Vaborem
Meropenem/Vaborbactam
ATC-Gruppe J01DH Carbapeneme
Übersicht der Subpopulationen
5 Subpopulationen, alle: Gilt als belegt
| Übersicht der Subpopulationen | Patientengruppen | Zusatznutzen | Aussagesicherheit | Mortalität | Morbidität | Lebensqualität | Nebenwirkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | Erwachsene mit kompliziertem Harnwegsinfekt (cUTI), einschließlich Pyelonephritis | Gilt als belegt | – | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
| b) | Erwachsene mit komplizierter intraabdomineller Infektion (cIAI) | Gilt als belegt | – | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
| c) | Erwachsene mit nosokomial erworbener Pneumonie (HAP), einschließlich Beatmungspneumonie (VAP) | Gilt als belegt | – | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
| d) | Erwachsene mit Bakteriämie, die im Zusammenhang mit kompliziertem Harnwegsinfekt, einschließlich… | Gilt als belegt | – | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
| e) | Erwachsene mit Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen mit eingeschränkten… | Gilt als belegt | – | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Vaborem ist zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen indiziert: - Komplizierter Harnwegsinfekt (cUTI) einschließlich Pyelonephritis - Komplizierte intraabdominelle Infektion (cIAI) - Nosokomial erworbene Pneumonie (HAP: hospital-acquired pneumonia)…Gesamten Text anzeigen
Anwendungsgebiet
Vaborem ist zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen indiziert: - Komplizierter Harnwegsinfekt (cUTI) einschließlich Pyelonephritis - Komplizierte intraabdominelle Infektion (cIAI) - Nosokomial erworbene Pneumonie (HAP: hospital-acquired pneumonia) einschließlich Beatmungspneumonie (VAP: ventilator associated pneumonia) Behandlung von Patienten mit Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird. Vaborem ist auch zur Behandlung von Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen bei Erwachsenen mit eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten indiziert. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.
Subpopulation a)
Zusatznutzen
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
|---|---|---|
| Morbidität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Lebensqualität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Nebenwirkungen | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
Aktiver Wirkstoff
Meropenem/Vaborbactam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
ICD-Codes
Alle 39 ICD-Codes anzeigen
Diagnosen
Alle 39 Diagnosen anzeigen
- Harnwegsinfektion bei Schwangerschaft
- Pyelozystitis bei Schwangerschaft
- Entzündung durch Blasenkatheter
- Zystitis
- Harnwegsinfektion a.n.k.
- Nierenabszess
- Niereninfektion
- Refluxpyelonephritis
- Prostatozystitis
- Pyelonephritis
- Akute bakterielle Pyelonephritis
- Rezidivierende Pyelonephritis
- Trigonumzystitis
- Harnleiterinfektion
- Harnröhrenabszess
- Urethritis
- Akute Zystitis
- Chronische Zystitis
- Unspezifische Urethritis
- Infektion des Urogenitaltraktes bei Schwangerschaft
- Niereninfektion bei Schwangerschaft
- Harnblaseninfektion bei Schwangerschaft
- Urethrainfektion bei Schwangerschaft
- Postpartale Infektion des Harntraktes
- Nichtobstruktive chronische Pyelonephritis
- Wochenbettinfektion des Urogenitaltraktes
- Pyelonephritis mit Obstruktion
- Ureterkonstriktion mit Infektion
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Stein, mit Infektion der Niere
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Nierenstein mit Infektion der Niere
- Hydronephrose bei Obstruktion durch Ureterstein mit Infektion der Niere
- Hydronephrose bei ureteropelviner Obstruktion mit Infektion der Niere
- Hydronephrose mit Ureterstriktur und Infektion
- Hydroureter mit Infektion der Niere
- Hydronephrose mit Infektion der Niere
- Pyonephrose
- Harnblasenabszess
- Chronische interstitielle Zystitis
- Bakterielle Zystitis
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
- komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis,
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen,
- nosokomiale Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie,
- Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird,
- Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen
Es wurden fünf Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Meropenem/Vaborbactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Vaborem mit der Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam wurde mit Beschluss vom 7. März 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation b)
Zusatznutzen
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
|---|---|---|
| Morbidität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Lebensqualität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Nebenwirkungen | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
Aktiver Wirkstoff
Meropenem/Vaborbactam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
ICD-Codes
Alle 28 ICD-Codes anzeigen
Diagnosen
Alle 28 Diagnosen anzeigen
- Sepsis durch Katheter zur Peritonealdialyse
- Bakterielle Peritonitis
- Nichttraumatische Darmperforation
- Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Abszess
- Akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis
- Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis
- Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis nach Perforation
- Akute Beckenbindegewebsentzündung
- Darmabszess
- Leberabszess
- Perihepatitis
- Peritonitis
- Akute Cholezystitis
- Akute Appendizitis mit Peritonealabszess
