Ergebnis auf einen Blick

Zusatznutzen

Ist nicht belegt
Mortalität
Nicht bewertbar
Morbidität
Nicht bewertbar
Lebensqualität
Nicht bewertbar
Nebenwirkungen
Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Die Monotherapie mit Pixuvri ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL). Der Nutzen der Pixantron-Behandlung ist nicht erwiesen bei Anwendung als Fünft- und Mehrlinientherapie bei…Gesamten Text anzeigen

Die Monotherapie mit Pixuvri ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL). Der Nutzen der Pixantron-Behandlung ist nicht erwiesen bei Anwendung als Fünft- und Mehrlinientherapie bei Patienten, die refraktär gegen die vorausgegangene Therapie waren.

Patientengruppe

Erwachsene Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL)

Zusatznutzen

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der patientenindividuellen Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin-, oder Vindesin-haltigen Therapie:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
MorbiditätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
LebensqualitätNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.
NebenwirkungenNicht bewertbarEs liegen keine bewertbaren Daten vor.

Aktiver Wirkstoff

Pixantron

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin-, oder Vindesin-haltige Therapie, sofern unter Berücksichtigung der Vortherapie die Wirkstoffe erneut für eine Behandlung in Frage kommen sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen deutschen Zulassungsstatus und der zugelassenen Dosierungen.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Burkitt-Lymphom
  • Mediastinales thymisches großzelliges B-Zell-Lymphom
  • Lymphoblastisches Lymphom
  • Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
  • Follikuläres Lymphom Grad 3b
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Pixuvri mit dem Wirkstoff Pixantron. Dieses Arzneimittel wurde in folgendem Anwendungsgebiet zugelassen:
„Die Monotherapie mit Pixuvri ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit mehrfach rezidivier-ten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL). Der Nutzen der Pixantron-Behandlung ist nicht erwiesen bei Anwendung als Fünft- und Mehrlinientherapie bei Patienten, die refraktär gegen die vorausgegangene Therapie waren.“

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin-, oder Vindesin-haltige Therapie, sofern unter Berücksichtigung der Vortherapie die Wirkstoffe erneut für eine Behandlung in Frage kommen sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen deutschen Zulassungsstatus und der zugelassenen Dosierungen bestimmt.

Für den Nachweis eines Zusatznutzens wird im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers die PIX301-Studie herangezogen. Hierbei handelt es sich um eine randomisierte kontrollierte Studie, in der eine Pixantron-Monotherapie mit einer patientenindividuell vom Arzt bestimmten Monotherapie mit einer von 7 im Protokoll festgelegten antineoplastischen Medikamenten verglichen worden ist. Da nur eine Teilpopulation der in der Studie eingeschlossenen Patienten dem zugelassenen Anwendungsgebiet von Pixantron entspricht, wird im Dossier eine Auswertung der Patienten vorgelegt, für die Pixantron zugelassen ist.

Gegenüber der vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, die dieser Bewertung zugrunde liegt, weist die in der PIX301-Studie verwendete Vergleichstherapie entscheidungsrelevante Limitationen auf.

In der Kontrollgruppe der PIX301-Studie wurde die Therapie patientenindividuell nach Wahl des Arztes bestimmt, jedoch wurde die Auswahlmöglichkeit des Arztes laut Studienprotokoll auf 7 Wirkstoffe eingeschränkt, die zudem ausschließlich als Monotherapie anzuwenden waren. Nach Auffassung des G-BA ist eine Einschränkung nur auf die Monotherapie, vor dem Hintergrund, dass es nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse in der vorliegenden Therapiesituation keine Standardtherapie gibt und patientenindividuell auch die Kombinationstherapie eine Option darstellen kann, zu hinterfragen. Zudem sind einige der verwendeten Wirkstoffe explizit nur für die Kombinationstherapie zugelassen. Insgesamt sind von den 7 in der Kontrollgruppe der Studie verwendeten Wirkstoffen lediglich 2 für die in der Studie praktizierte Anwendung in Deutschland zugelassen.

Die Vorbehandlung der Patienten in der PIX301-Studie entspricht zudem nicht dem Therapie- und Versorgungsstandard in Deutschland. In der Studie wurden nur 55 % aller eingeschlossenen Patienten mit Rituximab vorbehandelt, während in Deutschland eine Behandlung mit Rituximab in der Erstlinientherapie zum Standard zählt.

Insgesamt bildet die PIX301-Studie die zweckmäßige Vergleichstherapie und den Versorgungsstandard in Deutschland hinsichtlich der Vortherapien nicht ab. Die Ergebnisse der Studie lassen daher eine Aussage zum Zusatznutzen für Pixantron nicht zu. Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026