Qalsody
Tofersen
ATC-Gruppe N07XX Andere Mittel für das Nervensystem
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Nicht quantifizierbarAussagesicherheit
Anhaltspunkt
- Mortalität
- Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
- Morbidität
- Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
- Lebensqualität
- Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
- Nebenwirkungen
- Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Qalsody wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotropher Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist.
Patientengruppe
Erwachsene mit amyotropher Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Tofersen:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied. |
|---|---|---|
| Morbidität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
| Lebensqualität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
| Nebenwirkungen | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
Aktiver Wirkstoff
Tofersen
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Vorliegend handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffes Tofersen, der zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotropher Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist, zugelassen ist.
Der Nutzenbewertung liegen Ergebnisse der doppelblinden randomisierten kontrollierten Studie VALOR zugrunde, in der Tofersen gegenüber Placebo über einen Behandlungszeitraum von 28 Wochen (einschließlich 4 Wochen Titration) verglichen wurde.
Bezüglich der Mortalität ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
In der Kategorie Morbidität zeigen sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede in den Subscores des ALSFRS-R zu Grobmotorik, Feinmotorik und zur Atemfunktion. Im Subscore zu bulbären Symptomen zeigt sich ein statistisch signifikanter Nachteil von Tofersen gegenüber Placebo in Bezug auf die Verbesserung um 15 % der Skalenspannweite; hinsichtlich einer Verschlechterung ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied. Da im vorliegenden Anwendungsgebiet angesichts des progredienten Krankheitsverlaufes von einer Verschlechterung der motorischen Funktionsfähigkeit auszugehen ist, werden in diesem konkreten Fall insbesondere die Auswertungen zur Verschlechterung für die vorliegende Nutzenbewertung als relevant erachtet. Der nachteilige Effekt in der Verbesserung des Subscores zu bulbären Symptomen wird unter Berücksichtigung des Vergleichs gegenüber Placebo sowie der geringen absoluten Ereigniszahlen vorliegend nicht für die Bewertung des Zusatznutzens herangezogen.
Für die Endpunkte Zeit bis zum Tod oder zur dauerhaften Beatmung, Fatigue, allgemeiner Gesundheitszustand und Aktivitäten des täglichen Lebens zeigen sich jeweils keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Hinsichtlich der Lebensqualität ergeben sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede im körperlichen sowie im psychischen Summenscore des SF-36.
Auch bezüglich der Nebenwirkungen liegen keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede bei den schweren bzw. schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen vor.
Aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf eine mögliche Ungleichverteilung von Baseline-Charakteristika, fehlende Angaben zu Protokollverletzungen sowie Limitationen in Bezug auf die Stratifizierung nach ALSFRS-R- und SOD1-Genstatus-basierten Kriterien für eine schnelle Krankheitsprogression wird das Verzerrungspotential der Studie VALOR als unklar eingeschätzt.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Tofersen zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotropher Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist, festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Der Nutzenbewertung liegen Ergebnisse der doppelblinden randomisierten kontrollierten Studie VALOR zugrunde, in der Tofersen gegenüber Placebo über einen Behandlungszeitraum von 28 Wochen (einschließlich 4 Wochen Titration) verglichen wurde.
Bezüglich der Mortalität ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
In der Kategorie Morbidität zeigen sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede in den Subscores des ALSFRS-R zu Grobmotorik, Feinmotorik und zur Atemfunktion. Im Subscore zu bulbären Symptomen zeigt sich ein statistisch signifikanter Nachteil von Tofersen gegenüber Placebo in Bezug auf die Verbesserung um 15 % der Skalenspannweite; hinsichtlich einer Verschlechterung ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied. Da im vorliegenden Anwendungsgebiet angesichts des progredienten Krankheitsverlaufes von einer Verschlechterung der motorischen Funktionsfähigkeit auszugehen ist, werden in diesem konkreten Fall insbesondere die Auswertungen zur Verschlechterung für die vorliegende Nutzenbewertung als relevant erachtet. Der nachteilige Effekt in der Verbesserung des Subscores zu bulbären Symptomen wird unter Berücksichtigung des Vergleichs gegenüber Placebo sowie der geringen absoluten Ereigniszahlen vorliegend nicht für die Bewertung des Zusatznutzens herangezogen.
Für die Endpunkte Zeit bis zum Tod oder zur dauerhaften Beatmung, Fatigue, allgemeiner Gesundheitszustand und Aktivitäten des täglichen Lebens zeigen sich jeweils keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
Hinsichtlich der Lebensqualität ergeben sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede im körperlichen sowie im psychischen Summenscore des SF-36.
Auch bezüglich der Nebenwirkungen liegen keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede bei den schweren bzw. schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen vor.
Aufgrund von Unsicherheiten in Bezug auf eine mögliche Ungleichverteilung von Baseline-Charakteristika, fehlende Angaben zu Protokollverletzungen sowie Limitationen in Bezug auf die Stratifizierung nach ALSFRS-R- und SOD1-Genstatus-basierten Kriterien für eine schnelle Krankheitsprogression wird das Verzerrungspotential der Studie VALOR als unklar eingeschätzt.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Tofersen zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotropher Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist, festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Datenstand: 29.10.2026