Esperoct
Turoctocog alfa pegol
ATC-Gruppe B02BD Blutgerinnungsfaktoren
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Ist nicht belegt- Mortalität
- Nicht bewertbar
- Morbidität
- Nicht bewertbar
- Lebensqualität
- Nicht bewertbar
- Nebenwirkungen
- Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel).
Patientengruppe
Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Turoctocog alfa pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es wurden keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten vorgelegt. |
|---|---|---|
| Morbidität | Nicht bewertbar | Es wurden keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten vorgelegt. |
| Lebensqualität | Nicht bewertbar | Es wurden keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten vorgelegt. |
| Nebenwirkungen | Nicht bewertbar | Es wurden keine für die Nutzenbewertung geeigneten Daten vorgelegt. |
Aktiver Wirkstoff
Turoctocog alfa pegol
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Esperoct mit dem Wirkstoff Turoctocog alfa pegol.
Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf das Anwendungsgebiet „Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)“.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden vom G-BA rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt keine direkt vergleichende Studie für Turoctocog alfa pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Die vorgelegten Vorher-Nachher-Vergleiche sind aufgrund methodischer Limitationen ebenfalls nicht geeignet die Fragestellung der Nutzenbewertung zu bedienen. Somit liegen für die Bewertung des Zusatznutzens für Turoctocog alfa pegol zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen für vorbehandelten Patienten ab 12 Jahren mit Hämophilie A (angeborener Faktor VIII Mangel) keine geeigneten Daten vor. In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie daher nicht belegt.
Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf das Anwendungsgebiet „Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)“.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden vom G-BA rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legt keine direkt vergleichende Studie für Turoctocog alfa pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Die vorgelegten Vorher-Nachher-Vergleiche sind aufgrund methodischer Limitationen ebenfalls nicht geeignet die Fragestellung der Nutzenbewertung zu bedienen. Somit liegen für die Bewertung des Zusatznutzens für Turoctocog alfa pegol zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen für vorbehandelten Patienten ab 12 Jahren mit Hämophilie A (angeborener Faktor VIII Mangel) keine geeigneten Daten vor. In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie daher nicht belegt.
Datenstand: 29.10.2026