Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Es liegen keine Daten vor
Morbidität
Es liegen keine Daten vor
Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
Es liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Yellox ist zugelassen für die Behandlung der postoperativen Augenentzündung nach Kataraktextraktion bei Erwachsenen.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit postoperativer Augenentzündung nach Kataraktextraktion

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens:

Der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gilt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V als nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Bromfenac

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Dexamethason Augentropfen

ICD-Codes

Diagnosen

  • Augenerkrankung nach medizinischen Maßnahmen
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffes Bromfenac. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
"Behandlung der postoperativen Augenentzündung nach Kataraktextraktion bei Erwachsenen"

Der G-BA hat für das vorliegende Anwendungsgebiet Dexamethason Augentropfen als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.

Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz Aufforderung kein Dossier beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingereicht und damit die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht vorgelegt.

Die Rechtsfolge ist, dass ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026