Exviera
Dasabuvir
ATC-Gruppe J05AP Antivirale Mittel zur Behandlung von Hepatitis C Infektionen
Übersicht der Subpopulationen
7 Subpopulationen mit unterschiedlichem Ergebnis
- Beträchtlich (a, b, d, e)
- Gering (c, f, g)
| Übersicht der Subpopulationen | Patientengruppen | Zusatznutzen | Aussagesicherheit | Mortalität | Morbidität | Lebensqualität | Nebenwirkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit… | Beträchtlich | Hinweis | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit |
| b) | Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b:Dasabuvir in Kombination mit… | Beträchtlich | Hinweis | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit |
| c) | Therapienaive Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b:Dasabuvir in Kombination mit… | Gering | Anhaltspunkt | Nicht bewertbar | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Nicht bewertbar | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit |
| d) | Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b:Dasabuvir in Kombination mit… | Beträchtlich | Anhaltspunkt | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit |
| e) | Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b:Dasabuvir in Kombination mit… | Beträchtlich | Anhaltspunkt | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit |
| f) | Therapieerfahrene Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b:Dasabuvir in Kombination… | Gering | Anhaltspunkt | Nicht bewertbar | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Nicht bewertbar | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit |
| g) | Therapienaive Patienten und therapieerfahrene Patienten mit einer HIV-Koinfektion, Genotyp… | Gering | Anhaltspunkt | Nicht bewertbar | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Es liegen keine Daten vor | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit |
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet.
Subpopulation a)
Zusatznutzen
Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
- Anhaltspunkt
- Erheblich
- Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende und den Gesundheitszustand. |
| Lebensqualität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für SF-36 (körperlicher Summenscore). |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Vorteil für schwerwiegende UE und durch Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Zu Patientengruppe a1) Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a)
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe a1) lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Für die Nutzenbewertung wurde die unverblindete randomisierte kontrollierte Studie MALACHITE-I mit zwei von insgesamt 5 Behandlungsarmen berücksichtigt. Im Interventionsarm wurde den Patienten Dasabuvir (DSV) in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (OBV/PTV/R) und Ribavirin (RBV) in einem Zeitraum von 12 Wochen verabreicht. In den Vergleichsarmen erhielten die Patienten die Triple-Therapie aus Telaprevir (TVR) + Peginterferon alfa (PEG) + RBV. Die Behandlungsdauer mit TVR in Kombination mit PEG + RBV betrug 12 Wochen, je nach Ansprechen auf die Behandlung wurde die Behandlung für weitere 12 oder 36 Wochen mit PEG + RBV weitergeführt. Die maximale Behandlungsdauer konnte damit entweder 24 oder 48 Wochen dauern. Es trat ein Todesfall unter der Dasabuvir-Kombinationstherapie auf. Daraus kann weder ein Schaden oder Zusatznutzen für den Endpunkt Mortalität gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abgeleitet werden.
Für die Endpunktkategorie Morbidität ergibt sich insbesondere eine statistisch signifikante Verbesserung des dauerhaften virologischen Ansprechens 12 Wochen nach Therapieende.
Für den Endpunkt Gesundheitszustand zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von DSV + OBV/PTV/R.
Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigte sich eine statistisch signifikante und klinisch relevante Verbesserung des SF-36 (körperlicher Summenscore).
Für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UE) zeigte die Auswertung keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Für den Endpunkt schwerwiegende UE liegt ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von DSV +OBV/PTV/R (+ RBV) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie TVR + PEG + RBV vor.
Unter Berücksichtigung unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon alfa, wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 12 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
In der Gesamtbetrachtung wird ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.
Subpopulation b)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b)
Zusatznutzen
Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis: Eine gute, größere Studie liegt vor
- Anhaltspunkt
- Erheblich
- Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Es traten keine Todesfälle auf. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende und den Gesundheitszustand. |
| Lebensqualität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für SF-36 (körperlicher Summenscore). |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Vorteil für Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen und durch Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe a2) Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir
Die zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Für die Nutzenbewertung wurde die unverblindetenrandomisierte kontrollierte Studie MALACHITE-I mit zwei von insgesamt 5 Behandlungsarmen berücksichtigt. Im Interventionsarm wurde den Patienten mit Dasabuvir (DSV) in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (OBV/PTV/R) über einen Zeitraum von 12 Wochen verabreicht. Im Vergleichsarmenerhielten die Patienten die Triple-Therapie aus Telaprevir (TVR) + Peginterferon alfa (PEG) + Ribavirin (RBV). Die Behandlungsdauer mit TVR in Kombination mit PEG + RBV betrug 12 Wochen, je nach Ansprechen auf die Behandlung wurde die Behandlung für weitere 12 oder 36 Wochen mit PEG + RBV weitergeführt. Die maximale Behandlungsdauer konnte damit entweder 24 oder 48 Wochen dauern.
Es traten in beiden Behandlungsarmen keine Todesfälle auf.
