Lytenava
Bevacizumab
ATC-Gruppe S01LA Antineovaskuläre Mittel
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Ist nicht belegt- Mortalität
- Nicht bewertbar
- Morbidität
- Nicht bewertbar
- Lebensqualität
- Es liegen keine Daten vor
- Nebenwirkungen
- Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Lytenava wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersbedingten Makuladegeneration (neovascular age-related macular degeneration, nAMD).
Patientengruppe
Erwachsene mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration (nAMD)
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Bevacizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
Aktiver Wirkstoff
Bevacizumab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Aflibercept oder Faricimab oder Ranibizumab
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Lytenava mit dem bekannten Wirkstoff Bevacizumab.
Bevacizumab ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration (neovascular age-related macular degeneration, nAMD).
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Aflibercept oder Faricimab oder Ranibizumab bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens legt der pharmazeutische Unternehmer die RCTs NORSE ONE und NORSE TWO vor, in denen jeweils Bevacizumab mit Ranibizumab verglichen wurde.
Gemäß Fachinformationen von Bevacizumab und Ranibizumab soll eine individuelle Therapieanpassung der Behandlungsintervalle während der Therapie erfolgen. In den Studien NORSE TWO und NORSE ONE wurden Bevacizumab und Ranibizumab hingegen nach einem feststehenden Dosierungsschema verabreicht. Diese Studien werden daher aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der in den Fachinformationen vorgesehenen individuellen Anpassung der Behandlungsintervalle in Übereinstimmung mit dem Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers im Dossier nicht für die vorliegende Nutzenbewertung berücksichtigt.
Ein Zusatznutzen von Bevacizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration ist damit nicht belegt.
Bevacizumab ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration (neovascular age-related macular degeneration, nAMD).
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Aflibercept oder Faricimab oder Ranibizumab bestimmt.
Für die Bewertung des Zusatznutzens legt der pharmazeutische Unternehmer die RCTs NORSE ONE und NORSE TWO vor, in denen jeweils Bevacizumab mit Ranibizumab verglichen wurde.
Gemäß Fachinformationen von Bevacizumab und Ranibizumab soll eine individuelle Therapieanpassung der Behandlungsintervalle während der Therapie erfolgen. In den Studien NORSE TWO und NORSE ONE wurden Bevacizumab und Ranibizumab hingegen nach einem feststehenden Dosierungsschema verabreicht. Diese Studien werden daher aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der in den Fachinformationen vorgesehenen individuellen Anpassung der Behandlungsintervalle in Übereinstimmung mit dem Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers im Dossier nicht für die vorliegende Nutzenbewertung berücksichtigt.
Ein Zusatznutzen von Bevacizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei Erwachsenen mit neovaskulärer (feuchter) altersbedingter Makuladegeneration ist damit nicht belegt.
Datenstand: 29.10.2026