert sind und für die eine systemische Therapie infrage kommt.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit oralen Aphthen, die mit dem Behçet-Syndrom assoziiert sind und für die eine systemische Therapie infrage kommt.
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Apremilast gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine geeigneten Daten vor.
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine geeigneten Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine geeigneten Daten vor.
Nebenwirkungen
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine geeigneten Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Apremilast
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Therapie nach Maßgabe des Arztes. Neben Azathioprin stellen auch die Arzneimittel Ciclosporin, Colchicin, Interferon-alpha und Thalidomid sowie TNF-alpha-Inhibitoren geeignete Komparatoren für die vorliegende Nutzenbewertung im Rahmen einer Therapie nach Maßgabe des Arztes dar. Diese Arzneimittel sind jedoch in dem vorliegenden Anwendungsgebiet nicht zugelassen.
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Apremilast. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: „Otezla ist indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit oralen Aphthen, die mit dem Behçet-Syndrom (BS) assoziiert sind und für die eine systemische Therapie infrage kommt“.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine „Therapie nach Maßgabe des Arztes“ bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt für die Nutzenbewertung die Zulassungsstudie RELIEF vor, in der Apremilast über einen Zeitraum von 12 Wochen gegenüber einer Behandlung mit Placebo verglichen wird. Da die Ergebnisse keinen Vergleich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie erlauben und zudem bei einer chronischen Erkrankung wie dem Behçet-Syndrom eine Studiendauer von 12 Wochen als nicht ausreichend angesehen wird, kann die Studie zur Ableitung eines Zusatznutzens nicht herangezogen werden.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit eines adjustierten indirekten Vergleichs über den Brückenkomparator Placebo in Betracht gezogen. Die identifizierten Studien sind jedoch entweder aufgrund einer sehr kurzen Studiendauer von 4 Wochen oder aufgrund heterogener Ein- und Ausschlusskriterien sowie unterschiedlicher Patientencharakteristika zu Studienbeginn nicht für einen indirekten Vergleich geeignet.
In der Gesamtschau kommt der G-BA daher zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Apremilast gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.