Übersicht der Subpopulationen

4 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Erwachsene mit HIV-1-InfektionIst nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedEs liegen keine Daten vorKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Jugendliche ab 12 Jahren mit HIV-1-InfektionIst nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarEs liegen keine Daten vorNicht bewertbar
c)Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Erwachsene mit HIV-1-InfektionIst nicht belegt–Kein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
d)Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Jugendliche ab 12 JahrenIst nicht belegt–Es liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HI-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen…Gesamten Text anzeigen

Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HI-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen.

Subpopulation a)

Ist nicht belegt
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Nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Erwachsene mit HIV-1-Infektion

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Wirkstoff (oder ggf. der zweckmäßigen Vergleichstherapie):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt kein eindeutiger Vor- oder Nachteil; im Detail Vorteil für CD4-Zellzahl, Nachteil für AIDS-definierende Ereignisse; kein Unterschied für die Viruslast.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedInsgesamt kein eindeutiger Vor- oder Nachteil; im Detail Vorteil bei Abbruch wegen UE und bei spezifischen UE, Nachteil bei SUE und bei spezifischen SUE.

Aktiver Wirkstoff

Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Efavirenz oder Rilpivirin oder Dolutegravir jeweils in Kombination mit zwei Nukleosid-/Nukleotidanaloga (Tenofovirdisoproxil plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin)

ICD-Codes

Diagnosen

  • HIV-Krankheit
  • HIV-Infektion
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Genvoya mit den Wirk­­stoffen Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid lautet das hier bewertete Anwendungsgebiet „Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HIV-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 4 Patientengruppen nach den Kriterien Vorbehandlung, Alter und Therapieoption unterschieden.

Zu Patientengruppe a)
Nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Erwachsene mit HIV-1-Infektion


Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Efavirenz oder Rilpivirin oder Dolutegravir jeweils in Kombination mit zwei Nukleosid-/Nukleotidanaloga (Tenofovirdisoproxil plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin)“

Die Bewertung des Zusatznutzens erfolgte auf Basis eines adjustierten indirekten Vergleichs. In die Bewertung wurden 5 Studien jeweils gegenüber dem Brückenkomparator Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil eingeschlossen.

Für die Endpunkte Mortalität und virologisches Ansprechen (Viruslast) zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Für die CD4-Zellzahl zeigte sich im adjustierten indirekten Vergleich ein statistisch signifikanter Unterschied zu Gunsten, für die AIDS-definierende Ereignisse zu Ungunsten von EVG/COBI/FTC/TAF. In der Zusammenschau wird bezüglich der Morbiditätskriterien kein eindeutiger Vor- oder Nachteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt.

Daten zur Lebensqualität wurden nicht erhoben.

In Bezug auf die Nebenwirkungen lassen sich desgleichen gegenläufige Effekte feststellen, weshalb sich in der Gesamtbewertung kein Zusatznutzen oder geringerer Nutzen für die Wirkstoffkombination EVG/COBI/FTC/TAF ableiten lässt.

Ein Zusatznutzen ist somit nicht belegt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Jugendliche ab 12 Jahren mit HIV-1-Infektion

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Wirkstoff (oder ggf. der zweckmäßigen Vergleichstherapie):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Efavirenz in Kombination mit Abacavir und Lamivudin

ICD-Codes

Diagnosen

  • HIV-Krankheit
  • HIV-Infektion
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Genvoya mit den Wirk­­stoffen Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid lautet das hier bewertete Anwendungsgebiet „Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HIV-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 4 Patientengruppen nach den Kriterien Vorbehandlung, Alter und Therapieoption unterschieden.

Zu Patientengruppe b)
nicht antiretroviral vorbehandelte (therapienaive) Jugendliche ab 12 Jahren mit HIV-1-Infektion


Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Efavirenz in Kombination mit Abacavir und Lamivudin“

Für diese Patientenpopulation wurde die einarmige und unkontrollierte Studie GS-US-292-0106 vorgelegt. Aufgrund des Studiendesigns (einarmiges Studiendesign, keine zweckmäßige Vergleichstherapie) und der damit einhergehenden geringen Aussagekraft lassen sich keine Aussagen zum Zusatznutzen ableiten.

Ein Zusatznutzen ist somit nicht belegt.

Subpopulation c)

Ist nicht belegt
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Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Erwachsene mit HIV-1-Infektion

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Wirkstoff (oder ggf. der zweckmäßigen Vergleichstherapie):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.

Aktiver Wirkstoff

Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen.

ICD-Codes

Diagnosen

  • HIV-Krankheit
  • HIV-Infektion
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Genvoya mit den Wirk­­stoffen Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid lautet das hier bewertete Anwendungsgebiet „Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HIV-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 4 Patientengruppen nach den Kriterien Vorbehandlung, Alter und Therapieoption unterschieden.

Zu Patientengruppe c)
Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Erwachsene mit HIV-1-Infektion


Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen.“

Die Bewertung des Zusatznutzens erfolgte auf Basis der Studie 292-0109, die überwiegend Patienten ohne Umstellungsindikation einschloss und damit die regelhafte Versorgungspraxis nicht abbildet. Es wurde gegen eine Fortführung der bisherigen Therapie verglichen.

Für die Endpunkte Mortalität, AIDS-definierende Ereignisse, CD4-Zellzahl und Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) zeigten sich keine statistisch signifikanten Vorteile zwischen den Behandlungsarmen. Für die Viruslast lassen sich keine Aussagen zum Zusatznutzen ableiten.

Daten zur Lebensqualität zeigten einen statistisch signifikanten Vorteil für Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil, der aber als nicht klinisch relevant bewertet wird.

Zu den Nebenwirkungen lassen sich zwar positive und negative Effekte feststellen. Aufgrund der unterschiedlichen Effektrichtungen und vor dem Hintergrund, dass Effektmodifikationen aufgrund von Ethnie und Geschlecht im vorliegenden Fall unberücksichtigt bleiben, ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.

Zusammenfassend ergibt sich kein Zusatznutzen von EVG/COBI/FTC/TAF gegenüber einer Fortführung der Therapie. Zudem liegen keine Daten im Vergleich zu einem Therapiewechsel vor, für Patienten, bei denen eine Umstellung der Therapie indiziert gewesen wäre.

In der Gesamtbetrachtung wird kein Zusatznutzen festgestellt.

Subpopulation d)

Ist nicht belegt
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Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Jugendliche ab 12 Jahren

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Wirkstoff (oder ggf. der zweckmäßigen Vergleichstherapie):

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen.

ICD-Codes

Diagnosen

  • HIV-Krankheit
  • HIV-Infektion
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Genvoya mit den Wirk­­stoffen Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid lautet das hier bewertete Anwendungsgebiet „Genvoya wird zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg) angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Die HIV-Viren dieser Patienten dürfen keine bekanntermaßen mit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir verbundenen Mutationen aufweisen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden 4 Patientengruppen nach den Kriterien Vorbehandlung, Alter und Therapieoption unterschieden.

Zu Patientengruppe d)
Antiretroviral vorbehandelte (therapieerfahrene) Jugendliche ab 12 Jahren mit HIV-1-Infektion


Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen.“

Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegen für antiretroviral vorbehandelte, HIV-1-infizierte Jugendliche ab 12 Jahren keine Daten für Elvitegravir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid vor.

Für antiretroviral vorbehandelte Jugendliche ab 12 Jahren ist somit ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

Beschlüsse zu Genvoya (3)

  1. Dieser Beschluss

    • B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    • Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    Ist nicht belegt
    • B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    • Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    Ist nicht belegt
    • B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    • Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026