Taptiqom
Tafluprost/Timolol
ATC-Gruppe S01ED Beta-Adrenozeptorantagonisten
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Ist nicht belegt- Mortalität
- Nicht bewertbar
- Morbidität
- Nicht bewertbar
- Lebensqualität
- Nicht bewertbar
- Nebenwirkungen
- Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Taptiqom wird zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei erwachsenen Patienten mit Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension, die auf eine topische Monotherapie mit Betablockern oder Prostaglandinanaloga nur unzureichend ansprechen und eine Kombinationstherapie benötigen,…Gesamten Text anzeigen
Anwendungsgebiet
Taptiqom wird zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei erwachsenen Patienten mit Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension, die auf eine topische Monotherapie mit Betablockern oder Prostaglandinanaloga nur unzureichend ansprechen und eine Kombinationstherapie benötigen, und die von konservierungsmittelfreien Augentropfen profitieren angewendet.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension, die auf eine topische Monotherapie mit Betablockern oder Prostaglandinanaloga nur unzureichend ansprechen.
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der freien Kombination von Tafluprost und Timolol:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Nicht bewertbar | Es liegen keine geeigneten Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor |
| Lebensqualität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor |
| Nebenwirkungen | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor |
Aktiver Wirkstoff
Tafluprost/Timolol
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Kombinationstherapie aus Beta-Blocker + Prostaglandinanalogon oder Beta-Blocker + Prostamid als freie oder fixe Kombination.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels „Taptiqom" mit dem Kombinationswirkstoff Tafluprost/Timolol. Taptiqom ist zugelassen zur Senkung des Augeninnendrucks (IOD) bei erwachsenen Patienten mit Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension, die auf eine topische Monotherapie mit Betablockern oder Prostaglandinanaloga nur unzureichend ansprechen und eine Kombinationstherapie benötigen, und die von konservierungsmittelfreien Augentropfen profitieren.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Kombinationstherapie aus Beta-Blocker + Prostaglandinanalogon oder Beta-Blocker + Prostamid als freie oder fixe Kombination bestimmt. Die Dosierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sollte den Empfehlungen der maßgeblichen Fachinformationen entsprechen.
Vom Pharmazeutischen Unternehmer wurden Studienergebnisse der Studie 201051 vorgelegt. Auf die Darstellung der Studienergebnisse wurde verzichtet, da für die Teilpopulation der Patienten mit Prostaglandinanaloga-Vorbehandlung nur hochverzerrte Daten und für die Teilpopulation mit Beta-Blocker-Vorbehandlung keine verwertbaren Daten vorlagen.
Aufgrund der verfügbaren Datenlage gibt es keinen Beleg für einen Zusatznutzen von Tafluprost/Timolol (fixe Kombination) im Vergleich zu Tafluprost + Timolol (freie Kombination). In der Studie wurden ausschließlich konservierungsmittelfreie Präparate als fixe versus freie Kombination verglichen. Ein Zusatznutzen auf Grund der Konservierungsmittelfreiheit kann daher mit der zur Verfügung stehenden Studie nicht bewertet werden. Ein potentieller Zusatznutzen der Fixkombination, die mit einer niedrigeren Tropffrequenz sowie Tropfenmenge im Vergleich zu der freien Kombination auskommt, wurde innerhalb der Studie nicht betrachtet, mögliche Effekte auf die Lebensqualität wurden nicht erhoben. Aus diesen Erwägungen heraus, auf Basis der Angaben im Dossier und der Nutzenbewertung des IQWiG, der Stellungnahmen sowie des Addendums des IQWiG zur Nutzenbewertung stellt der G-BA fest, dass ein Zusatznutzen von Tafluprost/Timolol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine Kombinationstherapie aus Beta-Blocker + Prostaglandinanalogon oder Beta-Blocker + Prostamid als freie oder fixe Kombination bestimmt. Die Dosierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sollte den Empfehlungen der maßgeblichen Fachinformationen entsprechen.
Vom Pharmazeutischen Unternehmer wurden Studienergebnisse der Studie 201051 vorgelegt. Auf die Darstellung der Studienergebnisse wurde verzichtet, da für die Teilpopulation der Patienten mit Prostaglandinanaloga-Vorbehandlung nur hochverzerrte Daten und für die Teilpopulation mit Beta-Blocker-Vorbehandlung keine verwertbaren Daten vorlagen.
Aufgrund der verfügbaren Datenlage gibt es keinen Beleg für einen Zusatznutzen von Tafluprost/Timolol (fixe Kombination) im Vergleich zu Tafluprost + Timolol (freie Kombination). In der Studie wurden ausschließlich konservierungsmittelfreie Präparate als fixe versus freie Kombination verglichen. Ein Zusatznutzen auf Grund der Konservierungsmittelfreiheit kann daher mit der zur Verfügung stehenden Studie nicht bewertet werden. Ein potentieller Zusatznutzen der Fixkombination, die mit einer niedrigeren Tropffrequenz sowie Tropfenmenge im Vergleich zu der freien Kombination auskommt, wurde innerhalb der Studie nicht betrachtet, mögliche Effekte auf die Lebensqualität wurden nicht erhoben. Aus diesen Erwägungen heraus, auf Basis der Angaben im Dossier und der Nutzenbewertung des IQWiG, der Stellungnahmen sowie des Addendums des IQWiG zur Nutzenbewertung stellt der G-BA fest, dass ein Zusatznutzen von Tafluprost/Timolol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.
Datenstand: 29.10.2026