Übersicht der Subpopulationen

5 Subpopulationen, alle: Gilt als belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
b)Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
c)Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
d)Erwachsene Patientinnen und Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
e)Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Zavicefta wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen: - Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI) - Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis - Nosokomiale…Gesamten Text anzeigen

Zavicefta wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen: - Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI) - Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis - Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP), Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen. Zavicefta ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.

Subpopulation a)

Gilt als belegt
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Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit komplizierten intraabdominellen Infektionen (cIAI)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Ceftazidim/Avibactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 28 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 28 Diagnosen anzeigen
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis nach Perforation
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis
  • Sepsis durch Katheter zur Peritonealdialyse
  • Akute Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Blutung
  • Peritonitis
  • Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Abszess
  • Bakterielle Peritonitis
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis
  • Spontane bakterielle Peritonitis
  • Akute Beckenbindegewebsentzündung
  • Infektion der Geschlechtsorgane nach Abort
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation
  • Gallengangsstein mit Cholezystitis
  • Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis mit Blutung
  • Intraabdominaler Abszess nach medizinischen Maßnahmen
  • Chronische Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Darmdivertikulitis mit Peritonitis mit Blutung
  • Nichttraumatische Darmperforation
  • Darmabszess
  • Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis
  • Dünndarmdivertikulitis mit Perforation mit Blutung
  • Perihepatitis
  • Akute Appendizitis mit Peritonealabszess
  • Pelveoperitonitis bei der Frau
  • Akute Cholezystitis
  • Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis
  • Leberabszess
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Ceftazidim/Avibactam wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:
  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI)
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP),
Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen.

Ceftazidim/Avibactam ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen.

Es wurden 5 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.

Der Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Zavicefta mit der Wirkstoffkombination Ceftazidim/Avibactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation b)

Gilt als belegt
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Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit komplizierten Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Ceftazidim/Avibactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 39 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 39 Diagnosen anzeigen
  • Unspezifische Urethritis
  • Rezidivierende Pyelonephritis
  • Urethritis
  • Harnleiterinfektion
  • Entzündung durch Blasenkatheter
  • Hydronephrose bei Obstruktion durch Nierenstein mit Infektion der Niere
  • Nierenabszess
  • Hydronephrose bei Obstruktion durch Ureterstein mit Infektion der Niere
  • Akute bakterielle Pyelonephritis
  • Zystitis
  • Niereninfektion
  • Pyelonephritis
  • Prostatozystitis
  • Hydronephrose bei Obstruktion durch Stein, mit Infektion der Niere
  • Hydronephrose bei ureteropelviner Obstruktion mit Infektion der Niere
  • Hydroureter mit Infektion der Niere
  • Refluxpyelonephritis
  • Akute Zystitis
  • Pyonephrose
  • Pyelonephritis mit Obstruktion
  • Nichtobstruktive chronische Pyelonephritis
  • Trigonumzystitis
  • Chronische Zystitis
  • Hydronephrose mit Infektion der Niere
  • Ureterkonstriktion mit Infektion
  • Harnwegsinfektion a.n.k.
  • Harnröhrenabszess
  • Hydronephrose mit Ureterstriktur und Infektion
  • Harnwegsinfektion bei Schwangerschaft
  • Pyelozystitis bei Schwangerschaft
  • Infektion des Urogenitaltraktes bei Schwangerschaft
  • Niereninfektion bei Schwangerschaft
  • Harnblaseninfektion bei Schwangerschaft
  • Urethrainfektion bei Schwangerschaft
  • Postpartale Infektion des Harntraktes
  • Wochenbettinfektion des Urogenitaltraktes
  • Harnblasenabszess
  • Chronische interstitielle Zystitis
  • Bakterielle Zystitis
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Ceftazidim/Avibactam wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:
  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI)
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP),
Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen.

Ceftazidim/Avibactam ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen.

Es wurden 5 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.

Der Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Zavicefta mit der Wirkstoffkombination Ceftazidim/Avibactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation c)

Gilt als belegt
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Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit nosokomialen Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierten Pneumonien (VAP)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Ceftazidim/Avibactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 15 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 14 Diagnosen anzeigen
  • Pneumonie
  • Pneumonie durch gramnegative Bakterien
  • Lungenabszess mit Pneumonie
  • Lobärpneumonie
  • Pneumonie durch Escherichia coli
  • Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
  • Hypostatische Pneumonie
  • Aspirationspneumonitis
  • Pneumonie durch Pseudomonas
  • Pneumonie durch Haemophilus influenzae
  • Septische Pleuropneumonie
  • Mendelson-Syndrom
  • Bakterielle Pneumonie
  • Bronchopneumonie
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Ceftazidim/Avibactam wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:
  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI)
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP),
Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen.

Ceftazidim/Avibactam ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen.

Es wurden 5 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.

Der Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Zavicefta mit der Wirkstoffkombination Ceftazidim/Avibactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation d)

Gilt als belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene Patientinnen und Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit komplizierten intraabdominellen Infektionen (cIAI), mit komplizierten Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis, oder mit nosokomialen Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierten Pneumonien (VAP)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Ceftazidim/Avibactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Bakteriämie
  • Haemophilus-influenzae-Infektion
  • Infektion durch Pseudomonas aeruginosa
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Ceftazidim/Avibactam wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:
  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI)
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP),
Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen.

Ceftazidim/Avibactam ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen.

Es wurden 5 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.

Der Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Zavicefta mit der Wirkstoffkombination Ceftazidim/Avibactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation e)

Gilt als belegt
↑ Zurück zur Übersicht
Erwachsene und pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Ceftazidim/Avibactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Meningitis durch gramnegative Bakterien
  • Bakteriämie durch gramnegative Bakterien
  • Pneumonie durch gramnegative aerobe Bakterien
  • Sepsis durch gramnegative Erreger
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Ceftazidim/Avibactam wird angewendet bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten zur Behandlung der folgenden Infektionen:
  • Komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI)
  • Komplizierte Harnwegsinfektionen (cUTI), einschließlich Pyelonephritis
  • Nosokomiale Pneumonien (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonien (VAP),
Behandlung von erwachsenen Patienten mit Bakteriämie im Zusammenhang oder bei vermutetem Zusammenhang mit einer der oben angeführten Infektionen.

Ceftazidim/Avibactam ist auch indiziert für die Behandlung von Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 3 Monaten mit begrenzten Behandlungsoptionen.

Es wurden 5 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.

Der Zusatznutzen von Ceftazidim/Avibactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:

Der Zusatznutzen gilt als belegt.

Für das Arzneimittel Zavicefta mit der Wirkstoffkombination Ceftazidim/Avibactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.

Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.

Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Beschlüsse zu Zavicefta (2)

  1. Dieser Beschluss

    • K35 Akute Appendizitis
    • K57 Divertikelkrankheit des Darmes
    • +31 weitere
    Gilt als belegt
    • K35 Akute Appendizitis
    • K57 Divertikelkrankheit des Darmes
    • +22 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026