Kavigale
Sipavibart
ATC-Gruppe J06BD Antivirale monoklonale Antikörper
Übersicht der Subpopulationen
2 Subpopulationen, alle: Ist nicht belegt
| Übersicht der Subpopulationen | Patientengruppen | Zusatznutzen | Aussagesicherheit | Mortalität | Morbidität | Lebensqualität | Nebenwirkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt… | Ist nicht belegt | – | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Es liegen keine Daten vor | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied |
| b) | Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder… | Ist nicht belegt | – | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor |
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung (coronavirus disease 2019, COVID-19) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, und die gemäß…Gesamten Text anzeigen
Anwendungsgebiet
Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung (coronavirus disease 2019, COVID-19) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, und die gemäß § 2 Absatz 1 Covid-19-Vorsorgeverordnung einen Anspruch auf Versorgung mit diesem Arzneimittel haben.
Subpopulation a)
Ist nicht belegt
↑ Zurück zur ÜbersichtErwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sipavibart gegenüber Beobachtendem Abwarten:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
Aktiver Wirkstoff
Sipavibart
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Beobachtendes Abwarten
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Kavigale mit dem Wirkstoff Sipavibart. Sipavibart ist zugelassen zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind. Für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wird nur die Patientenpopulation berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist. Gemäß § 2 der COVID-19-Vorsorgeverordnung besteht ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) zulasten der GKV, wenn durch Impfung aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen eine COVID-19 erzielt werden kann oder Impfungen aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19 vorliegen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA "Beobachtendes Abwarten" bestimmt.
a) Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Für die vorliegende Nutzenbewertung liegen die Ergebnisse der pivotalen doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie SUPERNOVA der Teilpopulation vor, für die gemäß COVID-19-Vorsorgeverordnung eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist, und bei der die zweckmäßige Vergleichstherapie mittels Placebo-Vergleich angemessen umgesetzt wurde.
Für die Patientenpopulation der Erwachsenen zeigen sich zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 in den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und Nebenwirkungen weder Vor- noch Nachteile für Sipavibart im Vergleich zu Placebo. Für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine Daten vor. In der Gesamtschau ergibt sich somit für Erwachsene zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 kein Zusatznutzen von Sipavibart gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie "Beobachtendes Abwarten".
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA "Beobachtendes Abwarten" bestimmt.
a) Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Für die vorliegende Nutzenbewertung liegen die Ergebnisse der pivotalen doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie SUPERNOVA der Teilpopulation vor, für die gemäß COVID-19-Vorsorgeverordnung eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist, und bei der die zweckmäßige Vergleichstherapie mittels Placebo-Vergleich angemessen umgesetzt wurde.
Für die Patientenpopulation der Erwachsenen zeigen sich zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 in den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und Nebenwirkungen weder Vor- noch Nachteile für Sipavibart im Vergleich zu Placebo. Für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine Daten vor. In der Gesamtschau ergibt sich somit für Erwachsene zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 kein Zusatznutzen von Sipavibart gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie "Beobachtendes Abwarten".
Subpopulation b)
Ist nicht belegt
↑ Zurück zur ÜbersichtJugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Zusatznutzen
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Sipavibart gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Ist nicht belegt: Es ist kein Zusatznutzen belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
Aktiver Wirkstoff
Sipavibart
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Beobachtendes Abwarten
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Kavigale mit dem Wirkstoff Sipavibart. Sipavibart ist zugelassen zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind. Für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wird nur die Patientenpopulation berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Erstattungsfähigkeit gegeben ist. Gemäß § 2 der COVID-19-Vorsorgeverordnung besteht ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) zulasten der GKV, wenn durch Impfung aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen eine COVID-19 erzielt werden kann oder Impfungen aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19 vorliegen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA "Beobachtendes Abwarten" bestimmt.
b) Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Für die Patientenpopulation der Jugendlichen ab 12 bis unter 18 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht liegen keine Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Der Zusatznutzen für Jugendliche ab 12 bis unter 18 Jahren zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 von Sipavibart gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA "Beobachtendes Abwarten" bestimmt.
b) Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
Für die Patientenpopulation der Jugendlichen ab 12 bis unter 18 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht liegen keine Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Der Zusatznutzen für Jugendliche ab 12 bis unter 18 Jahren zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 von Sipavibart gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.
Datenstand: 29.10.2026