- Gallengangsstein mit Cholezystitis
- Akute Pelveoperitonitis bei der Frau
- Chronische Pelveoperitonitis bei der Frau
- Pelveoperitonitis bei der Frau
- Infektion der Geschlechtsorgane nach Abort
- Dünndarmdivertikulitis mit Perforation
- Dickdarmdivertikulitis mit Perforation und Blutung
- Dünndarmdivertikulitis mit Perforation mit Blutung
- Darmdivertikulitis mit Peritonitis
- Darmdivertikulitis mit Peritonitis mit Blutung
- Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis
- Divertikulitis des Dünndarmes und des Dickdarmes mit Peritonitis mit Blutung
- Intraabdominaler Abszess nach medizinischen Maßnahmen
- Spontane bakterielle Peritonitis
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
- komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis,
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen,
- nosokomiale Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie,
- Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird,
- Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen
Es wurden fünf Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Meropenem/Vaborbactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Vaborem mit der Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam wurde mit Beschluss vom 7. März 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation c)
Zusatznutzen
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
|---|---|---|
| Morbidität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Lebensqualität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Nebenwirkungen | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
Aktiver Wirkstoff
Meropenem/Vaborbactam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
ICD-Codes
Diagnosen
Alle 14 Diagnosen anzeigen
- Hypostatische Pneumonie
- Pneumonie durch gramnegative Bakterien
- Lobärpneumonie
- Pneumonie
- Bronchopneumonie
- Mendelson-Syndrom
- Pneumonie durch Haemophilus influenzae
- Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae
- Pneumonie durch Pseudomonas
- Pneumonie durch Escherichia coli
- Bakterielle Pneumonie
- Lungenabszess mit Pneumonie
- Septische Pleuropneumonie
- Aspirationspneumonitis
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
- komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis,
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen,
- nosokomiale Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie,
- Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird,
- Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen
Es wurden fünf Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Meropenem/Vaborbactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Vaborem mit der Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam wurde mit Beschluss vom 7. März 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation d)
Zusatznutzen
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
|---|---|---|
| Morbidität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Lebensqualität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Nebenwirkungen | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
Aktiver Wirkstoff
Meropenem/Vaborbactam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
- komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis,
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen,
- nosokomiale Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie,
- Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird,
- Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen
Es wurden fünf Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Meropenem/Vaborbactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Vaborem mit der Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam wurde mit Beschluss vom 7. März 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Subpopulation e)
Zusatznutzen
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar
- Gilt als belegt: Bei Reserveantibiotika gilt der Zusatznutzen als belegt; der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung vom G-BA nicht zu bewerten sind
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
|---|---|---|
| Morbidität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Lebensqualität | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt | |
| Nebenwirkungen | Endpunktübersicht ist nicht ausgefüllt |
Aktiver Wirkstoff
Meropenem/Vaborbactam
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
- komplizierte Harnwegsinfektionen, einschließlich Pyelonephritis,
- Komplizierte intraabdominelle Infektionen,
- nosokomiale Pneumonie, einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie,
- Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird,
- Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen
Es wurden fünf Patientengruppen gemäß den einzelnen Anwendungsgebieten gebildet.
Der Zusatznutzen von Meropenem/Vaborbactam wird für jede der Patientengruppen wie folgt bewertet:
Der Zusatznutzen gilt als belegt.
Für das Arzneimittel Vaborem mit der Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam wurde mit Beschluss vom 7. März 2024 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach §35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d. §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach §35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
Bei dem Beschluss nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 35a Absatz 1c Satz 8 SGB V Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung des Reserveantibiotikums unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Resistenzsituation festgelegt.
Datenstand: 29.10.2026