Übersicht der Subpopulationen

3 Subpopulationen, alle: Gilt als belegt

Übersicht der Subpopulationen
Übersicht der SubpopulationenPatientengruppenZusatznutzenAussagesicherheitMortalitätMorbiditätLebensqualitätNebenwirkungen
a)Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie (HAP),…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
b)Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit einer Bakteriämie, für die ein Zusammenhang…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
c)Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit Infektionen aufgrund aerober gram-negativer…Gilt als belegt–Endpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefülltEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
So lesen Sie die Symbole
  • ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
  • ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
  • ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
  • n.b.: nicht bewertbar
  • Ø Es liegen keine Daten vor

Anwendungsgebiet

Recarbrio ist bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt angezeigt zur: - Behandlung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP). - Behandlung der Bakteriämie,…Gesamten Text anzeigen

Recarbrio ist bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt angezeigt zur: - Behandlung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP). - Behandlung der Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird. - Behandlung von Infektionen mit aeroben Gram-negativen Erregern mit begrenzten Therapieoptionen. Die offiziellen Leitlinien zur angemessenen Anwendung von Antibiotika sind zu berücksichtigen.

Subpopulation a)

Gilt als belegt
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Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP)

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Imipenem/Cilastatin/Relebactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Alle 18 ICD-Codes anzeigen

Diagnosen

Alle 17 Diagnosen anzeigen
  • Hypostatische Pneumonie
  • Pneumonie durch gramnegative Bakterien
  • Lobärpneumonie
  • Pneumonie
  • Bronchopneumonie
  • Mendelson-Syndrom
  • Pneumonie durch Haemophilus influenzae
  • Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
  • Pneumonie durch Pseudomonas
  • Pneumonie durch Staphylokokken
  • Pneumonie durch Streptokokken der Gruppe B
  • Pneumonie durch Streptokokken
  • Pneumonie durch Escherichia coli
  • Bakterielle Pneumonie
  • Lungenabszess mit Pneumonie
  • Septische Pleuropneumonie
  • Aspirationspneumonitis
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Imipenem/Cilastatin/Relebactam ist bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt zugelassen zur:
- Behandlung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP).
- Behandlung der Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird.
- Behandlung von Infektionen mit aeroben Gram-negativen Erregern mit begrenzten Therapieoptionen.
Es wurden 3 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam gilt für jede Patientengruppe als belegt.
Für das Arzneimittel Recarbrio mit der Wirkstoffkombination Imipenem/Cilastatin/Relebactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation b)

Gilt als belegt
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Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit einer Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Imipenem/Cilastatin/Relebactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Haemophilus-influenzae-Infektion
  • Bakteriämie
  • Infektion durch Pseudomonas aeruginosa
  • Bakteriämie durch Streptokokken
  • Bakteriämie durch Staphylokokken
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Imipenem/Cilastatin/Relebactam ist bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt zugelassen zur:
- Behandlung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP).
- Behandlung der Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird.
- Behandlung von Infektionen mit aeroben Gram-negativen Erregern mit begrenzten Therapieoptionen.
Es wurden 3 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam gilt für jede Patientengruppe als belegt.
Für das Arzneimittel Recarbrio mit der Wirkstoffkombination Imipenem/Cilastatin/Relebactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Subpopulation c)

Gilt als belegt
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Pädiatrische Patientinnen und Patienten < 18 Jahre mit Infektionen aufgrund aerober gram-negativer Erreger mit begrenzten Behandlungsoptionen

Zusatznutzen

Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Erheblich
  • Beträchtlich
  • Gering
  • Nicht quantifizierbar
  • Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
  • Ist nicht belegt
  • Geringerer Nutzen

Endpunktübersicht

MortalitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
MorbiditätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
LebensqualitätEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt
NebenwirkungenEndpunktübersicht ist nicht ausgefüllt

Aktiver Wirkstoff

Imipenem/Cilastatin/Relebactam

Zweckmäßige Vergleichstherapie

k. A.

ICD-Codes

Diagnosen

  • Pneumonie durch gramnegative aerobe Bakterien
  • Sepsis durch gramnegative Erreger
  • Meningitis durch gramnegative Bakterien
  • Bakteriämie durch gramnegative Bakterien
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Imipenem/Cilastatin/Relebactam ist bei pädiatrischen Patienten ab der Geburt zugelassen zur:
- Behandlung der im Krankenhaus erworbenen Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP).
- Behandlung der Bakteriämie, für die ein Zusammenhang mit HAP oder VAP besteht oder vermutet wird.
- Behandlung von Infektionen mit aeroben Gram-negativen Erregern mit begrenzten Therapieoptionen.
Es wurden 3 Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Imipenem/Cilastatin/Relebactam gilt für jede Patientengruppe als belegt.
Für das Arzneimittel Recarbrio mit der Wirkstoffkombination Imipenem/Cilastatin/Relebactam wurde mit Beschluss vom 20. Januar 2022 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.

Beschlüsse zu Recarbrio (2)

    • J95 Krankheiten der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert
    • J15 Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert
    • +7 weitere
    Gilt als belegt
  1. Dieser Beschluss

    • J18 Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet
    • J15 Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert
    • +7 weitere
    Gilt als belegt

Die Bezeichnungen der ATC-Gruppen sind die amtlichen Titel der ATC-GM, Version 2026.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) ist Urheber der ATC-GM mit DDD, die auf dem vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology herausgegebenen Werk mit dem Titel „ATC Index with DDDs and Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment“ beruht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Datenstand: 29.10.2026