↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
n.b.: nicht bewertbar
Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Xultophy wird zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen angewendet, um in Kombination mit oralen blutzuckersenkenden Arzneimitteln die Blutzuckerkontrolle zu verbessern, wenn diese Mittel in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten den Blutzuckerspiegel…Gesamten Text anzeigen
Xultophy wird zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen angewendet, um in Kombination mit oralen blutzuckersenkenden Arzneimitteln die Blutzuckerkontrolle zu verbessern, wenn diese Mittel in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten den Blutzuckerspiegel nicht ausreichend regulieren.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, wenn orale Antidiabetika in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichen
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Humaninsulin, bzw. Metformin plus Humaninsulin:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Erheblich
Beträchtlich
Gering
Nicht quantifizierbar
Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
Mortalität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Morbidität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Lebensqualität
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Nebenwirkungen
ØEs liegen keine Daten vor
Es liegen keine Daten vor.
Aktiver Wirkstoff
Insulin degludec/Liraglutid
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Metformin plus Humaninsulin
(Hinweis: Wenn Metformin gemäß Fachinformation nicht geeignet ist, ist Humaninsulin als Therapieoption einzusetzen)
Typ-2-Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen
Diabetes mellitus mit Hypoglykämie
Diabetes mellitus mit Augenkomplikation
Typ-2-Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom
Diabetisches Fußsyndrom
Diabetes mellitus Typ 2 mit Hypoglykämie
Diätetisch behandelter Typ-2-Diabetes mellitus ohne Komplikation
Insulinresistenz-Syndrom, Typ A
Diabetes mellitus Typ 2b mit Komplikationen
Diabetes mellitus mit Komplikation
Diabetes mellitus ohne Komplikation
Typ-2-Diabetes mellitus mit Koma
Diabetes mellitus mit Koma
Insulinresistenz-Syndrom, Typ B
Diabetes mellitus mit vaskulärer Komplikation
Diabetes mellitus mit Ketoazidose
Diabetes mellitus Typ 2 mit Ketoazidose
Hypoglykämisches Koma bei Typ-2-Diabetes mellitus
Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen
Typ-2-Diabetes mellitus mit peripherer vaskulärer Komplikation
Diabetes mellitus mit neurologischer Komplikation
Diabetes mellitus Typ 2 in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung [Malnutrition]
Diabetes mellitus Typ 2b mit Nephropathie
Hypoglykämisches Koma bei Diabetes mellitus
Sekundärer Diabetes mellitus
Diabetische Entgleisung
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Nutzenbewertung des Arzneimittels Xultophy mit der Wirkstoffkombination Insulin degludec/Liraglutid lautet das hier bewertete neue Anwendungsgebiet „Behandlung von Erwachsenen Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, wenn orale Antidiabetika in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichen“.
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet: Metformin plus Humaninsulin. Hinweis: Wenn Metformin gemäß Fachinformation nicht geeignet ist, ist Humaninsulin als Therapieoption einzusetzen.
Der pharmazeutische Unternehmer legt insgesamt keine relevanten Daten vor, die für eine Bewertung des Zusatznutzens von Insulin degludec/Liraglutid in Kombination mit oralen Antidiabetika gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet sind.
Ein Zusatznutzen von Insulin degludec/Liraglutid gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.