Für die Endpunktkategorie Morbidität ergibt sich insbesondere eine statistisch signifikante Verbesserung des dauerhaften virologischen Ansprechens 12 Wochen nach Therapieende.
Für den Endpunkt Gesundheitszustand zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von DSV + OBV/PTV/R.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigte sich eine statistisch signifikante und klinisch relevante Verbesserung des SF-36 (körperlicher Summenscore).
Für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von DSV+ OBV/PTV/R (absolute Risikoreduktion 9,8 %). Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein Hinweis auf einen geringeren Schaden im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Unter Berücksichtigung der unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon alfa wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 12 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
In der Gesamtbetrachtung wird ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.
Subpopulation c)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin
Zusatznutzen
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12). |
| Lebensqualität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil durch Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe b) Therapienaive Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe b) lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Für die Nutzenbewertung wurde die mehrarmige, randomisierte, offene, multizentrische Studie TURQUOISE-II berücksichtigt.
Relevant waren 56 therapienaive Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1a (24 Behandlungswochen) und 22 therapienaive Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1b (12 Behandlungswochen), die entsprechend der Fachinformation von Exviera behandelt wurden.
Die nicht gegen eine Vergleichstherapie kontrollierte Studie wird zur Bewertung des Zusatznutzens trotz der Unsicherheiten herangezogen, da mit der vorliegenden Studie der Nachweis eines adäquaten Ansprechens auf die Therapie durch das Erreichen des dauerhaften virologischen Ansprechens 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) nachgewiesen ist.
Bei den therapienaiven Patienten mit kompensierter Zirrhose vom Genotyp 1a betrug die SVR12-Rate 94,6 %; die SVR12-Rate bei den therapienaiven Patienten mit kompensierter Zirrhose vom Genotyp 1b betrug 100 %.
Daten zur Mortalität und Lebensqualität sind aufgrund der einarmigen Auswertung nicht bewertbar.
Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vorgenommen werden. Durch die Therapie mit Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir besteht allerdings die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie. Unter Berücksichtigung der unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 24 bzw. 12 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
In der Gesamtbetrachtung wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Subpopulation d)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a)
Zusatznutzen
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12). |
| Lebensqualität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteile für Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UE) und der Gesamtrate an schwerwiegenden UE (Überlebenszeitanalyse). |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe c1) Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a)
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie für die Patientengruppe c1) lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Für die Nutzenbewertung wurde die unverblindete RCT-Studie MALACHITE-II herangezogen. Die im Interventionsarm A 12 Wochen lang behandelte relevante Teilpopulation der CHC-Patienten mit Genotyp 1a umfasste 26 Patienten. Im Vergleichsarm B wurden 7 Patienten mit der Triple-Therapie aus Telaprevir (TVR) + PEG + RBV je nach Ansprechen auf die Behandlung 24 oder 48 Wochen behandelt. Daraus ergaben sich deutlich unterschiedliche Beobachtungsdauern mit einer minimalen Differenz von 12 Wochen und einer maximalen Differenz von 36 Wochen. Diese Situation führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Endpunkte Mortalität, unerwünschte Ereignisse sowie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse. Für den Endpunkt „Abbruch wegen unerwünschtem Ereignis“ wird eine geringere Unsicherheit durch eine unterschiedliche Behandlungsdauer gesehen, da Abbrüche wegen eines unerwünschten Ereignisses definitionsgemäß nur unter Therapie erfolgen können.
Für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) wurde ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin gegenüber der Telaprevir-haltigen Triple-Therapie nachgewiesen. Aufgrund der Patientenrelevanz des SVR sowie der Ausprägung der Effektstärke des SVR wird ein beträchtlicher Zusatznutzen für diesen Endpunkt festgestellt.
Hinsichtlich der Bewertung des Gesundheitszustandes (EQ-5D VAS) und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigte sich bei HCV-Patienten mit einer Genotyp 1a Infektion keine relevanten Verbesserungen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Es trat kein Todesfall auf. Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse traten statistisch signifikant weniger unter Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin auf.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet.
Subpopulation e)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b)
Zusatznutzen
Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich: Bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Abschwächung schwerwiegender Symptome, moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung, relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) und Endpunkt Gesundheitszustand. |
| Lebensqualität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für SF-36 (körperlicher Summenscore). |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil durch Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe c2) Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b)
Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Dieser Nutzenbewertung liegt ein adjustierter indirekter Vergleich vor, der die Studien MALACHITE-II (RCT) und Pearl-II einschließt und hinsichtlich der Endpunkte SVR und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse als niedrig verzerrt eingestuft wird. Da kein direkter Vergleich vorliegt, ist eine Überprüfung von Homogenität und Konsistenz deshalb nicht möglich. Aus den vorliegenden Daten wird daher ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen abgeleitet.
Für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) wurde ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir gegenüber der Telaprevir-haltigen Triple-Therapie nachgewiesen. Aufgrund der Patientenrelevanz des SVR sowie der Ausprägung der Effektstärke des SVR wird ein beträchtlicher Zusatznutzen für diesen Endpunkt festgestellt.
