Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffes Sitagliptin in Kombination mit Metformin für die Patientengruppe
„Erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, bei denen Diät und Bewegung und die Behandlung mit einem anderen blutzuckersenkenden Arzneimittel außer Insulin, hier Metformin, den Blutzucker nicht ausreichend kontrollieren“.
Die Befristung der Geltungsdauer des Beschlusses zur Nutzenbewertung von Sitagliptin vom 15.12.2016 für diese Patientengruppe resultierte aus fehlenden aussagekräftigen Daten zur Bewertung der diabetischen Retinopathien, Hypoglykämien und Hospitalisierung aufgrund von Hyperglykämien.
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
- Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) oder
- Metformin + Empagliflozin oder
- Metformin + Liraglutid (Hinweis: Liraglutid nur für Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die weitere Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und/oder Lipidsenker erhalten)
Um die Befristungsauflagen zu adressieren, legt der pharmazeutische Unternehmer zusätzlich zu den bereits im vorangegangenen Nutzenbewertungsverfahren vorgelegten Studien TECOS, HARMONY 3, P803 und P024 neue Auswertungen der Studien HARMONY 3, P803, und P024 zum Endpunkt „diabetische Retinopathien“ sowie neue Daten der Studie HARMONY 3 zum Endpunkt „Veränderung der Sehschärfe“ vor. Darüber hinaus reicht er weitere Untersuchungen zu RCTs und nicht randomisierten vergleichenden Beobachtungsstudien mit dem Wirkstoff Sitagliptin zum Endpunkt diabetische Retinopathien ein und stellt zudem eine Metaanalyse der RCTs mit Sitagliptin zum diesem Endpunkt dar. Diese weiteren Untersuchungen eignen sich aufgrund der zum Teil zu kurzen Studiendauer und einer nicht auf die Fragestellung angepasste Recherche nicht zur Beantwortung der Befristungsauflagen.
Für die vorliegende Nutzenbewertung werden ausschließlich die vorgelegten Analysen zur Studie TECOS, HARMONY 3, P803 und P024 herangezogen.
In Bezug die Mortalität lässt sich aus den Daten der Studien kein Zusatznutzen für Sitagliptin ableiten.
In der Kategorie Morbidität lassen sich aus den Daten der Studien keine positiven oder negativen Effekte für Sitagliptin valide ableiten. Die in der TECOS Studie im Endpunkt Retinopathie festgestellten statistisch signifikanten Unterschiede zu Ungunsten von Sitagliptin bei nicht abschließend bewertbarer Operationalisierung wurden durch die vorgelegten weiteren Daten nicht gestützt. Allerdings sind die in den Studien vorgenommenen Operationalisierungen der Retinopathien zum Teil nicht abschließend beurteilbar. Dennoch ist die Fragestellung der Befristung dadurch beantwortet.
Zur Lebensqualität liegen keine Daten vor.
In der Kategorie Nebenwirkungen verbleiben statistisch signifikante Unterschiede im Endpunkt symptomatische Hypoglykämien zugunsten von Sitagliptin gegenüber Sulfonylharnstoffen, insbesondere auf Basis der Studien HARMONY 3 und P803 und P024, die als gering eingestuft werden.
Aufgrund verschiedener Unsicherheiten in den vorgelegten Studien, z.B. in Bezug auf die durchgeführten Titrationsschritte der Sulfonylharnstoffe oder in Bezug auf den HbA1c Wert der eingeschlossenen Patienten, wird die Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens als Anhaltspunkt eingestuft.
In der Gesamtschau wird für Sitagliptin in der Kombination mit Metformin ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt.