Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Nicht quantifizierbar (a)
  • Ist nicht belegt (b)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisiertem, nicht…Nicht quantifizierbarHinweisKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitEs liegen keine Daten vorKein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
b)Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht…Ist nicht belegt–Nicht bewertbarNicht bewertbarNicht bewertbarNicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Pedmarqsi ist angezeigt für die Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität bei Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten, soliden Tumoren.

Subpopulation a)

Nicht quantifizierbarHinweis
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Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisiertem, nicht metastasierten Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Natriumthiosulfat gegenüber beobachtendem Abwarten:
Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil in dem Endpunkt Hörverlust (BROCK-Grad ≥ 1)
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine Daten vor.
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied bei schweren UE. Es liegen keine bewertbaren Daten für SUE und Therapieabbrüche aufgrund von UE vor. Im Detail Nachteile bei spezifischen UE.

Aktiver Wirkstoff

Natriumthiosulfat

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Beobachtendes Abwarten

ICD-Codes

Diagnosen

  • Ototoxischer Hörverlust
  • Ototoxische Schwerhörigkeit
  • Ototoxische Taubheit
  • Schwerhörigkeit durch toxisches Agens
  • Taubheit durch toxisches Agens
  • Toxische Innenohrschwerhörigkeit
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Pedmarqsi“ mit dem Wirkstoff Natriumthiosulfat.

Pedmarqsi wurde als PUMA – Arzneimittel für die Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität bei Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten, soliden Tumoren zugelassen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA beobachtendes Abwarten bestimmt

Der pharmazeutische Unternehmer legt die randomisierten kontrollierten Studien SIOPEL 6 und ACCL0431 vor, in denen Natriumthiosulfat + Cisplatin mit Cisplatin verglichen wurden.

Die Studienpopulation der SIOPEL 6 umfasst Patientinnen und Patienten mit neu diagnostiziertem, histologisch bestätigtem Hepatoblastom. Die Studienpopulation der Studie ACCL0431 umfasst unter anderem Patientinnen und Patienten mit Keimzelltumor, Hepatoblastom, Medulloblastom, Neuroblastom und Osteosarkom.

Die Studie ACCL0431 ist nicht für die Nutzenbewertung geeignet. Vom G-BA wurde daher eine getrennte Bewertung des Zusatznutzens für Patientinnen und Patienten mit lokalisiertem, nicht metastasierten Hepatoblastom und Patientinnen und Patienten mit lokalisierten, nicht metastasierten anderen soliden Tumoren als einem Hepatoblastom vorgenommen:

Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten, soliden Tumoren mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

a) Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisiertem, nicht metastasierten Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

und

b) Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten anderen soliden Tumoren als einem Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

Zu a)

Beim Gesamtüberleben zeigte sich kein Vorteil für die Gabe von Natriumthiosulfat.

In der Endpunktkategorie Morbidität liegen Ergebnisse zum Endpunkt Hörverlust (BROCK-Grad ≥ 1; erhoben mittels BROCK-Skala) für zwei Sensitivitätsanalysen vor. Für die Imputation als Hörverlust-Responder liegt ein deutlicher Vorteil und für die Imputation als Non-Responder ein moderater Vorteil für Natriumthiosulfat vor. Hinsichtlich der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung des Hörverlusts auf Basis der BROCK-Skala jeweils nur Einmalmessungen durchgeführt wurden. Ferner liegen keine Daten zur sprachlichen Entwicklung der betroffenen Kinder vor. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht dessen, dass sich die Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen hinsichtlich des Ausmaßes des jeweiligen Effektes unterscheiden, lässt sich das Ausmaß des Vorteils insgesamt nicht sicher quantifizieren.

Für den Endpunkt Scheitern des kurativen Therapieansatzes (Ereignisfreies Überleben, EFS) liegen keine geeigneten Daten vor. Weiterhin wurden keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben.

Für die SUE und Therapieabbrüche wegen UE liegen keine geeigneten Daten vor. Für die schweren UE (CTCAE-Grad ≥ 3) zeigt sich weder ein Vor- noch ein Nachteil für Natriumthiosulfat. Im Detail zeigen sich Nachteile bei den spezifischen UE.

In der Gesamtschau wird ein Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Natriumthiosulfat gegenüber beobachtendem Abwarten festgestellt.

Subpopulation b)

Ist nicht belegt
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Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten anderen soliden Tumoren als einem Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Natriumthiosulfat gegenüber beobachtendem Abwarten:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Natriumthiosulfat

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Beobachtendes Abwarten

ICD-Codes

Diagnosen

  • Ototoxischer Hörverlust
  • Ototoxische Schwerhörigkeit
  • Ototoxische Taubheit
  • Schwerhörigkeit durch toxisches Agens
  • Taubheit durch toxisches Agens
  • Toxische Innenohrschwerhörigkeit
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels "Pedmarqsi" mit dem Wirkstoff Natriumthiosulfat.

Pedmarqsi wurde als PUMA – Arzneimittel für die Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität bei Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten, soliden Tumoren zugelassen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA beobachtendes Abwarten bestimmt

Der pharmazeutische Unternehmer legt die randomisierten kontrollierten Studien SIOPEL 6 und ACCL0431 vor, in denen Natriumthiosulfat + Cisplatin mit Cisplatin verglichen wurden.

Die Studienpopulation der SIOPEL 6 umfasst Patientinnen und Patienten mit neu diagnostiziertem, histologisch bestätigtem Hepatoblastom. Die Studienpopulation der Studie ACCL0431 umfasst unter anderem Patientinnen und Patienten mit Keimzelltumor, Hepatoblastom, Medulloblastom, Neuroblastom und Osteosarkom.

Die Studie ACCL0431 ist nicht für die Nutzenbewertung geeignet. Vom G-BA wurde daher eine getrennte Bewertung des Zusatznutzens für Patientinnen und Patienten mit lokalisiertem, nicht metastasierten Hepatoblastom und Patientinnen und Patienten mit lokalisierten, nicht metastasierten anderen soliden Tumoren als einem Hepatoblastom vorgenommen:

Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten, soliden Tumoren mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

a) Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisiertem, nicht metastasierten Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

und

b) Patientinnen und Patienten im Alter von 1 Monat bis < 18 Jahren mit lokalisierten, nicht metastasierten anderen soliden Tumoren als einem Hepatoblastom mit Indikation zur Vorbeugung einer durch eine Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität

Zu b)

Die Studie ACCL0431 ist nicht für die Nutzenbewertung geeignet, da ein wesentlicher Teil der Patientinnen und Patienten nicht die für die Nutzenbewertung relevante Population von Patientinnen und Patienten mit lokalisierter, nicht metastasierter Erkrankung abbildet. Es liegen somit keine geeigneten Daten für eine Bewertung des Zusatznutzens vor. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026