Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Nicht quantifizierbar

Aussagesicherheit

Anhaltspunkt

Mortalität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Morbidität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Lebensqualität
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
Nebenwirkungen
Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Oxlumo wird zur Behandlung der primären Hyperoxalurie Typ 1 (PH1) in allen Altersgruppen angewendet.

Patientengruppe

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit primärer Hyperoxalurie Typ 1 (PH1)

Zusatznutzen

Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Lumasiran:

Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • Beleg
  • Hinweis
  • Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedEs traten keine Todesfälle auf
MorbiditätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede, Vorteile beim klinischen Parameter Oxalatkonzentration im Urin
LebensqualitätKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede
NebenwirkungenKein statistisch signifikanter oder relevanter UnterschiedKeine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede

Aktiver Wirkstoff

Lumasiran

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Primäre Hyperoxalurie Typ 1
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Oxlumo“ mit dem Wirkstoff Lumasiran, welches als Orphan Drug-Arzneimittel zur Behandlung der primären Hyperoxalurie Typ 1 (PH1) in allen Altersgruppen zugelassen wurde. Für die Nutzenbewertung von Lumasiran liegen Ergebnisse der 6-monatigen randomisierten, doppelblinden und Placebo-kontrollierten Behandlungsphase der Studie ILLUMINATE-A und Ergebnisse der einarmigen, unkontrollierten Studie ILLUMINATE-B vor.

In den Studien sind keine Todesfälle aufgetreten. Für die Kategorie Mortalität lässt sich keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten.

In der Kategorie Morbidität zeigt sich in der Studie ILLUMINATE-A für den Endpunkt Oxalatkonzentration im 24h-Urin im Vergleich zu Baseline ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Lumasiran gegenüber der Kontrolle, welcher durch eine signifikante Reduktion der Oxalatkonzentration im Spontanurin im Vergleich zu Baseline in der Studie ILLUMINATE-B gestützt wird. Die Oxalatkonzentration im Urin ist im vorliegenden Anwendungsgebiet ein klinisch relevanter Parameter, der zur Diagnose und zur Therapiesteuerung herangezogen wird. Es bleibt jedoch unklar, welche Auswirkungen eine bestimmte Veränderung in der Oxalatkonzentration im Urin bei Personen mit PH1 auf die patientenindividuell ausgeprägte Symptomatik bzw. auf das Risiko einer Nierenschädigung hat. In der Studie ILLUMINATE-A zeigt sich für den Endpunkt „Allgemeiner Gesundheitszustand mittels EQ-5D-VAS“ kein statistisch signifikanter Unterschied. Aus den Daten zum Endpunkt „Veränderung des Wachstums“ der Studie ILLUMINATE-B lassen sich keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten. Aus den Daten zur Morbidität lassen sich zusammenfassend keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten.

Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität, gemessen anhand des PedsQL und KDQOL-36 lassen sich auf Basis der Daten der Studie ILLUMINATE-A keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens von Lumasiran gegenüber der Kontrollgruppe ableiten. In der Studie ILLUMINATE-B wurden keine Daten zur Endpunktkategorie „Lebensqualität“ erhoben.

Aus den Ergebnissen zu der Endpunktkategorie Nebenwirkungen lassen sich ebenfalls keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten.

Die Aussagekraft der Nachweise wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft, da die Aussagekraft der Ergebnisse insgesamt gering ist und sich Unsicherheiten aus fehlenden Daten für Personen mit fortgeschrittener Niereninsuffizienz oder systemischer Oxalose, sowie der geringen Anzahl an Studienteilnehmenden und bezüglich längerfristiger Effekte ergeben.

In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen von Lumasiran gegenüber BSC festgestellt, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026