Übersicht der Subpopulationen

2 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis

  • Beträchtlich (b)
  • Nicht quantifizierbar (a)
Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine…Nicht quantifizierbarHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
b)Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine…BeträchtlichHinweisPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Padcev in Kombination mit Pembrolizumab ist angezeigt zur Erstlinientherapie bei erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine platinhaltige Chemotherapie infrage kommen.

Subpopulation a)

Nicht quantifizierbarHinweis
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Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab gegenüber Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie):

Hinweis auf einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile in den Symptomskalen „Übelkeit und Erbrechen“, „Verstopfung“ und „Appetitverlust“
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil bei den schweren UEs; im Detail Nachteile und Vorteile bei spezifischen UEs

Aktiver Wirkstoff

Enfortumab Vedotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin gefolgt von Avelumab als Erhaltungstherapie (Erhaltungstherapie mit Avelumab nur für Patientinnen und Patienten, die progressionsfrei sind)

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Enfortumab Vedotin:

„Padcev in Kombination mit Pembrolizumab ist angezeigt zur Erstlinientherapie bei erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine platinhaltige Chemotherapie infrage kommen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden der Fragestellung für die Nutzenbewertung 2 Patientengruppen zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich darin, ob die Patientinnen und Patienten Cisplatin geeignet sind oder nicht:

a) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

b) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Daten der Studie EV-302 / KN-A39. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie wurden Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie eingeschlossen, die für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind. Die Bewertung basiert auf dem im Stellungnahmeverfahren eingereichten 2. Datenschnitt der Studie EV-302 / KN-A39 vom 08. August 2024

Zu a)

Für Erwachsene, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind, wurde Cisplatin in Kombination mit Gemcitabin ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich sowohl in der Hauptanalyse sowie in den Sensitivitätsanalysen ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab im Vergleich zu Cisplatin + Gemcitabin.

Insgesamt wird die Verlängerung des Gesamtüberlebens als relevante Verbesserung gewertet. Die Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen unterscheiden sich jedoch deutlich hinsichtlich des Ausmaßes des jeweiligen Effektes. Daher lässt sich ein Zusatznutzen für den Endpunkt Gesamtüberleben festzustellen, dessen Ausmaß sich insgesamt nicht sicher quantifizieren lässt.

Hinsichtlich der der Endpunktkategorie Morbidität (erhoben mittels BPI-SF Item 3 sowie Item 9a-9g, EORTC QLQ-C30, EQ-5D VAS) ergeben sich moderate Vorteile zugunsten von Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab gegenüber Cisplatin + Gemcitabin.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) zeigt sich insgesamt zeigt sich kein für die Nutzenbewertung relevanten Unterschied.

Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich für Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab ein Vorteil bei den schweren UEs sowie im Detail bei einzelnen spezifischen UEs Vor- und Nachteile.

In der Gesamtbetrachtung liegen positive Effekte auf das Gesamtüberleben, die Morbidität sowie hinsichtlich der Nebenwirkungen vor. Das Ausmaß des Effektes auf das Gesamtüberleben weist auf eine klinisch bedeutsame Verbesserung im Vergleich zu Cisplatin + Gemcitabin hin, das sich vor dem Hintergrund der beschriebenen Unsicherheiten jedoch nicht sicher quantifizieren lässt.

In der Gesamtbewertung wird daher für Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab ein nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen gegenüber Cisplatin + Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie) festgestellt.

Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.

Subpopulation b)

BeträchtlichHinweis
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Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab gegenüber Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie):

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
  • Beleg
  • Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
  • Anhaltspunkt
  • Erheblich
  • Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätPositiver Effekt bei hoher AussagesicherheitVorteil im Gesamtüberleben
MorbiditätPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteile für den Endpunkt „stärkster Schmerz“ und in den Symptomskalen „Übelkeit und Erbrechen“ sowie „Verstopfung“
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
NebenwirkungenPositiver Effekt bei niedriger oder unklarer AussagesicherheitVorteil bei den schweren UEs; im Detail Nachteile und Vorteile bei spezifischen UEs

Aktiver Wirkstoff

Enfortumab Vedotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin nach Maßgabe der Anlage VI zum Abschnitt K der Arzneimittel-Richtlinie gefolgt von Avelumab als Erhaltungstherapie (Erhaltungstherapie mit Avelumab nur für Patientinnen und Patienten, die progressionsfrei sind)

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
  • Bösartige Neubildung des Ureters
  • Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae
  • Bösartige Neubildung des Apex vesicae
  • Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand
  • Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses
  • Bösartige Neubildung des Ostium ureteris
  • Bösartige Neubildung des Urachus
  • Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters
  • Bösartige Neubildung der Harnblase
  • Bösartige Neubildung der Urethra
  • Urothelkarzinom
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung eines neuen Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Enfortumab Vedotin:

„Padcev in Kombination mit Pembrolizumab ist angezeigt zur Erstlinientherapie bei erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine platinhaltige Chemotherapie infrage kommen.“

In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden der Fragestellung für die Nutzenbewertung 2 Patientengruppen zugrunde gelegt. Diese unterscheiden sich darin, ob die Patientinnen und Patienten Cisplatin geeignet sind oder nicht:

a) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

b) Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung

Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Daten der Studie EV-302 / KN-A39. In dieser offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie wurden Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie eingeschlossen, die für eine Platin-basierte Therapie geeignet sind. Die Bewertung basiert auf dem im Stellungnahmeverfahren eingereichten 2. Datenschnitt der Studie EV-302 / KN-A39 vom 08. August 2024

Zu b)

Für Erwachsene, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind, wurde Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab im Vergleich zu Carboplatin + Gemcitabin.

Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich sowohl in der Hauptanalyse sowie in den Sensitivitätsanalysen ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab im Vergleich zu Carboplatin + Gemcitabin. Insgesamt werden die Ergebnisse zum Gesamtüberleben als eine deutliche Verbesserung gewertet.

Hinsichtlich der der Endpunktkategorie Morbidität (erhoben mittels BPI-SF Item 3 sowie Item 9a-9g, EORTC QLQ-C30, EQ-5D VAS) ergeben sich moderate Vorteile zugunsten von Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab gegenüber Carboplatin + Gemcitabin.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) zeigt sich insgesamt zeigt sich kein für die Nutzenbewertung relevanten Unterschied.

Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich für Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab ein Vorteil bei den schweren UEs sowie im Detail bei einzelnen spezifischen UEs Vor- und Nachteile.

Insgesamt gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass für Enfortumab Vedotin + Pembrolizumab zur Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Urothelkarzinom in der Erstlinie ein beträchtlicher Zusatznutzen gegenüber Carboplatin + Gemcitabin (ggf. gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie) vorliegt.

Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.

Beschlüsse zu Padcev (2)

    • C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    BeträchtlichIst nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
    • C66 Bösartige Neubildung des Ureters
    • +2 weitere
    Nicht quantifizierbarBeträchtlich

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026