↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Briviact wird angewendet zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie.
Patientengruppe
Erwachsene und Jugendliche Patienten ab 16 Jahren mit fokalen epileptischen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung (Zusatztherapie)
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Lebensqualität
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
n.b.Nicht bewertbar
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Brivaracetam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz / Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit einem der folgenden Wirkstoffe:
Eslicarbazepin oder Gabapentin oder Lacosamid oder Lamotrigin oder Levetiracetam oder Oxcarbazepin oder Pregabalin oder Topiramat oder Valproinsäure oder Zonisamid.
Die Therapie soll nach Wahl des Arztes in Abhängigkeit von der Basis- und (den)Vortherapie(en) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel und etwaig einhergehender Nebenwirkungen erfolgen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.
Epilepsie, unbestimmt, ob fokal oder generalisiert
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Briviact wird angewendet zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie. Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für diese Patientengruppe lautet: Eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz / Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit einem der folgenden Wirkstoffe: Eslicarbazepin oder Gabapentin oder Lacosamid oder Lamotrigin oder Levetiracetam oder Oxcarbazepin oder Pregabalin oder Topiramat oder Valproinsäure oder Zonisamid. Die Therapie soll nach Wahl des Arztes in Abhängigkeit von der Basis- und (den)Vortherapie(en) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel und etwaig einhergehender Nebenwirkungen erfolgen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.
Der pharmazeutische Unternehmer legt keine direkt vergleichende Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Brivaracetam vor.
Es werden zwei Studien mit Lacosamid und eine Brivaracetam-Studie in einen indirekten Vergleich eingeschlossen. Alle 3 Studien waren placebokontrollierte, randomisierte, doppelblinde Studien. Brückenkomparator ist jeweils die Basistherapie + Placebo.
Aufgrund der in den Studien strikt vorgegebene Therapie mit Lacosamid im Vergleichsarm ist keine patientenindividuelle Therapie der refraktären Epilepsie-Patienten im Sinne der Vergleichstherapie erfolgt, sondern vielmehr wurden alle Patienten ohne Berücksichtigung der Vortherapien oder anderer zu berücksichtigenden Aspekten mit Lacosamid behandelt. Zudem ist die Vergleichbarkeit der Studien stark eingeschränkt, da die u.a. Behandlungsdauer und die Schwere der Erkrankung deutlich voneinander abweichen.
Die vorgelegte Evidenz, insbesondere der indirekte Vergleich, ist somit nicht für die Beurteilung eines Zusatznutzens geeignet. Ein Zusatznutzen von Brivaracetam ist nicht belegt.