Sylvant
Siltuximab
ATC-Gruppe L04AC Interleukin-Inhibitoren
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Nicht quantifizierbar- Mortalität
- Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied
- Morbidität
- Nicht bewertbar
- Lebensqualität
- Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- Nebenwirkungen
- Nicht bewertbar
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Siltuximab (Sylvant) ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multizentrischer Castleman-Krankheit (Multicentric Castleman’s Disease, MCD), die HIV (humanes Immundefizienz-Virus)-negativ und HHV-8 (humanes Herpesvirus-8)-negativ sind.
Patientengruppe
Erwachsene Patienten mit multizentrischer Castleman-Krankheit (Multicentric Castleman’s Disease, MCD), die HIV (humanes Immundefizienz-Virus)-negativ und HHV-8 (humanes Herpesvirus-8)-negativ sind.
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens:
nicht quantifizierbar
nicht quantifizierbar
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Kein statistisch signifikanter oder relevanter Unterschied | Keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede. |
|---|---|---|
| Morbidität | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
| Lebensqualität | Positiver Effekt bei hoher Aussagesicherheit | Vorteil im Endpunkt "Verbesserung der psychischen Lebensqualität". |
| Nebenwirkungen | Nicht bewertbar | Es liegen keine bewertbaren Daten vor. |
Aktiver Wirkstoff
Siltuximab
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des neuen Arzneimittels Sylvant mit dem Wirkstoff Siltuximab.
Dieses Arzneimittel wurde als Orphan Drug zugelassen.
Der Wirkstoff Siltuximab ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multizentrischer Castleman-Krankheit (Multicentric Castleman's Disease, MCD), die HIV (humanes Immundefizienz-Virus)-negativ und HHV-8 (humanes Herpesvirus-8)-negativ sind.
Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens von Siltuximab liegen die Ergebnisse der Zulassungsstudie MCD2001 und der die Zulassung unterstützenden Extensionsstudie MCD2002 vor. Der Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens von Siltuximab wird die randomisierte, Placebo-kontrollierte, multizentrische, doppelblinde Phase II-Studie MCD2001 zugrunde gelegt, in der Siltuximab + Best-Supportive-Care (BSC) gegenüber Placebo + BSC bei Patienten mit MCD verglichen wurden.
In der Endpunktkategorie Mortalität zeigt sich kein Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
In Bezug auf die Endpunkte der Kategorie Morbidität kann trotz der Hinweise auf einen Vorteil für Siltuximab gegenüber Placebo in der Zusammenschau der Ergebnisse keine Aussage zur Quantifizierung des patientenrelevanten Zusatznutzens getroffen werden.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität ergibt sich ein geringer Zusatznutzen hinsichtlich der Verbesserung der psychischen Lebensqualität.
Hinsichtlich der Endpunktkategorie Nebenwirkungen bestehen einerseits Unsicherheiten vor dem Hintergrund der Doppelerfassung von Ergebnissen sowohl bei Morbiditätsendpunkten als auch bei Sicherheitsendpunkten, da potentiell in großem Umfang auch Symptome der Erkrankung, die in die Wirksamkeitsendpunkte („dauerhaftes Ansprechen von Tumor und Symptomen“ sowie „dauerhaftes Abklingen von Symptomen“) eingehen, als UE erfasst wurden. Andererseits ist aufgrund der unterschiedlichen medianen Behandlungsdauer und der damit verbundenen längeren Dauer der Exposition der Studienmedikation in der Siltuximab-Gruppe von einer Verzerrung der Ergebnisse auszugehen. Zusammengenommen kann hinsichtlich der Nebenwirkungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse kommt der G-BA ausgehend von der Zulassung und den in der vorgenannten Studie beobachteten erwünschten und unerwünschten Wirkungen, sowie unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen, der mündlichen Anhörung als auch unter Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung, zu folgender Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens: ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datenlage eine quantifizierbare Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für patientenrelevante Endpunkte zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.
Dieses Arzneimittel wurde als Orphan Drug zugelassen.
Der Wirkstoff Siltuximab ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multizentrischer Castleman-Krankheit (Multicentric Castleman's Disease, MCD), die HIV (humanes Immundefizienz-Virus)-negativ und HHV-8 (humanes Herpesvirus-8)-negativ sind.
Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens von Siltuximab liegen die Ergebnisse der Zulassungsstudie MCD2001 und der die Zulassung unterstützenden Extensionsstudie MCD2002 vor. Der Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens von Siltuximab wird die randomisierte, Placebo-kontrollierte, multizentrische, doppelblinde Phase II-Studie MCD2001 zugrunde gelegt, in der Siltuximab + Best-Supportive-Care (BSC) gegenüber Placebo + BSC bei Patienten mit MCD verglichen wurden.
In der Endpunktkategorie Mortalität zeigt sich kein Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
In Bezug auf die Endpunkte der Kategorie Morbidität kann trotz der Hinweise auf einen Vorteil für Siltuximab gegenüber Placebo in der Zusammenschau der Ergebnisse keine Aussage zur Quantifizierung des patientenrelevanten Zusatznutzens getroffen werden.
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität ergibt sich ein geringer Zusatznutzen hinsichtlich der Verbesserung der psychischen Lebensqualität.
Hinsichtlich der Endpunktkategorie Nebenwirkungen bestehen einerseits Unsicherheiten vor dem Hintergrund der Doppelerfassung von Ergebnissen sowohl bei Morbiditätsendpunkten als auch bei Sicherheitsendpunkten, da potentiell in großem Umfang auch Symptome der Erkrankung, die in die Wirksamkeitsendpunkte („dauerhaftes Ansprechen von Tumor und Symptomen“ sowie „dauerhaftes Abklingen von Symptomen“) eingehen, als UE erfasst wurden. Andererseits ist aufgrund der unterschiedlichen medianen Behandlungsdauer und der damit verbundenen längeren Dauer der Exposition der Studienmedikation in der Siltuximab-Gruppe von einer Verzerrung der Ergebnisse auszugehen. Zusammengenommen kann hinsichtlich der Nebenwirkungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse kommt der G-BA ausgehend von der Zulassung und den in der vorgenannten Studie beobachteten erwünschten und unerwünschten Wirkungen, sowie unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen, der mündlichen Anhörung als auch unter Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung, zu folgender Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens: ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datenlage eine quantifizierbare Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für patientenrelevante Endpunkte zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.
Datenstand: 29.10.2026