Artesunate Amivas
Artesunat
ATC-Gruppe P01BE Artemisinin und Derivate, rein
Ergebnis auf einen Blick
Zusatznutzen
Nicht quantifizierbar- Mortalität
- Es liegen keine Daten vor
- Morbidität
- Es liegen keine Daten vor
- Lebensqualität
- Es liegen keine Daten vor
- Nebenwirkungen
- Es liegen keine Daten vor
So lesen Sie die Symbole
- ↑↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- ↑ positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↔ kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
- ↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
- ↓↓ negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
- n.b.: nicht bewertbar
- Ø Es liegen keine Daten vor
Anwendungsgebiet
Artesunate Amivas wird angewendet zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern. Die offiziellen Leitlinien zur angemessenen Anwendung von Antimalariamitteln sollten beachtet werden.
Patientengruppe
Kinder ab Geburt und Erwachsene mit schwerer Malaria (zur initialen Behandlung)
Zusatznutzen
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Artesunat:
Nicht quantifizierbarer Zusatznutzen, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig sind.
Nicht quantifizierbarer Zusatznutzen, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig sind.
- Erheblich
- Beträchtlich
- Gering
- Nicht quantifizierbar: Die wissenschaftliche Datengrundlage lässt keine Quantifizierung zu
- Ist nicht belegt
- Geringerer Nutzen
Endpunktübersicht
| Mortalität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
|---|---|---|
| Morbidität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Lebensqualität | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
| Nebenwirkungen | Es liegen keine Daten vor | Es liegen keine Daten vor. |
Aktiver Wirkstoff
Artesunat
Zweckmäßige Vergleichstherapie
k. A.
Zusammenfassung der tragenden Gründe des G-BAs
Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung für den Wirkstoff Artesunat im Anwendungsgebiet:
„Artesunate Amivas wird angewendet zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern.“
Artesunat zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 zugelassen.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt kein Nutzenbewertungsdossier eingereicht. Somit wurden dem G-BA die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V nicht vorgelegt.
Gemäß § 5 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 AM-NutzenV ergibt sich daher für den Wirkstoff Artesunat ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig sind.
„Artesunate Amivas wird angewendet zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern.“
Artesunat zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 zugelassen.
Der pharmazeutische Unternehmer hat zum maßgeblichen Zeitpunkt kein Nutzenbewertungsdossier eingereicht. Somit wurden dem G-BA die erforderlichen Nachweise für die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V nicht vorgelegt.
Gemäß § 5 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 AM-NutzenV ergibt sich daher für den Wirkstoff Artesunat ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig sind.
Datenstand: 29.10.2026