Hinsichtlich der Bewertung des Gesundheitszustandes (EQ-5D VAS) und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (SF 36 [körperlicher und psychischer Summenscore], HCVPRO [Total Score]) zeigte sich bei HCV-Patienten mit einer Genotyp 1b Infektion eine statistisch signifikante / klinisch relevante Verbesserungen von Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Es trat ein Todesfall unter Dasabuvir auf. Relevante Unterschiede bezüglich Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse zwischen Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und der zweckmäßigen Vergleichstherapie bestanden nicht.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet.
Subpopulation f)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin
Zusatznutzen
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12). |
| Lebensqualität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil durch die Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe d) Therapieerfahrene Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin
Die zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin).“
Für die Nutzenbewertung wurde die mehrarmige, randomisierte, offene, multizentrische Studie TURQUOISE-II berücksichtigt. Relevant waren 65 therapieerfahrene Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (CHC) (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1a und 46 therapieerfahrene Patienten mit CHC (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1b (12 Behandlungswochen), die entsprechend der Fachinformation von Exviera behandelt wurden.
Die nicht gegen eine Vergleichstherapie kontrollierte mehrarmige Studie wird zur Bewertung des Zusatznutzens trotz der Unsicherheiten herangezogen, da mit der vorliegenden Studie der Nachweis eines adäquaten Ansprechens auf die Therapie durch das Erreichen des dauerhaften virologischen Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) nachgewiesen ist. Bei den therapieerfahrenen Patienten mit CHC und kompensierter Zirrhose vom Genotyp 1a betrug die SVR12-Rate zwischen 92,9 und 100 %; die SVR12-Rate bei den therapieerfahrenen Patienten CHC und mit kompensierter Zirrhose vom Genotyp 1b betrug zwischen 85,7 und 100%.
Daten zur Mortalität und Lebensqualität sind aufgrund der einarmigen Auswertung nicht bewertbar.
Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte der G-BA eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vornehmen. Durch das Dasabuvir-haltige Regime besteht die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie. Im Sinne eines indirekten Vergleichs geht der G-BA von einem Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch die Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen aus.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Subpopulation g)
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b ohne Zirrhose),
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a, Genotyp 1b mit kompensierter Zirrhose)
Zusatznutzen
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- Beleg
- Hinweis
- Anhaltspunkt: Eine kleine Studie, Studie mit relevanten Unsicherheiten, indirekte Vergleiche, historische Kontrollen etc. liegt vor
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering: Bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens: Verringerung von nicht schwerwiegenden Symptomen, relevante Vermeidung von Nebenwirkungen
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil für das dauerhafte virologische Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12). |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Positiver Effekt bei niedriger oder unklarer Aussagesicherheit | Vorteil durch die Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen. |
Aktiver Wirkstoff
Dasabuvir
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin)
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Das hier bewertete Anwendungsgebiet lautet:
„Dasabuvir (Exviera) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet“
In dem zu betrachtenden Anwendungsgebiet wurden insgesamt 7 Patientengruppen hinsichtlich ihres Genotyps (1a, 1b), des Zirrhosestatus (keine, kompensierte oder dekompensierte Zirrhose) und des Behandlungsstatus (therapienaiv/-erfahren) unterschieden.
Patientengruppe e) Therapienaive Patienten und therapieerfahrene Patienten mit einer HIV-Koinfektion, Genotyp 1a/1b:
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b ohne Zirrhose),
Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a, Genotyp 1b mit kompensierter Zirrhose)
Die zweckmäßige Vergleichstherapie lautet:
„Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin)“
In der offenen, mehrarmigen TURQUOISE-I Studie wurden 63 Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion untersucht, die eine 12-oder 24-wöchige Behandlung mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und Dasabuvir mit Ribavirin erhielten. Die Studienteilnehmer erhielten dauerhaft eine antiretrovirale Therapie (ART) gegen HIV-1, die mit Ritonavir geboostetes Atazanavir oder Raltegravir, das zusammen mit Tenofovir plus Emtricitabin oder Lamivudin gegeben wurde, beinhaltete.
Die nicht gegen eine Vergleichstherapie kontrollierte mehrarmige Studie wird zur Bewertung des Zusatznutzens trotz der Unsicherheiten herangezogen, da mit der vorliegenden Studie der Nachweis eines adäquaten Ansprechens auf die Therapie durch das Erreichen des dauerhaften virologischen Ansprechen 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) nachgewiesen ist. Bei Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion betrug die SVR12-Rate des 12-wöchigen Behandlungsregimes Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin 93,5 % , des 24-wöchigen Behandlungsregimes 90,6 %.
Daten zur Mortalität sind aufgrund der einarmigen Auswertung nicht bewertbar.
Es liegen keine Daten zur Lebensqualität vor.
Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte der G-BA eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vornehmen. Durch das Dasabuvir-haltige Regime besteht die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie. Im Sinne eines indirekten Vergleichs geht der G-BA von einem Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch die Vermeidung Interferon-bedingter Nebenwirkungen aus.
In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.
Datenstand: 29.10.2026