Yellox
Bromfenac
ATC-Gruppe S01BC Nichtsteroidale Antiphlogistika
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Ist nicht belegt- Mortalität
- Es liegen keine Daten vor
- Morbidität
- Es liegen keine Daten vor
- Lebensqualität
- Es liegen keine Daten vor
- Nebenwirkungen
- Es liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Yellox ist zugelassen für die Behandlung der postoperativen Augenentzündung nach Kataraktextraktion bei Erwachsenen.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit postoperativer Augenentzündung nach Kataraktextraktion
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens:
Der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gilt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V als nicht belegt.
Der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gilt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V als nicht belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
Aktiver Wirkstoff
Bromfenac
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Dexamethason Augentropfen
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffes Bromfenac. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
"Behandlung der postoperativen Augenentzündung nach Kataraktextraktion bei Erwachsenen"
Der G-BA hat für das vorliegende Anwendungsgebiet Dexamethason Augentropfen als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz Aufforderung kein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingereicht und damit die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vorgelegt.
Die Rechtsfolge ist, dass ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.
"Behandlung der postoperativen Augenentzündung nach Kataraktextraktion bei Erwachsenen"
Der G-BA hat für das vorliegende Anwendungsgebiet Dexamethason Augentropfen als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz Aufforderung kein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingereicht und damit die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vorgelegt.
Die Rechtsfolge ist, dass ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.
Datenstand: 29.10.2026