Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Es liegen keine Daten vor
Morbidität
Es liegen keine Daten vor
Lebensqualität
Es liegen keine Daten vor
Nebenwirkungen
Es liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Tybost wird als pharmakokinetischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie angewendet bei mit dem Humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infizierten Erwachsenen und…Gesamten Text anzeigen

Tybost wird als pharmakokinetischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie angewendet bei mit dem Humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infizierten Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg bei gleichzeitiger Anwendung mit Atazanavir oder mindestens 40 kg bei gleichzeitiger Anwendung mit Darunavir. (Siehe Abschnitte 4.2, 4.4, 5.1 und 5.2.) Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das neu zugelassene Anwendungsgebiet, d.h. auf Jugendliche von 12 bis < 18 Jahren mit HIV-1-Infektion.

Patientengruppe

Jugendliche Patienten mit HIV-1-Infektion im Alter von 12 bis < 18 Jahren

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Cobicistat in Kombination mit Atazanavir oder Darunavir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbare Daten vor.
MorbiditätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbare Daten vor.
LebensqualitätEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbare Daten vor.
NebenwirkungenEs liegen keine Daten vorEs liegen keine für die Nutzenbewertung verwertbare Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Cobicistat

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Ritonavir in Kombination mit Atazanavir oder Darunavir

ICD-Codes

Diagnosen

  • HIV-Infektion
  • HIV-Krankheit
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Für die Patientenpopulation der Jugendlichen im Alter von 12 bis < 18 Jahren mit HIV-1-Infektion wurde seitens des pharmazeutischen Unternehmers keine Studie vorgelegt, die für die Bewertung des Zusatznutzens von Cobicistat in Kombination mit Atazanavir oder Darunavir gegenüber Ritonavir in Kombination mit Atazanavir oder Darunavir geeignet gewesen wäre.

In der Gesamtschau ist für jugendliche Patienten mit HIV-1-Infektion ein Zusatznutzen für Cobicistat in Kombination mit Atazanavir oder Darunavir daher nicht belegt.

Beschlüsse zu Tybost (2)

    • Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    • B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    Ist nicht belegt
  1. Dieser Beschluss

    • Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    • B24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    Ist nicht belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026