Ezmekly
Mirdametinib
ATC-Gruppe L01EE Mitogen-aktivierte Proteinkinase (MEK)-Inhibitoren
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Nicht quantifizierbarAussagesicherheit
Anhaltspunkt
- Mortalität
- Nicht bewertbar
- Morbidität
- Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
- Lebensqualität
- Nicht bewertbar
- Nebenwirkungen
- Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Ezmekly als Monotherapie wird angewendet für die Behandlung von symptomatischen, inoperablen plexiformen Neurofibromen (PN) bei pädiatrischen und erwachsenen Patienten mit Neurofibromatose Typ 1 (NF1) ab einem Alter von 2 Jahren.
Patientengruppe
Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren mit symptomatischen, inoperablen plexiformen Neurofibromen (PN) bei Neurofibromatose Typ 1 (NF1)
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Mirdametinib:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Die Daten sind nicht bewertbar. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil im Endpunkt „Veränderung des Tumorvolumens“ (im Vergleich zu Baseline). |
| Lebensqualität | Nicht bewertbar | Die Daten sind nicht bewertbar. |
| Nebenwirkungen | Nicht bewertbar | Die Daten sind nicht bewertbar. |
Aktiver Wirkstoff
Mirdametinib
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Ezmekly“ mit dem Wirkstoff Mirdametinib.
Ezmekly wurde als Orphan Drug unter besonderen Bedingungen zugelassen. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Behandlung von symptomatischen, inoperablen plexiformen Neurofibromen bei pädiatrischen und erwachsenen Patienten mit Neurofibromatose Typ 1 ab einem Alter von 2 Jahren.
Der Nutzenbewertung von Mirdametinib wird die noch laufende, einarmige, offene, multizentrische Phase IIb Studie ReNeu zugrunde gelegt. Es liegen Daten zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen vor.
Da in die Erhebung zur Mortalität nur Todesfälle eingingen, für die ein Zusammenhang mit einem vorausgegangenem UE gesehen wurde, sind die Daten nicht bewertbar.
Für den Morbiditätsendpunkt „Veränderung des Tumorvolumens“ zeigt sich gegenüber dem Ausgangswert eine relevante Reduktion des Tumorvolumens. Aufgrund der besonderen Ausprägungen der Erkrankung zu denen neben äußerlich sichtbaren Tumoren auch tumor-bedingte Entstellungen und Funktionseinschränkungen unabhängig von der Sichtbarkeit der Tumoren gehören können, wird die Reduktion des Tumorvolumens in dieser Situation als ein wichtiges Therapieziel betrachtet. Angesichts dessen lässt sich trotz verbleibender Unsicherheiten bei der Operationalisierung des Endpunktes und einer insgesamt eingeschränkten Interpretierbarkeit der Ergebnisse eine Verbesserung im therapeutischen Nutzen für die Behandlung mit Mirdametinib hinsichtlich einer relevanten Reduktion des Tumorvolumens gegenüber Baseline feststellen.
Ferner wurden Endpunkte zur körperlichen Funktion bzw. Funktionseinschränkungen sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben. Die Erhebung dieser Endpunkte wird grundsätzlich befürwortet und könnte die relevante Beurteilung ermöglichen, wie sich Effekte auf das Tumorvolumen, auf körperliche Funktionen bzw. Funktionseinschränkungen und die gesundheitsbezogene Lebensqualität auswirken. Allerdings lassen sich keine validen Aussagen ableiten, da kein Vergleich mit einer Kontrollgruppe vorliegt.
Bei den Nebenwirkungen traten unter Mirdametinib zum Teil schwere (CTCAE-Grad ≥ 3) und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse sowie Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen auf. Da kein Vergleich mit einer Kontrollgruppe vorliegt, lassen sich keine validen Aussagen ableiten.
In der Gesamtschau wird für Mirdametinib insgesamt eine Verbesserung im therapeutischen Nutzen aufgrund einer relevanten Reduktion des Tumorvolumens im Vergleich zu Baseline festgestellt. Zu weiteren patientenrelevanten Endpunkten liegen keine geeigneten Daten vor. Das Ausmaß des Zusatznutzen lässt sich somit nicht quantifizieren. Daher wird für Mirdametinib ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Die Aussagesicherheit wird in der Kategorie „Anhaltspunkt“ eingeordnet.
Ezmekly wurde als Orphan Drug unter besonderen Bedingungen zugelassen. Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet: Behandlung von symptomatischen, inoperablen plexiformen Neurofibromen bei pädiatrischen und erwachsenen Patienten mit Neurofibromatose Typ 1 ab einem Alter von 2 Jahren.
Der Nutzenbewertung von Mirdametinib wird die noch laufende, einarmige, offene, multizentrische Phase IIb Studie ReNeu zugrunde gelegt. Es liegen Daten zur Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen vor.
Da in die Erhebung zur Mortalität nur Todesfälle eingingen, für die ein Zusammenhang mit einem vorausgegangenem UE gesehen wurde, sind die Daten nicht bewertbar.
Für den Morbiditätsendpunkt „Veränderung des Tumorvolumens“ zeigt sich gegenüber dem Ausgangswert eine relevante Reduktion des Tumorvolumens. Aufgrund der besonderen Ausprägungen der Erkrankung zu denen neben äußerlich sichtbaren Tumoren auch tumor-bedingte Entstellungen und Funktionseinschränkungen unabhängig von der Sichtbarkeit der Tumoren gehören können, wird die Reduktion des Tumorvolumens in dieser Situation als ein wichtiges Therapieziel betrachtet. Angesichts dessen lässt sich trotz verbleibender Unsicherheiten bei der Operationalisierung des Endpunktes und einer insgesamt eingeschränkten Interpretierbarkeit der Ergebnisse eine Verbesserung im therapeutischen Nutzen für die Behandlung mit Mirdametinib hinsichtlich einer relevanten Reduktion des Tumorvolumens gegenüber Baseline feststellen.
Ferner wurden Endpunkte zur körperlichen Funktion bzw. Funktionseinschränkungen sowie zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben. Die Erhebung dieser Endpunkte wird grundsätzlich befürwortet und könnte die relevante Beurteilung ermöglichen, wie sich Effekte auf das Tumorvolumen, auf körperliche Funktionen bzw. Funktionseinschränkungen und die gesundheitsbezogene Lebensqualität auswirken. Allerdings lassen sich keine validen Aussagen ableiten, da kein Vergleich mit einer Kontrollgruppe vorliegt.
Bei den Nebenwirkungen traten unter Mirdametinib zum Teil schwere (CTCAE-Grad ≥ 3) und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse sowie Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen auf. Da kein Vergleich mit einer Kontrollgruppe vorliegt, lassen sich keine validen Aussagen ableiten.
In der Gesamtschau wird für Mirdametinib insgesamt eine Verbesserung im therapeutischen Nutzen aufgrund einer relevanten Reduktion des Tumorvolumens im Vergleich zu Baseline festgestellt. Zu weiteren patientenrelevanten Endpunkten liegen keine geeigneten Daten vor. Das Ausmaß des Zusatznutzen lässt sich somit nicht quantifizieren. Daher wird für Mirdametinib ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Die Aussagesicherheit wird in der Kategorie „Anhaltspunkt“ eingeordnet.
Datenstand: 29.10.2026